Abschlepprechnung erstellen Schweiz

Erstellen Sie eine Schweizer Abschlepp-Rechnung für Pannenhilfe, Fahrzeugbergung oder das Abschleppen von Falschparkern — mit Fahrzeug, Kennzeichen, Abhol-/Zielort, Standgebühr, Fall-/Referenznummer und 8.1 % MWST. QR-Rechnung inklusive, als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.

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Abschlepprechnung für die Schweiz erstellen

Erstellen Sie eine Schweizer Abschlepp-Rechnung für Pannenhilfe, Pannendienst, Fahrzeugbergung, Starthilfe oder das Abschleppen von Falschparkern — mit Fahrzeug, Kennzeichen, Abhol- und Zielort, Standgebühr, Fall-/Referenznummer und einer klaren Aufstellung der Leistungen. Gratis, ohne Anmeldung, als PDF.

Abschleppen, Pannenhilfe und Bergung unterliegen dem MWST-Normalsatz von 8.1 %. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen privater Pannenhilfe und behördlich bzw. vom Grundeigentümer angeordnetem Abschleppen.

Was auf eine Schweizer Abschlepp-Rechnung gehört

  • Abschleppdienst mit Adresse und, falls MWST-pflichtig, UID mit MWST-Zusatz (CHE-123.456.789 MWST).
  • Fahrzeug (Marke/Modell/Farbe) und Kennzeichen (Kontrollschild), Abhol- und Zielort.
  • Getrennte Positionen: Ausrückpauschale, Abschleppen, Bergung/Winden, Standgebühr und Zuschläge (Nacht/Wochenende).
  • Fall-/Referenznummer (Polizei, Versicherung), 8.1 % MWST und fortlaufende Rechnungsnummer, idealerweise als QR-Rechnung.

Private Pannenhilfe (TCS) und kommerzielle Betriebe

Die private Pannenhilfe ist in der Schweiz stark vom TCS (Touring Club Schweiz) geprägt — dem grossen Verkehrs- und Pannenhilfeclub. Der TCS leistet über seine Patrouillen Pannenhilfe und organisiert Abschleppen und Transport, unter anderem auch zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Daneben bieten zahlreiche kommerzielle Betriebe einen 24-Stunden-Pannendienst an.

Läuft der Einsatz über eine Versicherung oder ein Assistance-Abo, wird häufig eine Auftrags-/Referenznummer erfasst; die Rechnung des Abschleppbetriebs an den Fahrzeughalter bzw. die Versicherung bleibt eine normale, zu 8.1 % steuerbare Leistung.

Falschparker, Zuständigkeit und Zulassung

Beim Abschleppen von Falschparkern ordnet auf öffentlichem Grund die Polizei die Entfernung an; auf privaten Parkplätzen der Grundeigentümer. Verrechnet wird der verantwortlichen Lenkerin bzw. dem Fahrzeughalter. Eine einheitliche eidgenössische Abschlepplizenz gibt es nicht — die Zuständigkeit ist kantonal bzw. kommunal geregelt, mit Polizeikompetenz für Entfernungen auf öffentlichem Grund.

Betriebe benötigen die ordentlichen Strassentransport- und Fahrzeugbewilligungen sowie je nach Fahrzeuggewicht die LSVA (über 3,5 t) oder die Autobahnvignette. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Kanton — prüfen Sie im Zweifel die Regelung Ihres Kantons.

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Häufige Fragen zur Abschlepp-Rechnung in der Schweiz