Patronatserklärung (Schweiz)
Aktualisiert am 11. August 2026
Die Patronatserklärung ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt, in der Praxis und Lehre aber ein etabliertes Instrument zur Absicherung fremder Verbindlichkeiten einer Konzerntochter gegenüber Dritten. Sie reicht von unverbindlichen Zusagen bis zu garantieähnlichen Verpflichtungen. Die Lehre unterscheidet zwischen einer weichen Patronatserklärung, die lediglich die Aufrechterhaltung der Beteiligung oder die Ausübung von Einfluss zusichert, und einer harten Patronatserklärung, die eine echte Einstandspflicht der Muttergesellschaft gegenüber der Adressatin statuiert und einer Garantieverpflichtung nahekommt.
Eine Erklärung, die mechanisch aus einer amerikanischen Vorlage übersetzt wurde, kennt weder diese Unterscheidung noch die Tatsache, dass die Patronatserklärung selbst nicht gesetzlich geregelt ist und daher massgeblich vom konkreten Wortlaut abhängt. Diese Vorlage ist um beide Punkte aufgebaut.
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Patronatserklärung
- Datum:
- Muttergesellschaft:
- ,
- Tochtergesellschaft:
An:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bestätigt hiermit Folgendes bezüglich ihrer Beteiligung an : .
Diese Erklärung unterliegt .
Freundliche Grüsse
Muttergesellschaft
Datum:
Weiche oder harte Patronatserklärung
Eine weiche Patronatserklärung enthält keine Zahlungsverpflichtung, sondern eine Zusicherung wie die Aufrechterhaltung der Beteiligung an der Tochtergesellschaft. Eine harte Patronatserklärung begründet dagegen eine echte Einstandspflicht der Muttergesellschaft und gleicht damit einer Garantieverpflichtung. Diese Vorlage hat ein eigenes Feld dafür, welche der beiden Formen vereinbart wird, statt die Unterscheidung offenzulassen.
Gesetzlich nicht geregelt – der Wortlaut entscheidet
Da die Patronatserklärung im Gesetz nicht geregelt ist, hängt ihre tatsächliche Rechtswirkung massgeblich vom konkreten Wortlaut ab. Diese Vorlage vermeidet Formulierungen, die ungewollt über die gewählte Form — weich oder hart — hinausgehen.
Abgrenzung zu Bürgschaft und Garantie
Will die Muttergesellschaft sich tatsächlich verpflichten, kann je nach Ausgestaltung eine Bürgschaft oder ein Garantievertrag vorliegen, mit eigenen Formvorschriften. Diese Vorlage ist für die Patronatserklärung selbst gedacht und sollte nicht verwendet werden, wenn die Parteien tatsächlich eine formstrenge Bürgschaft beabsichtigen.
Beteiligungsverhältnis präzise angeben
Eine vage Formulierung, dass die Muttergesellschaft die Tochtergesellschaft «unterstützt», ohne die Beteiligungsquote oder den Umfang der Zusicherung zu nennen, schwächt die Erklärung zusätzlich. Diese Vorlage verlangt eine präzise Beschreibung der Beteiligung und der Zusicherung.
Risiko der Umdeutung in eine Bürgschaft
Ein Grund, weshalb Parteien bewusst eine Patronatserklärung statt einer Bürgschaft wählen, ist, dass die Bürgschaft nach Art. 493 OR strengen Formvorschriften unterliegt, während die Patronatserklärung gesetzlich nicht geregelt ist. Formuliert eine als weich gedachte Erklärung inhaltlich jedoch wie eine echte Zahlungsverpflichtung, besteht das Risiko, dass sie im Streitfall nach ihrem tatsächlichen Inhalt als Bürgschaft oder Garantieversprechen behandelt wird, unabhängig von der gewählten Bezeichnung. Diese Vorlage hält deshalb konsequent an der für die gewählte Form — weich oder hart — passenden Wortwahl fest.
Abschnitt für Abschnitt
- Muttergesellschaft
- Identifiziert die Muttergesellschaft, die die Erklärung abgibt.
- Tochtergesellschaft
- Nennt die Tochtergesellschaft, auf die sich die Erklärung bezieht.
- Adressatin
- Identifiziert die Empfängerin der Erklärung.
- Form der Erklärung
- Legt fest, ob eine weiche oder eine harte Patronatserklärung vereinbart wird.
- Anwendbares Recht
- Gibt an, welchem Recht die Erklärung unterliegt.
So füllen Sie die Erklärung aus
- Parteien identifizieren. Fügen Sie Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft und Adressatin hinzu.
- Beteiligung beschreiben. Geben Sie die Beteiligungsquote und den Umfang der Zusicherung an.
- Form der Erklärung wählen. Legen Sie fest, ob eine weiche oder eine harte Patronatserklärung vereinbart wird.
- Anwendbares Recht angeben. Bestimmen Sie, welchem Recht die Erklärung unterliegt.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Patronatserklärung dasselbe wie eine Garantie?
Nur in ihrer harten Form. Eine weiche Patronatserklärung enthält keine Zahlungsverpflichtung, während eine harte Patronatserklärung einer Garantieverpflichtung nahekommt.
Ist die Patronatserklärung gesetzlich geregelt?
Nein. Sie ist ein in der Praxis entwickeltes Instrument; ihre Rechtswirkung hängt massgeblich vom konkreten Wortlaut ab.
Wann liegt stattdessen eine Bürgschaft vor?
Wenn die Muttergesellschaft sich tatsächlich formstreng verpflichten will, kann je nach Ausgestaltung eine Bürgschaft oder ein Garantievertrag mit eigenen Formvorschriften vorliegen.
Warum muss die Beteiligung präzise angegeben werden?
Eine vage Formulierung ohne Beteiligungsquote oder Umfang der Zusicherung schwächt die Aussagekraft der Erklärung zusätzlich.
Welche Form sollte gewählt werden, wenn eine echte Verpflichtung gewünscht ist?
Eine harte Patronatserklärung oder, je nach Ausgestaltung, eine formstrenge Bürgschaft oder ein Garantievertrag, nicht eine weiche Patronatserklärung.
Kann eine Patronatserklärung als Bürgschaft umgedeutet werden?
Ja, wenn ihr tatsächlicher Inhalt einer echten Zahlungsverpflichtung entspricht, kann sie im Streitfall unabhängig von ihrer Bezeichnung als Bürgschaft oder Garantieversprechen behandelt werden.
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und wurden nicht von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft. Prüfen Sie die konkrete Rechtswirkung der Erklärung, bevor Sie dieses Dokument verwenden.


