Hochzeitsstyling: Vertrag für Haar und Make-up (Liechtenstein)

Aktualisiert am 22. August 2026

Braut-Styling ist ein Termingeschäft mit einem einzigen Anlauf. Der Stuhl ist an einem Samstag im Juni zu einer festen Uhrzeit besetzt, oder er ist es nicht — und wenn er zwei Monate vorher freigegeben wird, bleibt er meist leer. Deshalb braucht dieses Gewerbe einen Vertrag, der Zeitplan, Anzahlung und Storno so regelt, dass beide Seiten wissen, woran sie sind.

Die Vorlage, die dieses Muster ersetzt, ist auf Streit gebaut: Storno unter sechzig Tagen kostet den vollen Preis, die Kundin trägt „alle Kosten" bei einer Klage, das Foto- und Videorecht ist eine Vollmacht ohne Grenzen, und wenn die Stylistin krankheitsbedingt ausfällt, ist die Kundin verpflichtet, die von der Stylistin gestellte Ersatzperson zu akzeptieren. Diese Fassung ist neu gebaut — mit einer abgestuften Stornostaffel, einer echten Ersatzregelung, einem widerrufbaren Bildrecht und dem Punkt, der Liechtenstein von der Schweiz unterscheidet: Als EWR-Staat hat Liechtenstein die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie umgesetzt und kennt deshalb, anders als die Schweiz, ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne betragsmässige Untergrenze.

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Vertrag über Hochzeitsstyling — Haar und Make-up

Dieser Vertrag wird am geschlossen zwischen , , Gewerbebewilligung (nachfolgend „Stylistin") und , (nachfolgend „Kundin"). Art des Vertragsschlusses: .

1. Termin und Ort

Datum:
Ankunft der Stylistin:
Styling abgeschlossen bis:
Ort:

2. Leistungen

Gestylt werden: . Kalkulierte Zeit je Person: Minuten.

3. Preis und Zahlung

Gesamtpreis:
Anzahlung:
Anfahrt und Parken:

Der Termin ist erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.

OptionalWiderrufsrecht: HinweisHinweis auf das 14-tägige Widerrufsrecht.

4. Widerrufsrecht

Wurde dieser Vertrag im Fernabsatz oder ausserhalb der Geschäftsräume der Stylistin geschlossen, kann die Kundin ihn innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen, ohne Angabe von Gründen. Sind die Informationspflichten nicht erfüllt worden, verlängert sich diese Frist um bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Status der Informationspflichten: . Bereits geleistete Zahlungen werden nach fristgerechtem Widerruf zurückerstattet, soweit noch keine Leistung erbracht wurde.

5. Storno durch die Kundin

  • Mehr als Tage vor dem Termin: keine Zahlung über die Anzahlung hinaus; die Anzahlung wird nicht zurückgezahlt.
  • Mehr als , aber nicht mehr als Tage vorher: % des Gesamtpreises.
  • Tage oder weniger vor dem Termin: % des Gesamtpreises.

6. Ausfall der Stylistin

Kann die Stylistin den Termin nicht wahrnehmen, informiert sie die Kundin unverzüglich und schlägt eine Ersatzperson vor. Die Kundin ist nicht verpflichtet, diese anzunehmen; lehnt sie ab, werden alle bereits erhaltenen Beträge zurückgezahlt.

7. Zeitplan und Verspätung

Verzögerungen, die nicht von der Stylistin verursacht sind, werden mit je Stunde verrechnet.

8. Produkte und Allergien

Angegebene Allergien, Hauterkrankungen oder kürzliche Behandlungen: Die Stylistin kann eine Leistung ablehnen, wenn eine sichere Ausführung nicht möglich ist.

OptionalBilderlaubnisErlaubnis mit Kanälen, Dauer und Widerruf.

9. Bilder

Die Kundin erlaubt der Stylistin, Bilder für folgende Zwecke zu verwenden: , für Monate. Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden.

