Privatliquidation und Rechnung für Heilbehandlungen erstellen Liechtenstein

Erstellen Sie eine Rechnung für Arztpraxis, Zahnarzt oder Therapie in Liechtenstein mit Patient, Behandlungsdatum, Berufsberechtigung und MWST-Befreiung für Heilbehandlungen (Art. 21 MWSTG) als PDF.

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Initial consultation (30 min)1CHF0.00CHF0.00
Follow-up consultation (15 min)1CHF0.00CHF0.00
Therapy session (50 min)1CHF0.00CHF0.00
Physiotherapy treatment session1CHF0.00CHF0.00
Blood draw + laboratory panel1CHF0.00CHF0.00
Vaccination / injection administration1CHF0.00CHF0.00
Telehealth consultation1CHF0.00CHF0.00
Medical report / certificate fee1CHF0.00CHF0.00
ZwischensummeCHF0.00
GesamtbetragCHF0.00

Rechnung für Heilbehandlungen in Liechtenstein

Erstellen Sie eine Rechnung für Arztpraxis, Zahnarzt, Therapie oder eine andere Heilbehandlung in Liechtenstein mit Patient, Behandlungsdatum, Berufsberechtigung und Zahlungsdetails.

Heilbehandlungen sind in Liechtenstein von der Mehrwertsteuer befreit (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG), sofern der Leistungserbringer eine entsprechende Berufsausübungsbewilligung besitzt. Rein kosmetische Eingriffe ohne therapeutischen Zweck fallen nicht unter diese Befreiung und unterliegen dem Normalsatz von 8,1 % MWST.

Was auf eine medizinische Rechnung in Liechtenstein gehört

  • Praxis oder Behandler mit Adresse, Kontaktdaten und Berufsbezeichnung.
  • Patient, Behandlungsdatum(e) und optional eine Patienten-/Fallnummer.
  • Leistungsbeschreibung, Diagnose (falls für die Erstattung nötig) und Behandlungspaket.
  • Honorar, Zahlungseingang, offener Betrag und Zahlungsziel.
  • Hinweis auf MWST-Befreiung nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG, wenn die Leistung darunterfällt.
  • Versicherung / Versichertennummer, wenn die Rechnung zur Erstattung eingereicht wird.

MWST-Befreiung für Heilbehandlungen

Nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 des liechtensteinischen MWSTG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von der Mehrwertsteuer befreit, sofern der Leistungserbringer über die entsprechende Berufsausübungsbewilligung verfügt. Das liechtensteinische MWST-Recht ist über einen Staatsvertrag eng an das Schweizer Recht angelehnt, wird aber von der liechtensteinischen Steuerverwaltung eigenständig vollzogen.

Rein ästhetische oder kosmetische Leistungen ohne therapeutischen Zweck sind von der Befreiung ausgenommen und unterliegen dem Normalsatz von 8,1 % MWST. — halten Sie solche Positionen getrennt von befreiten Heilbehandlungen.

Zulassung durch das Amt für Gesundheit

Ärztinnen und Ärzte benötigen in Liechtenstein eine Berufsausübungsbewilligung des Amts für Gesundheit, das sich an den Vorgaben des Ärztegesetzes orientiert und bei der Zulassung die Liechtensteinische Ärztekammer konsultiert. Für Allgemeinmediziner ist eine mindestens dreijährige, für Fachärzte eine mindestens fünfjährige Facharztausbildung vorausgesetzt.

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FAQs zu medizinischen Rechnungen in Liechtenstein