Mietquittung und Mietrechnung erstellen Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Mietquittung oder Mietrechnung mit Mietobjekt, Mieter, Mietzeitraum, Zahlungsdatum und Zahlungsart. Wohnraummiete ist von der Steuer ausgenommen; für Geschäftsräume ist die Option nach Art. 22 MWSTG (8.1 %) möglich — als PDF, gratis, ohne Anmeldung.
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Positionen
Die Mehrwertsteuer wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das „Wohnraum ausgenommen; Geschäftsräume optional 8.1 % (Art. 22 MWSTG)“-Feld aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Monthly rent | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Service / building charges (advance) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Parking space / garage (let separately) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Late payment fee | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Security deposit (held, refundable) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Utilities re-billed — see utility invoice | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| Total | CHF0.00 |
Mietquittung und Mietrechnung für die Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Mietquittung oder Mietrechnung für Wohnungen, Geschäftsräume, Parkplätze, Lagerflächen, Nebenkosten und Hausverwaltungsunterlagen — mit Mietobjekt, Mietzeitraum, Zahlungsdatum und Zahlungsart.
In der Schweiz ist die Vermietung von Wohnraum von der Steuer ausgenommen (kein Vorsteuerabzug). Bei Geschäftsräumen kann der Vermieter freiwillig für die Versteuerung optieren und 8.1 % MWST offen ausweisen.
Was eine Schweizer Mietquittung enthalten sollte
- Vermieter oder Hausverwaltung mit Adresse und Kontakt.
- Mieter, Objektadresse und Art des Objekts (Wohnung, Geschäftsraum, Parkplatz, Lager).
- Mietvertrag/Referenz, Mietzeitraum und Zahlungsdatum.
- Nettomietzins und Nebenkosten (Heiz- und Betriebskosten) getrennt ausgewiesen.
- Bei optierter Geschäftsraummiete: UID mit MWST-Zusatz und 8.1 % MWST.
- Zahlungsart und, bei Rechnungen, eine fortlaufende Rechnungsnummer — idealerweise als QR-Rechnung.
Wohnraum ausgenommen, Geschäftsräume mit Option (Art. 22 MWSTG)
Die Vermietung von Wohnraum ist nach Art. 21 MWSTG von der Steuer ausgenommen — es wird keine MWST erhoben und es besteht kein Vorsteuerabzug. Für Geschäftsräume kann der Vermieter nach Art. 22 MWSTG für die Versteuerung optieren und 8.1 % MWST offen ausweisen; das schaltet den Vorsteuerabzug frei (interessant etwa bei Neubau oder Sanierung oder wenn der Mieter selbst MWST-pflichtig ist).
Die Option ist ausgeschlossen, wenn der Mieter das Objekt ausschliesslich zu Wohnzwecken nutzt. Nebenkosten (Heiz- und Betriebskosten) folgen der Behandlung der Hauptleistung: ausgenommen bei Wohnraum, steuerbar bei optierter Geschäftsraummiete.
Mietquittung oder Mietrechnung und QR-Rechnung
Für die ausgenommene Wohnraummiete genügt in der Regel eine Mietquittung ohne MWST. Bei optierter Geschäftsraummiete stellen Sie eine MWST-Rechnung mit UID und ausgewiesenem Steuerbetrag. Für den Zahlteil ist die QR-Rechnung seit dem 1. Oktober 2022 der einzige gültige Standard und eignet sich gut für wiederkehrende Mietzahlungen mit fester Referenz.



