Rechnung als Freelancer erstellen Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Rechnung für Freelancer und Selbständigerwerbende mit UID (CHE-Nummer), Leistungszeitraum, Projekt, Auslagen, 8.1 % MWST oder Hinweis unterhalb der CHF 100'000-Grenze und QR-Rechnung als PDF.
Ihre Unternehmensdaten
Kundendaten
Rechnung gestalten
Invoice design
Rechnungsdetails
Positionen
Die Mehrwertsteuer wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das „MWST (0 % unterhalb der CHF 100'000-Grenze)“-Feld aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Consulting & discovery call | 1.5 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Project work — milestone 1 (as per agreement) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Design / creative work | 6 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Content writing & editing | 4 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Development / technical implementation | 8 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Revisions & project management | 2 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Reimbursable expenses (receipts attached) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MWST (0 % unterhalb der CHF 100'000-Grenze) (8.1%) | CHF0.00 |
| Total | CHF0.00 |
Rechnung als Freelancer und Selbständigerwerbender in der Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Rechnung für freiberufliche und selbständige Arbeit — mit UID, Leistungszeitraum, Projekt, Stunden oder Tagessatz, Auslagen und der richtigen MWST-Behandlung.
Selbständige Erwerbstätigkeit ist in der Schweiz nicht automatisch gegeben: Die kantonale Ausgleichskasse (SVA) muss den Status als selbständigerwerbend anerkennen. Massgebend sind das Handeln im eigenen Namen, das eigene wirtschaftliche Risiko, die eigene Infrastruktur und in der Regel mehrere Auftraggeber. Wer nur für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, riskiert eine Umqualifizierung als Scheinselbständigkeit.
Was auf die Rechnung gehört
- Name, Adresse und UID (CHE-123.456.789), sofern Sie mehrwertsteuerpflichtig sind.
- Kunde mit Adresse und, bei B2B/grenzüberschreitend, dessen MWST-Nummer.
- Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Stunden, Tagessatz oder Pauschale.
- Auslagen und Spesen getrennt vom Honorar.
- 8.1 % MWST auf den Rechnungsbetrag oder Hinweis, dass unterhalb der CHF 100'000-Grenze keine MWST erhoben wird.
- Fortlaufende Rechnungsnummer, Zahlungsfrist und Bankverbindung (IBAN) — idealerweise als QR-Rechnung.
Selbständigkeit, SVA und Scheinselbständigkeit
Vor der ersten Rechnung sollten Sie den Status als selbständigerwerbend bei der kantonalen Ausgleichskasse (SVA) klären lassen. Die SVA prüft unter anderem, ob Sie im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auftreten, eine eigene Infrastruktur haben und für mehrere Auftraggeber arbeiten. Wird die Selbständigkeit nicht anerkannt, gelten die Einkünfte als unselbständig und der Auftraggeber muss AHV-Beiträge abrechnen.
Die häufigste Rechtsform ist das Einzelunternehmen (kein Mindestkapital). Der Eintrag ins Handelsregister wird ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch.
MWST, Saldosteuersatz und QR-Rechnung
Die MWST-Pflicht beginnt bei einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000. Darunter dürfen Sie freiwillig auf die Registrierung verzichten und weisen keine MWST aus. Viele Freelancer (etwa im IT- oder Beratungsbereich) nutzen die Saldosteuersatz-Methode: Dem Kunden wird der gesetzliche Satz von 8.1 % verrechnet, an die ESTV aber ein tieferer, branchenspezifischer Satz abgeliefert — der Saldosteuersatz erscheint nie auf der Kundenrechnung.
Für den Zahlteil ist die QR-Rechnung seit dem 1. Oktober 2022 der einzige gültige Standard.