OptionalMinderjährigeGesonderte Zustimmung für Aufnahmen von Kindern.

10. Haftung und Versicherung

Die Stylistin unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie haftet nicht für Reaktionen auf Produkte, wenn eine bestehende Allergie nicht angegeben wurde.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt liechtensteinisches Recht. Gesetzliche Konsumentenrechte bleiben unberührt.

Stylistin

Datum:

Kundin / Kunde

Datum:

Widerrufsrecht als EWR-Staat — ein anderer Massstab als die Schweiz

Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und hat die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie über das Konsumentenschutzgesetz und ein eigenes Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz umgesetzt. Wird der Vertrag im Fernabsatz oder ausserhalb der Geschäftsräume der Stylistin geschlossen — etwa bei einem Termin zu Hause bei der Kundin —, steht der Kundin grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, unabhängig von einer betragsmässigen Untergrenze wie in der Schweiz.

Erfüllt die Stylistin ihre Informationspflichten nicht, verlängert sich diese Frist um bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Diese Vorlage hält deshalb sowohl den Widerrufshinweis als auch die Informationspflichten ausdrücklich fest, damit die Frist nicht unbeabsichtigt verlängert wird.

Gewerbebewilligung und Berufsausübung

Coiffeur- und Kosmetikberufe unterliegen in Liechtenstein dem Gewerbegesetz. Für Braut-Make-up ist praktisch entscheidend, welche Ausbildung die Stylistin mitbringt und ob der Betrieb ordnungsgemäss angemeldet ist.

Diese Vorlage hat ein Feld dafür, weil Veranstaltungsorte und Versicherer häufig danach fragen und weil es die Grundlage für die Betriebshaftpflicht ist.

Storno, das die Realität abbildet

Ein Termin, der ein Jahr vorher abgesagt wird, lässt sich neu belegen. Einer, der zehn Tage vorher abgesagt wird, nicht. Diese Fassung nutzt eine Staffel: nicht rückzahlbare Anzahlung, dann steigende Prozentsätze je näher der Termin rückt, dann der volle Betrag im letzten Fenster.

Dazu kommen die Fälle, die tatsächlich vorkommen: weniger Personen als gebucht, Verschiebung mit Terminübertrag, ein Ausfall auf Seiten der Stylistin und ein Ereignis, das keine Seite zu vertreten hat.

Zeitplan, Bilder und wer Verspätung trägt

Die häufigste Reibung am Hochzeitsmorgen ist die Zeit. Die Vorlage macht daraus eine Rechnung: Zeit je Person, Ankunftszeit, Endzeit und ein Stundensatz für Überziehung, die nicht von der Stylistin verursacht ist.

Bei den Bildern ersetzt diese Fassung die Vollmacht ohne Grenzen durch eine Erlaubnis mit Kanälen, Dauer und Widerrufsmöglichkeit — und mit einer eigenen Zustimmung für Aufnahmen von Minderjährigen der Hochzeitsgesellschaft.

Die Klauseln im Einzelnen

Parteien und Bewilligung
Stylistin mit Gewerbebewilligung, Kundin mit Kontaktdaten.
Termin und Ort
Datum, Ankunftszeit, Endzeit, Ort und Anforderungen vor Ort.
Leistungen und Personen
Wer wird gestylt, welche Leistung, wie viel Zeit je Person.
Preis und Zahlung
Gesamtpreis, Anzahlung, Restzahlung und Anfahrt.
Widerrufsrecht
Der 14-Tage-Hinweis für EWR-Verbraucher.
Storno durch die Kundin
Abgestufte Sätze nach Abstand zum Termin.
Ausfall der Stylistin
Vorgeschlagene Ersatzperson, Wahlrecht der Kundin, Rückzahlung.
Zeitplan und Verspätung
Überziehungssatz und Folgen bei zu spät erscheinenden Personen.
Bilder
Kanäle, Dauer, Widerruf und Minderjährige.
Haftung und Versicherung
Was abgedeckt ist und was nicht.

