Barkeeper-Vertrag Vorlage (Schweiz)
Aktualisiert am 14. August 2026
Ein Barkeeper-Vertrag regelt, zu welchen Bedingungen ein Barkeeper bei einer Veranstaltung einer Kundschaft Getränke ausschenkt: Termin, Vergütung und — weil Alkoholausschank an Gäste im Mittelpunkt steht — wer für die kantonale Bewilligung, die Alterskontrolle und die Absicherung des Risikos alkoholbedingter Schäden verantwortlich ist.
Die weit verbreitete US-Vorlage lässt die Qualifikation des Barkeepers als leere Zeile ohne jede Anforderung an ihre Aktualität. In der Schweiz gibt es kein eidgenössisches Gastgewerberecht: Jeder der 26 Kantone regelt Bewilligungen für den Alkoholausschank eigenständig — manche Kantone kennen ein eigenes Patent nur für einzelne Veranstaltungen, andere verlangen ein Betriebspatent. Diese Vorlage verlangt, wer die konkrete kantonale Bewilligung bestätigt, eine echte Ausschankverweigerungspflicht nach den eidgenössischen Alterslimiten und eine Haftpflichtversicherung.
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Barkeeper-Vertrag
Dieser Barkeeper-Vertrag wird am zwischen (der "Barkeeper") und (die "Kundschaft") geschlossen.
1. Veranstaltungsdaten
- Veranstaltungsdatum:
- Ort:
- Dauer:
Der Barkeeper erbringt Barkeeper-Leistungen für die oben beschriebene Veranstaltung. Umfang und Dauer der Leistungen nach diesem Vertrag beschränken sich auf diese Veranstaltung.
2. Kantonale Bewilligung
ist dafür verantwortlich zu bestätigen, dass für den Alkoholausschank bei der Veranstaltung die am Veranstaltungsort geltende kantonale oder kommunale Bewilligung vorliegt.
3. Altersprüfung und Ausschankverweigerung
Der Barkeeper verlangt von jedem Gast, der jünger erscheint als gesetzlich zulässig, einen gültigen Altersnachweis vor dem Ausschank, und verweigert den Ausschank an Gäste, die keinen gültigen Altersnachweis vorlegen können oder erkennbar betrunken sind, entsprechend den eidgenössischen und allfälligen kantonalen Alterslimiten.
4. Vergütung
- Feste Vergütung pro Veranstaltung:
Trinkgeld, das Gäste direkt an den Barkeeper geben, gehört dem Barkeeper.
5. Versicherung
Die für den Alkoholausschank verantwortliche Partei schliesst eine Haftpflichtversicherung bei (Versicherungsnummer ) für die Veranstaltung ab.
6. Stornierung
Jede Partei kann diesen Vertrag bei wesentlicher Vertragsverletzung der anderen Partei kündigen. Die Kundschaft kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Barkeeper kündigen; in diesem Fall vergütet die Kundschaft den Barkeeper für bereits erbrachte Leistungen bis zum Kündigungstermin, einschliesslich nicht rückerstattungsfähiger Anzahlungen oder angemessener Vorbereitungskosten. Kann der Barkeeper nicht erscheinen, informiert er die Kundschaft nach Möglichkeit mindestens Tage im Voraus unter Angabe des Grundes und bemüht sich um eine geeignete Ersatzperson.
7. Allgemeines
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden schriftlich als Anhang zu diesem Vertrag festgehalten.
Der Barkeeper
Datum:
Die Kundschaft
Datum:
Gastronomie-Bewilligungen sind Sache der 26 Kantone, nicht des Bundes
Es gibt kein schweizweites Gastgewerbegesetz — jeder Kanton regelt eigenständig, wer wie ein Patent für den Alkoholausschank erhält. Im Kanton Zürich braucht es ein Gastwirtschaftspatent, das mit oder ohne Ausschankrecht ausgestellt werden kann. Im Kanton Bern werden unter anderem Bewilligungen für nicht öffentliche Veranstaltungen (Vermietung an Dritte) unterschieden. Im Kanton St. Gallen kann das Patent sowohl für einen Betrieb als auch eigens für einen einzelnen Anlass beantragt werden. Diese Vorlage verlangt deshalb, konkret einzutragen, welche kantonale und kommunale Bewilligung für die Veranstaltung gilt, statt eine schweizweit einheitliche Regelung zu unterstellen, die es nicht gibt.
Eidgenössische Alterslimiten, aber mit kantonalem Verschärfungsspielraum
Das Lebensmittelgesetz verbietet schweizweit die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren und die Abgabe gebrannter Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren — diese Grenzen gelten bundesweit einheitlich. Einzelne Kantone haben jedoch verschärft: Der Kanton Tessin verbietet die Abgabe sämtlicher alkoholischer Getränke an Personen unter 18 Jahren. Wer einem Kind unter 16 Jahren Alkohol in gesundheitsgefährdender Menge verabreicht, macht sich zusätzlich nach Art. 136 StGB strafbar. Die weit verbreitete kostenlose Vorlage enthält als einzige Haftungsklausel eine pauschale Freizeichnung für "Vergiftungsfälle und Ähnliches" — sie behandelt weder Überausschank noch eine echte Ausschankverweigerungspflicht. Diese Vorlage ergänzt eine ausdrückliche Altersprüfungs- und Ausschankverweigerungspflicht und verweist auf allfällige kantonale Verschärfungen.
