Geschäftskreditvertrag (Liechtenstein)

Aktualisiert am 11. August 2026

Liechtensteins Zivilrecht basiert wie das österreichische auf dem ABGB. Für einen Geschäftskredit gibt es keinen gesetzlich fixierten Höchstzinssatz; stattdessen ist ein Zins, der gegen die guten Sitten verstösst, nichtig. In der österreichischen Rechtsprechung, auf die sich Liechtensteins Gerichte aufgrund der gemeinsamen ABGB-Grundlage häufig stützen, gilt als grober Anhaltspunkt für Sittenwidrigkeit ein Zinssatz, der etwa doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zinssatz oder diesen um rund zwölf Prozentpunkte übersteigt — ohne dass Liechtenstein selbst einen eigenen, gesetzlich fixierten Multiplikator kennt.

Ein Vertrag, der mechanisch aus einer amerikanischen Vorlage übersetzt wurde, kennt weder diese Sittenwidrigkeitsprüfung noch den Umstand, dass es sich dabei um einen richterrechtlichen Anhaltspunkt und nicht um einen fixen Gesetzeswert handelt. Diese Vorlage hält den vereinbarten Zins transparent fest, statt einen erfundenen Höchstsatz zu unterstellen.

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Geschäftskreditvertrag

Vertragsdatum:
Kreditgeberin:
,
Kreditnehmerin/Kreditnehmer:
,

1. Kreditbedingungen

Kreditbetrag: . Vereinbarter Zins: % p.a. Rückzahlungsplan: . Letzte Fälligkeit: .

OptionalKredit ist gesichert
OptionalKredit hat eine Bürgin/einen Bürgen

Kreditgeberin

Vertragsdatum:

Kreditnehmerin/Kreditnehmer

Vertragsdatum:

Sittenwidrigkeit statt fixem Höchstsatz

Ein Zins, der in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht, kann als sittenwidrig und damit nichtig gelten. Liechtenstein selbst legt dafür keinen eigenen, gesetzlich fixierten Prozentsatz fest; die Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Dieser Vertrag hält den vereinbarten Zins transparent fest, statt einen erfundenen Höchstsatz vorauszusetzen.

Der österreichische Richtwert als Orientierung

Aufgrund der gemeinsamen ABGB-Grundlage orientieren sich liechtensteinische Gerichte oft an der österreichischen Rechtsprechung, die als groben Anhaltspunkt einen etwa doppelt so hohen Zinssatz wie den marktüblichen oder eine Überschreitung um rund zwölf Prozentpunkte als Indiz für Sittenwidrigkeit heranzieht. Dieser Vertrag stellt diesen Wert als richterrechtliche Orientierung dar, nicht als fixen liechtensteinischen Gesetzeswert.

Verzugszins von der vereinbarten Rendite unterscheiden

Ein Verzugszins, der bei verspäteter Zahlung anfällt, ist etwas anderes als der vereinbarte Kreditzins selbst. Dieser Vertrag hält beide Sätze getrennt fest, damit sie im Streitfall nicht verwechselt werden.

Sicherheit und Bürgschaft präzise beschreiben

Ein Vertrag, der nur erwähnt, dass der Kredit «gesichert» ist, ohne die Sicherheit zu beschreiben, gibt im Fall eines Zahlungsausfalls wenig Klarheit. Diese Vorlage hat eigene Felder für die Beschreibung einer Sicherheit und einer allfälligen Bürgin oder eines Bürgen, die nur bei Bedarf verwendet werden.

Abschnitt für Abschnitt

Vertragsparteien
Identifiziert Kreditgeberin und Kreditnehmerin/Kreditnehmer.
Kreditbetrag und Zins
Legt Kreditbetrag, vereinbarten Zins und Rückzahlungsplan fest.
Verzugszins
Verweist auf den bei verspäteter Zahlung geltenden Verzugszins.
Sicherheit
Beschreibt eine allfällige Sicherheit für den Kredit.
Bürgschaft
Identifiziert eine allfällige Bürgin oder einen allfälligen Bürgen.

So füllen Sie den Vertrag aus

  1. Vertragsparteien angeben. Tragen Sie die Angaben zu Kreditgeberin und Kreditnehmerin/Kreditnehmer ein.
  2. Kreditbedingungen festlegen. Tragen Sie Kreditbetrag, vereinbarten Zins und Rückzahlungsplan ein.
  3. Sicherheit beschreiben. Fügen Sie eine Beschreibung einer allfälligen Sicherheit für den Kredit hinzu.
  4. Bürgin/Bürgen hinzufügen. Tragen Sie Angaben zu einer allfälligen Bürgin oder einem allfälligen Bürgen ein, falls vereinbart.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Liechtenstein einen gesetzlichen Höchstzinssatz für Geschäftskredite?

Nein, keinen fixen Prozentsatz. Massgebend ist, ob der Zins gegen die guten Sitten verstösst und damit nichtig ist.

Was ist der österreichische Richtwert für Sittenwidrigkeit?

Ein grober Anhaltspunkt aus der österreichischen Rechtsprechung: etwa der doppelte marktübliche Zinssatz oder eine Überschreitung um rund zwölf Prozentpunkte — kein eigener liechtensteinischer Gesetzeswert.

Warum orientieren sich liechtensteinische Gerichte an österreichischer Rechtsprechung?

Weil Liechtensteins Zivilrecht wie das österreichische auf dem ABGB basiert, weshalb österreichische Auslegung häufig als Orientierung dient.

Ist der Verzugszins dasselbe wie der Kreditzins?

Nein. Der Verzugszins fällt bei verspäteter Zahlung zusätzlich an und ist vom vereinbarten Kreditzins zu unterscheiden.

Muss der Kredit gesichert sein?

Nein, das hängt von der Vereinbarung der Parteien ab; dieser Vertrag hat eigene Felder für eine Sicherheit und eine Bürgschaft, die nur bei Bedarf genutzt werden.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts- oder Finanzberatung dar und wurden nicht von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft. Prüfen Sie die geltenden Vorschriften für Geschäftskredite, bevor Sie dieses Dokument verwenden.