Geschäftskreditvertrag (Schweiz)

Aktualisiert am 11. August 2026

Für einen Geschäftskredit ausserhalb des Konsumkreditgesetzes gibt es in der Schweiz keinen fixen, gesetzlich festgelegten Höchstzinssatz. Stattdessen begrenzt Art. 157 StGB (Wucher) auf strafrechtlicher Ebene die Ausnutzung einer Notlage, Abhängigkeit, Unerfahrenheit oder Charakterschwäche zur Erzielung eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung. Zivilrechtlich ermöglicht Art. 21 OR (Übervorteilung) der geschädigten Partei, innerhalb eines Jahres zu erklären, dass sie den Vertrag nicht erfüllt, und das bereits Geleistete zurückzufordern, wenn ein solches Missverhältnis durch Ausnutzung einer Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinns entstanden ist.

Ein Kreditvertrag, der mechanisch aus einer amerikanischen Vorlage übersetzt wurde, kennt weder diese offene, missverhältnisbasierte Prüfung noch die einjährige Frist nach Art. 21 OR. Diese Vorlage ist um beide Aspekte aufgebaut, statt einen erfundenen festen Höchstsatz zu unterstellen.

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Geschäftskreditvertrag

Vertragsdatum:
Kreditgeberin:
,
Kreditnehmerin/Kreditnehmer:
,

1. Kreditbedingungen

Kreditbetrag: . Vereinbarter Zins: % p.a. Rückzahlungsplan: . Letzte Fälligkeit: .

2. Verzugszins

Bei verspäteter Zahlung gilt der übliche gesetzliche Verzugszins, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

OptionalKredit ist gesichert
OptionalKredit hat eine Bürgin/einen Bürgen

Kreditgeberin

Vertragsdatum:

Kreditnehmerin/Kreditnehmer

Vertragsdatum:

Kein fester Höchstzinssatz, sondern eine Missverhältnisprüfung

Anders als beim Konsumkredit, der dem Konsumkreditgesetz mit einem periodisch angepassten Höchstsatz unterliegt, gibt es für einen Geschäftskredit keinen entsprechenden fixen Höchstsatz. Massgebend ist, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein offensichtliches Missverhältnis besteht, das durch Ausnutzung einer Notlage, Abhängigkeit, Unerfahrenheit oder Charakterschwäche der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers entstanden ist. Dieser Vertrag hält den vereinbarten Zinssatz transparent fest, statt sich auf einen erfundenen Höchstsatz zu stützen.

Einjährige Frist nach Art. 21 OR

Liegt ein solches Missverhältnis vor, kann die geschädigte Partei innerhalb eines Jahres erklären, den Vertrag nicht zu erfüllen, und das bereits Geleistete zurückfordern. Dieser Vertrag weist auf diese Frist hin, statt sie unerwähnt zu lassen.

Verzugszins von der vereinbarten Rendite unterscheiden

Ein Verzugszins, der bei verspäteter Zahlung anfällt, ist etwas anderes als der vereinbarte Kreditzins selbst. Dieser Vertrag hält beide Sätze getrennt fest, damit sie im Streitfall nicht verwechselt werden.

Sicherheiten und Bürgschaft präzise beschreiben

Ein Vertrag, der nur erwähnt, dass der Kredit «gesichert» ist, ohne die Sicherheit zu beschreiben, gibt im Fall eines Zahlungsausfalls wenig Klarheit. Diese Vorlage hat eigene Felder für die Beschreibung einer Sicherheit und einer allfälligen Bürgin oder eines Bürgen, die nur bei Bedarf verwendet werden.

Abschnitt für Abschnitt

Parteien
Identifiziert Kreditgeberin und Kreditnehmerin/Kreditnehmer.
Kreditbetrag und Zins
Legt Kreditbetrag, vereinbarten Zins und Rückzahlungsplan fest.
Verzugszins
Verweist auf den bei verspäteter Zahlung geltenden Verzugszins.
Sicherheit
Beschreibt eine allfällige Sicherheit für den Kredit.
Bürgschaft
Identifiziert eine allfällige Bürgin oder einen allfälligen Bürgen.

So füllen Sie den Vertrag aus

  1. Parteien angeben. Fügen Sie die Angaben zu Kreditgeberin und Kreditnehmerin/Kreditnehmer hinzu.
  2. Kreditbedingungen festlegen. Tragen Sie Kreditbetrag, vereinbarten Zins und Rückzahlungsplan ein.
  3. Sicherheit beschreiben. Fügen Sie eine Beschreibung einer allfälligen Sicherheit für den Kredit hinzu.
  4. Bürgin/Bürgen hinzufügen. Tragen Sie Angaben zu einer allfälligen Bürgin oder einem allfälligen Bürgen ein, falls vereinbart.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es einen gesetzlichen Höchstzinssatz für Geschäftskredite?

Keinen festen Höchstsatz wie beim Konsumkredit. Massgebend ist, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein durch Ausnutzung entstandenes, offensichtliches Missverhältnis besteht (Art. 157 StGB, Art. 21 OR).

Was ist Übervorteilung nach Art. 21 OR?

Ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das durch Ausnutzung einer Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinns der anderen Partei entstanden ist; die geschädigte Partei kann den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten.

Was ist der Unterschied zwischen Wucher und Übervorteilung?

Wucher (Art. 157 StGB) ist ein Straftatbestand, während Übervorteilung (Art. 21 OR) eine zivilrechtliche Anfechtungsmöglichkeit ist; beide setzen ein durch Ausnutzung entstandenes Missverhältnis voraus.

Ist der Verzugszins dasselbe wie der Kreditzins?

Nein. Der Verzugszins fällt bei verspäteter Zahlung zusätzlich an und ist vom vereinbarten Kreditzins zu unterscheiden.

Muss der Kredit gesichert sein?

Nein, das hängt von der Vereinbarung der Parteien ab; dieser Vertrag hat eigene Felder für eine Sicherheit und eine Bürgschaft, die nur bei Bedarf genutzt werden.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts- oder Finanzberatung dar und wurden nicht von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft. Prüfen Sie die geltenden Vorschriften für Geschäftskredite, bevor Sie dieses Dokument verwenden.