Eine Vergütungsstruktur, die sich tatsächlich umsetzen lässt
"____ % Umsatzbeteiligung" ohne Definition des Umsatzes und ohne Unterscheidung zwischen einer Bar mit Verkauf und einer vom Gastgeber vollständig übernommenen Bar ist kein praktikabler Vergütungspunkt. Diese Vorlage trennt eine feste Vergütung pro Veranstaltung von einer optional klar definierten Umsatzbeteiligung, die nur greift, wenn tatsächlich Barverkäufe stattfinden.
Die Klauseln erklärt
- Parteien und Veranstaltungsdaten
- Barkeeper und Kundschaft sowie Termin, Ort und Dauer der Veranstaltung.
- Bestätigung der kantonalen Bewilligung
- Bestätigt, welche kantonale oder kommunale Bewilligung für den Alkoholausschank bei der Veranstaltung gilt.
- Leistungsumfang
- Was der Barkeeper leistet: Zubereitung und Ausschank von Getränken, Auf- und Abbau der Bar und individuelle Getränkeauswahl.
- Altersprüfung und Ausschankverweigerung
- Verpflichtet zur Alterskontrolle entsprechend den eidgenössischen und allfälligen kantonalen Alterslimiten und zur Verweigerung des Ausschanks an sichtlich betrunkene Gäste.
- Vergütung
- Eine feste Vergütung pro Veranstaltung zuzüglich einer optionalen, klar definierten Umsatzbeteiligung, getrennt von Trinkgeldern.
- Versicherung
- Verpflichtet zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung.
- Stornierung und Nichterscheinen
- Was jede Partei der anderen schuldet, wenn die Veranstaltung oder die Teilnahme des Barkeepers ausfällt.
- Anwendbares Recht und Unterschriften
- Das anwendbare Recht sowie die Unterschriften von Barkeeper und Kundschaft.
Compliance-Checkliste (Schweiz)
Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde, bevor Sie ausschenken.
Kantonale Bewilligung einholen
Es gibt kein schweizweites Gastgewerbegesetz. Jeder Kanton — teilweise sogar jede Gemeinde — regelt Patente und Bewilligungen für den Alkoholausschank eigenständig. Prüfen Sie die konkreten Vorgaben am Veranstaltungsort.
Gastropedia — Gastro-Bewilligungen in der SchweizEidgenössische und kantonale Alterslimiten beachten
Das Lebensmittelgesetz verbietet Alkoholabgabe an Personen unter 16 Jahren und gebrannten Alkohol an Personen unter 18 Jahren schweizweit; der Kanton Tessin verbietet sämtlichen Alkohol an Personen unter 18 Jahren.
So verwenden Sie diese Vorlage
- Parteien und Veranstaltungsdaten eintragen. Tragen Sie die Angaben von Barkeeper und Kundschaft sowie Termin, Ort und Dauer der Veranstaltung ein.
- Kantonale Bewilligung bestätigen. Legen Sie fest, wer bestätigt, dass die für den Veranstaltungsort geltende kantonale oder kommunale Bewilligung vorliegt.
- Vergütung festlegen. Tragen Sie die feste Vergütung pro Veranstaltung und, falls vereinbart, eine Umsatzbeteiligung ein.
- Versicherung eintragen. Tragen Sie die Angaben zur Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung ein.
- Stornoregelung vereinbaren und unterschreiben. Legen Sie die Storno- und Nichterscheinensregelung fest, dann unterschreiben beide Parteien.
Häufig gestellte Fragen
Braucht der Barkeeper ein persönliches Zertifikat?
Es gibt keine schweizweit einheitliche persönliche Zertifizierung. Entscheidend ist, welche kantonale oder kommunale Bewilligung für den Alkoholausschank am Veranstaltungsort gilt.
Gilt eine Bewilligung aus einem Kanton auch in einem anderen?
Nein — jeder der 26 Kantone regelt Bewilligungen eigenständig. Prüfen Sie stets die Vorgaben des Kantons und der Gemeinde, in dem die Veranstaltung stattfindet.
Darf der Barkeeper den Ausschank verweigern?
Ja — und diese Vorlage verlangt es: Der Barkeeper muss den Ausschank an Gäste verweigern, die keinen gültigen Altersnachweis vorlegen können oder erkennbar betrunken sind.
Wie funktioniert die Umsatzbeteiligung bei einer vollständig übernommenen Bar?
In der Regel gar nicht — bei einer vom Gastgeber vollständig übernommenen Bar ohne Verkauf an Gäste gibt es keinen Umsatz, aus dem sich eine Beteiligung berechnen liesse. Die Beteiligung greift nur bei tatsächlichem Barverkauf.
Wem gehört das Trinkgeld?
Nach dieser Vorlage gehört das Trinkgeld, das Gäste direkt an den Barkeeper geben, dem Barkeeper und ist von der festen Vergütung und einer etwaigen Umsatzbeteiligung getrennt.
Ab welchem Alter darf Alkohol abgegeben werden?
Schweizweit gilt: nicht gebrannte Getränke ab 16 Jahren, gebrannte Getränke ab 18 Jahren. Der Kanton Tessin verbietet jedoch sämtlichen Alkohol an Personen unter 18 Jahren.
Ähnliche Vorlagen
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und Anleitung dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bewilligungen für den Alkoholausschank sind Sache der Kantone und Gemeinden. Prüfen Sie die konkreten Vorgaben für Ihre Veranstaltung, bevor Sie ausschenken.