Checkliste Liechtenstein

  • Widerrufsrecht als EWR-Staat beachten

    Bei Fern- oder Auswärtsgeschäften mit Konsumenten besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne betragsmässige Untergrenze.

    Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
  • Informationspflichten erfüllen

    Werden die Informationspflichten nicht erfüllt, verlängert sich die Widerrufsfrist um bis zu zwölf Monate und 14 Tage.

  • Gewerbebewilligung angeben

    Coiffeur- und Kosmetikberufe unterliegen dem Gewerbegesetz.

    Gewerbegesetz (GewG)
  • Allergien und Hautzustand vorher abfragen

    Auskunft über Allergien, Hauterkrankungen und kürzliche Behandlungen einholen und einen Patch-Test anbieten.

  • Bildrechte der Fotografin beachten

    An Hochzeitsfotos bestehen eigene Rechte der Fotografin. Die Erlaubnis der Kundin deckt deren Bilder nicht.

  • Aufnahmen von Minderjährigen gesondert regeln

    Für Aufnahmen von Kindern der Hochzeitsgesellschaft ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Person einzuholen.

So füllen Sie den Vertrag aus

  1. Parteien und Bewilligung. Stylistin mit Gewerbebewilligung sowie Kundin mit Kontaktdaten eintragen.
  2. Termin und Zeitplan. Datum, Ankunftszeit, Endzeit, Ort und Zeit je Person festlegen.
  3. Preis und Anzahlung. Gesamtpreis, Anzahlung, Restzahlung und Anfahrt eintragen.
  4. Widerrufshinweis prüfen. Art des Vertragsschlusses eintragen und den passenden Hinweis aktivieren.
  5. Stornostaffel setzen. Fenster und Prozentsätze eintragen, die zu Ihrer Saison passen.
  6. Bilder klären. Kanäle und Dauer festlegen und die Zustimmung für Minderjährige aktivieren.

Häufige Fragen

Hat die Kundin ein Widerrufsrecht?

Bei einem Vertragsschluss im Fernabsatz oder ausserhalb der Geschäftsräume der Stylistin grundsätzlich ja, für 14 Tage — ohne die betragsmässige Untergrenze, die in der Schweiz gilt, weil Liechtenstein als EWR-Staat die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie umgesetzt hat.

Was passiert, wenn die Informationspflichten nicht erfüllt werden?

Die Widerrufsfrist verlängert sich um bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Deshalb hält diese Vorlage die Informationspflichten ausdrücklich fest, statt sie zu übergehen.

Brauche ich eine Gewerbebewilligung für Braut-Styling?

Coiffeur- und Kosmetikberufe unterliegen dem Gewerbegesetz. Klären Sie die konkrete Anforderung für Ihre Tätigkeit, bevor Sie mit dem Betrieb beginnen.

Ist die Anzahlung nicht rückzahlbar?

Sie kann es sein, wenn sie eine realistische Grösse hat und der Vertrag es klar sagt. Diese Vorlage arbeitet mit einer Staffel statt eines pauschalen vollen Preises.

Was passiert, wenn die Stylistin am Hochzeitstag ausfällt?

Der Vertrag verpflichtet sie, eine geeignete Ersatzperson vorzuschlagen und Beträge zurückzuzahlen, wenn die Kundin sie nicht annimmt. Die Kundin muss die vorgeschlagene Person nicht akzeptieren.

Darf ich die Fotos der Hochzeitsfotografin verwenden?

Nur mit ihrer Erlaubnis. An den Bildern bestehen eigene Rechte der Fotografin, und die Zustimmung der Kundin deckt sie nicht.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in Liechtenstein, keine Rechts-, Gewerberechts-, Versicherungs- oder Gesundheitsberatung, und niemand hat Ihre Buchung geprüft.