Arztrechnung und Honorarrechnung erstellen Schweiz

Erstellen Sie eine Schweizer Rechnung für Arztpraxis, Therapie oder Gesundheitsleistungen mit Patient, Behandlungsdatum, ZSR-/RCC-Nummer und dem Hinweis auf die von der Steuer ausgenommene Heilbehandlung (Art. 21 MWSTG) als PDF.

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Initial consultation (30 min)1CHF0.00CHF0.00
Follow-up consultation (15 min)1CHF0.00CHF0.00
Therapy session (50 min)1CHF0.00CHF0.00
Physiotherapy treatment session1CHF0.00CHF0.00
Blood draw + laboratory panel1CHF0.00CHF0.00
Vaccination / injection administration1CHF0.00CHF0.00
Telehealth consultation1CHF0.00CHF0.00
Medical report / certificate fee1CHF0.00CHF0.00
ZwischensummeCHF0.00
TotalCHF0.00

Rechnung für Arztpraxis und Heilbehandlungen in der Schweiz

Erstellen Sie eine Schweizer Rechnung oder Privatliquidation für Arztpraxis, Therapie, Physiotherapie, Psychotherapie und weitere Gesundheitsleistungen — mit Patient, tatsächlichem Behandlungsdatum, ZSR-/RCC-Nummer und dem korrekten MWST-Hinweis.

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind in der Schweiz von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG), wenn der Behandler über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügt. «Ausgenommen» bedeutet: keine MWST auf der Rechnung — und kein Vorsteuerabzug. Rein kosmetische Leistungen ohne medizinische Indikation sind hingegen zu 8.1 % steuerbar.

Was auf die Rechnung gehört

  • Praxis oder Behandler mit Adresse, Kontaktdaten und ZSR-/RCC-Nummer.
  • Patient, optionale Patienten-Nr. und das tatsächliche Behandlungsdatum.
  • Leistungsbeschreibung, Termin, Therapieeinheit oder Behandlungspaket, bei Bedarf mit Tarifposition.
  • Honorar, allfällige Zahlung, offener Betrag und Zahlungsfrist.
  • Angaben für Krankenkasse oder Rückerstattung, wenn der Patient sie benötigt.
  • Hinweis auf die von der Steuer ausgenommene Heilbehandlung, wo sie zutrifft.

Ausgenommene Heilbehandlung oder steuerbare Leistung

Die Ausnahme nach Art. 21 MWSTG erfasst die eigentliche Heilbehandlung durch zugelassene Medizinalpersonen. Nicht jede Position ist automatisch ausgenommen: rein ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, bestimmte Gutachten sowie Waren und Verwaltungsleistungen können anders zu beurteilen sein. Massgebend ist die medizinische Indikation beziehungsweise die ärztliche Verordnung.

Viele kleine Praxen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, weil ausgenommene Umsätze nicht an die Registrierungsgrenze von CHF 100'000 angerechnet werden. Wer daneben steuerbare Leistungen erbringt, sollte diese getrennt ausweisen.

ZSR/RCC, TARDOC und QR-Rechnung

Die ZSR-/RCC-Nummer (Zahlstellenregister) identifiziert die Praxis gegenüber den Krankenversicherern. Für ambulante ärztliche Leistungen gilt seit dem 1. Januar 2026 der Tarif TARDOC, der TARMED abgelöst hat. Für den Zahlteil ist die QR-Rechnung seit dem 1. Oktober 2022 der einzige gültige Standard.

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FAQs zu Arztrechnungen in der Schweiz