Tierarztrechnung erstellen Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Tierarztrechnung für Kleintier-, Grosstier- oder Pferdepraxis — mit Tierhalter, Patient, Tierart/Rasse, Mikrochip und Behandlungsdatum. MWST 8.1 % für Hunde/Katzen, 2.6 % für Pferde und Nutztiere. QR-Rechnung inklusive, als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Positionen
Die Mehrwertsteuer wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das „MWST 8,1% (Hunde/Katzen) — Pferde/Nutztiere 2,6%, siehe FAQ“-Feld aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Wellness / annual health examination | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Core vaccination (e.g. rabies / DHPP / FVRCP bundle) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Microchipping | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Flea, tick & worming treatment | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Dental cleaning / scale and polish | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Spay / neuter surgery | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Blood panel / diagnostic lab work | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Medication dispensed (e.g. antibiotics course) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MWST 8,1% (Hunde/Katzen) — Pferde/Nutztiere 2,6%, siehe FAQ (8.1%) | CHF0.00 |
| Total | CHF0.00 |
Tierarztrechnung für die Schweiz erstellen
Erstellen Sie eine Schweizer Tierarztrechnung für die Kleintierpraxis, Grosstierpraxis, Pferdepraxis oder Tierklinik — mit Tierhalter, Patient, Tierart/Rasse, Mikrochip-Nummer, Behandlungsdatum und einer klaren Aufstellung von Konsultation, Behandlung, Medikamenten und Material. Gratis, ohne Anmeldung, als PDF.
Wichtig für die Schweiz: Tierärztliche Leistungen sind nicht wie die Humanmedizin von der MWST ausgenommen. Der Satz hängt von der Tierart ab — Heimtiere zum Normalsatz, Nutztiere zum reduzierten Satz. Eine Tierarztrechnung kann deshalb gemischte Sätze tragen.
MWST nach Tierart: 8.1 % Heimtiere, 2.6 % Nutztiere
Behandlungen an Heimtieren (Hunde, Katzen, Reptilien, Vögel, Zierfische) unterliegen dem Normalsatz von 8.1 %. Behandlungen an Nutztieren/Vieh — als Teil der Landwirtschaft — sowie an Pferden mit Nutztierstatus qualifizieren für den reduzierten Satz von 2.6 %. Auch lebende Tiere, Futtermittel und Dünger sind zu 2.6 % steuerbar; Medikamente sind meist zu 8.1 %. Grundlage ist die BAZG-Publikation 52.23 „Heimtiere und Mehrwertsteuer“ zusammen mit der ESTV-Praxis.
Eine einzelne Rechnung kann daher gemischte Sätze enthalten — zum Beispiel 8.1 % auf die Hunde- oder Katzenkonsultation und 2.6 % auf die Behandlung eines Nutztierpferds oder auf Futtermittel. Weisen Sie die Positionen und die dazugehörigen Sätze getrennt aus.
Pferde: Nutztier oder Heimtier
Pferde gelten von Geburt an als Nutztier. Der Halter kann den Status einmalig und unwiderruflich auf „Heimtier“ umstellen — das beeinflusst sowohl die Regeln zur Arzneimittelabgabe als auch den anwendbaren MWST-Satz (2.6 % als Nutztier, 8.1 % als Heimtier). Halten Sie im Zweifel den Status in der Patientenakte fest, damit der Rechnungssatz korrekt ist.
Zulassung, Register und Rechnungsangaben
Die Berufsausübung setzt eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (BAB) voraus; diese verlangt den Eintrag im eidgenössischen Medizinalberuferegister (MedReg), ein Schweizer Tierarztdiplom und die nötigen Sprachkenntnisse nach MedBG. Eine Praxis als juristische Person braucht zusätzlich eine Betriebsbewilligung. Zuständig sind die kantonalen Veterinärämter; Standesorganisation ist die GST (Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte).
Auf die Rechnung gehören Praxis mit Adresse und, falls MWST-pflichtig, UID mit MWST-Zusatz (CHE-123.456.789 MWST), Tierhalter, Patient mit Tierart/Rasse und Mikrochip, Behandlungsdatum, Einzelpositionen mit dem jeweiligen MWST-Satz und eine fortlaufende Rechnungsnummer. MWST-pflichtig werden Sie ab CHF 100'000 Umsatz. Für den Zahlteil gilt die QR-Rechnung.



