Bearbeitbare liechtensteinische Honorarrechnung-Vorlage
Honorarrechnung Vorlage für Rechtsanwälte in Liechtenstein
Laden Sie eine wiederverwendbare Honorarrechnung-Vorlage für Rechtsanwälte und Kanzleien in Liechtenstein mit Aktenzeichen, verantwortlichem Rechtsanwalt, Honorarbasis, Auslagen und 8,1% MWST herunter.
- ✓Aktenzeichen, Mandant und verantwortlicher Rechtsanwalt sichtbar.
- ✓Getrennte Zeilen für Honorar, Gerichtskosten und sonstige Auslagen.
- ✓Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.
Lieber direkt online ausfüllen? Liechtensteiner Honorarrechnung Generator öffnen.

Honorarrechnung Vorlage
Bearbeitbares Liechtenstein-Format

Für Rechtsanwälte und Kanzleien, die Honorar und Auslagen sauber getrennt abrechnen möchten.
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So verwenden Sie eine Honorarrechnung-Vorlage in Liechtenstein
Eine liechtensteinische Honorarrechnung sollte Aktenzeichen, Honorar und Auslagen klar trennen. Nutzen Sie die Vorlage für gerichtliche Verfahren ebenso wie für außergerichtliche Beratung.
Felder, die in der Vorlage bleiben sollten
- Kanzlei mit Zulassung durch die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, MWST-Nummer und Bankverbindung.
- Mandant, Aktenzeichen und Bezeichnung der Angelegenheit.
- Verantwortlicher Rechtsanwalt und vereinbarte Honorargrundlage (Stundenhonorar oder Tarif).
- Honorar, Gerichtskosten und sonstige Auslagen auf getrennten Positionen.
- 8,1% MWST — keine Befreiung für anwaltliche Leistungen.
Honorargrundlage: freie Vereinbarung oder RATG-Tarif
Rechtsanwälte in Liechtenstein können frei ausgehandelte Honorare berechnen — die Honorarrichtlinien der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer nennen einen unverbindlichen Stundensatz-Rahmen von CHF 300–1.000. Alternativ gilt der gesetzliche, streitwertabhängige Tarif nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und der Rechtsanwaltstarif-Verordnung. Dieser gesetzliche Tarif ist für die private Honorarvereinbarung optional, wird von den Gerichten aber zur Berechnung der Kostenersatzansprüche zwischen den Parteien herangezogen und bleibt damit relevant.
Erfolgshonorare sind verboten
Erfolgshonorare (quota litis, d. h. eine Vergütung als Prozentsatz des Verfahrensausgangs) sind in Liechtenstein untersagt. Rechnen Sie niemals einen Anteil am Ausgang eines Falls ab — nur Stundenhonorar, Pauschale oder Tarif.
FAQs zu liechtensteinischen Honorarrechnung Vorlagen
Welche MWST gilt für Anwaltshonorare?
Der Regelsteuersatz von 8,1% MWST; es gibt keine Befreiung für anwaltliche Leistungen.
Muss ich den gesetzlichen RATG-Tarif verwenden?
Nein, Rechtsanwälte können frei vereinbarte Honorare berechnen. Der RATG-Tarif ist optional für die private Abrechnung, wird aber von Gerichten zur Berechnung von Kostenersatzansprüchen zwischen Parteien verwendet.
Darf ich ein Erfolgshonorar vereinbaren?
Nein. Erfolgshonorare (quota litis) sind in Liechtenstein gesetzlich verboten.

