Mietverwaltung
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Welches Dateiformat brauchen Sie wirklich?
Ein Logo ist nicht eine Datei. Werbetechniker, Druckereien und soziale Netzwerke wollen jeweils etwas anderes, und die häufigste Ursache dafür, dass ein Logo später neu gezeichnet werden muss, ist eine falsch gelieferte Datei.
- SVG — die Vektor-Masterdatei. Beliebig skalierbar, bearbeitbar, und die einzige Datei, die ein Werbetechniker oder eine Fahrzeugbeschriftung bekommen sollte. Alles andere lässt sich daraus neu erzeugen.
- Transparentes PNG — für farbige Hintergründe, Fotos und Briefköpfe. 1024 px für druckähnliche Verwendung, 512 px fürs Web.
- Favicon (32 px) — das Browser-Tab-Symbol. Wenn Ihre Bildmarke hier nicht mehr lesbar ist, vereinfachen Sie sie: das ist der härteste und ehrlichste Lesbarkeitstest.
- Briefkopf und Beschilderung — liefern Sie das SVG und nennen Sie Ihre Farben exakt. Ein JPG wird von Hand nachgezeichnet, und das Ergebnis passt nicht.
Logo auf Fahrzeug, Schild und Arbeitskleidung
Dieselbe Bildmarke verhält sich in verschiedenen Größen völlig unterschiedlich. Die Mockups über dem Raster zeigen Ihnen genau das, bevor Sie sich entscheiden — prüfen Sie besonders das Favicon und die Fahrzeugtür, das sind die beiden Extreme.
- Fahrzeugbeschriftung — eine klare Bildmarke plus Telefonnummer ist auf 30 Meter lesbar, eine detaillierte Illustration nicht.
- Schilder und Fassaden — prüfen Sie den Kontrast gegen die tatsächliche Untergrundfarbe, nicht gegen Weiß. Der Editor warnt Sie, wenn der Kontrast unter einen lesbaren Wert fällt.
- Arbeitskleidung — Stickerei kann keine feinen Linien und keine Farbverläufe abbilden. Eine kräftige, einfache Variante Ihrer Marke stickt sauber.
- Soziale Netzwerke — quadratisch, zentriert und in einem 40-px-Kreis noch erkennbar. Das Kit enthält die passenden Größen bereits fertig.
Firmenname und Markenschutz — der Teil, den andere Logo-Tools auslassen
Ein Logo ist keine Marke, und die Namenswahl ist eine eigene Aufgabe. Die Firmierung wird ins liechtensteinische Handelsregister eingetragen und muss unterscheidbar sein. Für Treuhand- und Finanzdienstleistungen gelten zusätzlich aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Bezeichnung — eine Firmierung, die eine Bewilligung suggeriert, die Sie nicht haben, ist unzulässig.
Ein hier gestaltetes Logo dürfen Sie gewerblich ohne Lizenzgebühr nutzen. Die Anmeldung als Marke ist ein separater Antrag bei dem Amt für Volkswirtschaft (llv.li) — und sie lohnt sich, bevor Sie in Beschriftung und Beschilderung investieren. Einen Konflikt hinterher zu entdecken ist die teure Variante.
- Prüfen Sie die Verfügbarkeit des Namens bei Handelsregister Liechtenstein, bevor Sie sich festlegen.
- Recherchieren Sie bestehende Marken in Ihrer Nizza-Klasse. Ein identischer Name in einer fremden Branche ist meist unproblematisch, in derselben Branche selten.
- Wortmarke (der Name) und Bildmarke (das Logo) werden getrennt angemeldet. Die meisten kleinen Betriebe beginnen mit der Wortmarke.
- Bewahren Sie die Original-SVG auf. Für einen Nachweis der ersten Benutzung ist datierte Originalgrafik hilfreich.


