Abo-Rechnung erstellen Liechtenstein
Erstellen Sie eine liechtensteinische Abo-, SaaS- oder wiederkehrende Rechnung mit Leistungszeitraum, Tarif, Prorata, nächster Abrechnung, Widerrufsrecht nach dem KSchG und 8,1% MWST.
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Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pro Plan — monthly subscription (billing period above) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Additional seats (prorated) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Credit — unused time on previous plan (prorated) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Usage overage — API calls / storage above included quota | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Premium support add-on (monthly) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| One-time onboarding & setup fee | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MwSt. (8.1%) | CHF0.00 |
| Gesamtbetrag | CHF0.00 |
Abo-Rechnung Generator für SaaS und wiederkehrende Zahlungen in Liechtenstein
Erstellen Sie eine liechtensteinische Abo- oder SaaS-Rechnung mit Abrechnungszeitraum, Tarif, Nutzern, Prorata, Gutschriften, nächstem Abrechnungsdatum, Zahlungsmethode und 8,1% MWST.
Liechtenstein verbindet zwei unterschiedliche Rechtstraditionen: Die MWST folgt der Schweizer Systematik, während das Konsumentenschutzrecht als EWR-Mitglied eher an EU-Standards ausgerichtet ist — ein Punkt, der für jedes Abo-/SaaS-Geschäft mit Verbraucherkunden in Liechtenstein direkt relevant ist.
Was eine liechtensteinische Abo-Rechnung enthalten sollte
- Anbieter mit Adresse, MWST-/FL-UID-Nummer (falls registriert) und Zahlungsdetails.
- Kunde, Abo-/Kontonummer und Abrechnungszeitraum (von — bis).
- Tarif/Paket, nächstes Abrechnungsdatum und Zahlungsmethode/automatische Abbuchung.
- Prorata-Änderungen (Auf- oder Abgrade) auf eigener Zeile, bei Herabstufung als Gutschrift.
- Fortlaufende Rechnungsnummer je Abrechnungsperiode.
- 8,1% MWST für die meisten SaaS-Abos; bei B2C-Verkauf ins Ausland gilt das Empfängerortprinzip separat von der EU-OSS-Regelung.
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) — ein genuin liechtensteinischer Punkt
Liechtenstein verfügt über ein eigenes Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das für Fernabsatz- und Haustürgeschäfte ein 14-tägiges Widerrufsrecht vorsieht (Art. 4 KSchG). Das betrifft praktisch jedes online abgeschlossene Abo oder SaaS-Abonnement mit Verbraucherkunden in Liechtenstein.
Als EWR-Mitglied — anders als die Schweiz, die kein EWR-Mitglied ist — ist Liechtenstein verpflichtet, EU-Binnenmarktrechtsakte einschliesslich Verbraucherschutzrichtlinien zu übernehmen. Das KSchG dürfte daher in Anlehnung an EU-Verbraucherschutzstandards ausgestaltet sein (vergleichbar der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie mit ihrem ebenfalls 14-tägigen Widerrufsrecht) — dieser genaue Bezug ist eine naheliegende Schlussfolgerung aus dem EWR-Übernahmemuster und der übereinstimmenden 14-Tage-Frist, nicht eine ausdrücklich belegte Aussage einer Quelle. Das ist ein bemerkenswerter liechtensteinischer Sonderfall: Schweizer MWST-Recht kombiniert mit EU/EWR-artigem Konsumentenschutzrecht — die Schweiz selbst kennt kein vergleichbares zwingendes 14-tägiges Fernabsatz-Widerrufsrecht in dieser Form.
MWST bei grenzüberschreitendem Verkauf
Verkaufen Sie B2C an einen Kunden im Ausland, gilt für Liechtenstein das Empfängerortprinzip separat von der EU-OSS-Regelung — massgeblich ist grundsätzlich der liechtensteinische MWST-Satz, sofern Sie in Liechtenstein mehrwertsteuerpflichtig sind. Bei B2B-Leistungen an ausländische Unternehmen greift in der Regel die Bezugsteuer (Reverse Charge) beim Kunden.
Rechnungsgenerator Liechtenstein



