Bonusvereinbarung Vorlage (Schweiz)

Aktualisiert am 13. August 2026

Das Schweizer Obligationenrecht kennt den Begriff "Bonus" nicht als eigenständigen Rechtsbegriff — massgebend ist die Gratifikation nach Art. 322d OR: eine freiwillige Sondervergütung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gewährt und deren Gewährung sowie Höhe grundsätzlich in seinem Ermessen liegt. Entscheidend ist die Bundesgerichtspraxis: Wird eine Gratifikation drei aufeinanderfolgende Jahre lang regelmässig und ohne Vorbehalt ausgerichtet, entsteht ein konkludenter Anspruch — selbst wenn ursprünglich ein Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart war.

Diese Vorlage erklärt diese Dreijahresregel und verhindert, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt zur reinen "leeren Wortformel" wird, die das Bundesgericht nicht mehr anerkennt, wenn er nie tatsächlich ausgeübt wird.

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Gratifikationsvereinbarung

Datum:
Arbeitgeber:
Arbeitnehmer:

1. Kriterien

Für gelten folgende Kriterien:

2. Auszahlung

Eine etwaige Gratifikation nach Art. 322d OR wird am über die Lohnabrechnung ausgezahlt. Die Gewährung und Höhe liegen im Ermessen des Arbeitgebers; die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass regelmässige, vorbehaltslose Zahlung über drei aufeinanderfolgende Jahre einen Anspruch begründen kann.

3. Allgemeines

Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht.

Für den Arbeitgeber

Datum:

Arbeitnehmer

Datum:

Die Dreijahresregel des Bundesgerichts

Eine konkrete stillschweigende Verpflichtung wird angenommen, wenn die Gratifikation mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre lang regelmässig und ohne Vorbehalt ausgerichtet wurde. Diese Vorlage macht diese Regel für beide Seiten transparent.

Freiwilligkeitsvorbehalt muss real bleiben

Der Freiwilligkeitsvorbehalt muss bei Vertragsschluss nicht jedes Jahr wiederholt werden. Wird der vorbehaltene Ermessensspielraum aber nie tatsächlich ausgeübt — etwa durch Kürzung oder Streichung —, betrachtet das Bundesgericht den Vorbehalt als reine leere Wortformel, die dem Anspruch nicht mehr entgegensteht.

Was jede Klausel bewirkt

Art der Gratifikation
Freiwillige Sondervergütung nach Art. 322d OR, mit dem Hinweis auf die Dreijahresregel.
Ziele und Berechnung
Der Zeitraum und die Berechnungsmethode, sofern vereinbart.
Freiwilligkeitsvorbehalt
Real gehalten, nicht als leere Formel.

Rechtliche Anforderungen in der Schweiz

Die Bundesgerichtspraxis zu Art. 322d OR ist entscheidend.

  • Dreijahresregel beachten

    Eine regelmässige, vorbehaltslose Zahlung während mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren begründet einen Anspruch nach Bundesgerichtspraxis.

    9450.ch — Das Ermessen des Arbeitgebers bei der Gratifikation
  • Vorbehalt tatsächlich ausüben

    Ein nie ausgeübter Freiwilligkeitsvorbehalt kann vom Bundesgericht als leere Wortformel betrachtet werden.

  • Lohn und Gratifikation korrekt abgrenzen

    Wird der Bonus zur entscheidenden Vergütung für die Arbeitsleistung, kann er als Lohnbestandteil und nicht als Gratifikation gelten.

So füllen Sie die Bonusvereinbarung aus

  1. Art festlegen. Gratifikation nach Art. 322d OR oder vereinbarter Lohnbestandteil.
  2. Ziele festlegen. Zeitraum und Berechnungsmethode, sofern vereinbart.
  3. Vorbehalt real halten. Nicht als reine Formel verwenden.

Häufig gestellte Fragen

Wird eine Gratifikation nach mehreren Jahren zum Anspruch?

Ja — wird sie drei aufeinanderfolgende Jahre lang regelmässig und ohne Vorbehalt ausgerichtet, entsteht nach Bundesgerichtspraxis ein konkludenter Anspruch.

Muss der Freiwilligkeitsvorbehalt jedes Jahr wiederholt werden?

Nein — er gilt fort, solange er tatsächlich ausgeübt wird und nicht zur leeren Wortformel wird.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gratifikation?

Lohn ist die geschuldete Gegenleistung für die Arbeit; die Gratifikation ist eine zusätzliche, grundsätzlich freiwillige Sondervergütung.

Wird die Gratifikation versteuert?

Ja — sie unterliegt wie der übrige Lohn den Sozialabgaben und der Einkommenssteuer.

Kann der Arbeitgeber die Höhe frei bestimmen?

Grundsätzlich ja, solange kein Anspruch nach der Dreijahresregel entstanden ist.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.