Editierbare Vorlage für Handwerksbetriebe
Handwerkerrechnung Vorlage für die Schweiz
Laden Sie eine Vorlage für Generalunternehmer (GU), Totalunternehmer (TU) und Handwerksbetriebe herunter. Das Format bündelt Einsatzort, Offerte, Arbeit, Material und MWST.
- ✓Felder für Einsatzort, Offerte, Arbeitszeit, Material und Teilrechnung.
- ✓8.1 % MWST auf den vollen Betrag — keine Umkehr der Steuerschuld im Inland.
- ✓Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.
Lieber die Rechnung direkt online ausfüllen? Handwerkerrechnung-Generator öffnen.

Handwerkerrechnung
Editierbares Format für die Schweiz

Gedacht für GU/TU und Handwerksbetriebe, die eine feste Datei für Aufträge und Teilrechnungen möchten.
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So nutzen Sie die Handwerkerrechnung-Vorlage
Die Vorlage passt für GU/TU und Handwerksbetriebe, die eine feste Basisdatei möchten. Neben den üblichen Angaben braucht eine Handwerkerrechnung Einsatzort, Offerte, die Trennung von Arbeit und Material sowie die korrekte MWST-Behandlung.
Handwerker- und Bauleistungen unterliegen 8.1 % MWST. Wie im übrigen Baugewerbe gibt es keine Umkehr der Steuerschuld im Inland.
Felder, die Sie behalten sollten
- Betrieb mit UID mit MWST-Zusatz und Zahlungsdaten.
- Kunde, Rechnungsadresse und Einsatzort.
- Offerte, Auftrags-Nr. und Arbeitsdatum oder Leistungszeitraum.
- Getrennte Positionen für Arbeit, Material, Anfahrt und Entsorgung, plus Teilrechnung.
GU/TU und MWST
Der Generalunternehmer (GU) koordiniert und erbringt die Ausführung; der Totalunternehmer (TU) übernimmt zusätzlich Planung und Architektur. In beiden Fällen wird dem Schweizer Kunden der volle Betrag mit 8.1 % MWST verrechnet.
Die Bezugsteuer (Art. 45 MWSTG) greift nur bei Leistungen von ausländischen Anbietern.
Vorlage oder Generator online
Nutzen Sie die Vorlage für eine wiederverwendbare Datei; nutzen Sie den Generator online für eine rasche Rechnung als PDF. Für den Zahlteil gilt die QR-Rechnung.
Häufige Fragen zur Handwerkerrechnung-Vorlage
Welche MWST gilt für Handwerkerarbeiten?
Der Normalsatz von 8.1 % gilt auf Arbeit und Material, sofern der Betrieb MWST-pflichtig ist (ab CHF 100'000 Jahresumsatz).
Was ist der Unterschied zwischen GU und TU?
Der Generalunternehmer (GU) koordiniert und erbringt die Ausführung; der Totalunternehmer (TU) übernimmt zusätzlich Planung und Architektur — alles aus einer Hand.
Gilt Reverse Charge für Handwerkerleistungen?
Nein. Für inländische Bau- und Handwerkerleistungen gibt es keine Umkehr der Steuerschuld.

