Stundenlohnrechner Liechtenstein

Nettolohn pro Stunde berechnen in Liechtenstein. Landessteuer, Gemeindezuschlag (alle 11 Gemeinden), AHV/IV/FAK, BVG und Arbeitgeberkosten — 2026.

Lohnrechner Liechtenstein

Stundenlohnrechner Liechtenstein

Liechtensteins Lohnsystem ist eng an jenes der Schweiz angelehnt: Wer stundenweise bezahlt wird, findet auf der Abrechnung praktisch dieselben Abzugspositionen wie ein Arbeitnehmer in einem Schweizer Nachbarkanton — AHV/IV/FAK (Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden- und Familienzulagenversicherung), ALV (Arbeitslosenversicherung) und die berufliche Vorsorge BVG. Hinzu kommen zwei liechtensteinische Besonderheiten: die nationale Landessteuer (Erwerbssteuer) und der Gemeindesteuerzuschlag, den jede der 11 Gemeinden selbst festlegt.

Vom Bruttolohn zieht der Arbeitgeber zunächst die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers ab — AHV/IV/FAK mit 4,95%, ALV mit 0,5% (bis CHF 148'200) und BVG mit rund 4%, zusammen also knapp 9,45% des Bruttolohns. Erst danach greift die Landessteuer, die auf das um einen Grundfreibetrag reduzierte Einkommen berechnet und anschliessend mit dem Gemeindezuschlag der Wohnsitzgemeinde multipliziert wird — je nach Gemeinde zwischen 150% und 200% der Landessteuer. Zwei Arbeitnehmer mit identischem Stundenlohn erhalten dadurch je nach Wohnort unterschiedlich viel Nettolohn.

Für den Arbeitgeber kommen zum Bruttolohn nochmals AHV/IV/FAK-, ALV- und BVG-Beiträge in fast gleicher Höhe hinzu, dazu die Unfallversicherung (UVG). Insgesamt liegt der Arbeitgeberzuschlag bei rund 9,5% bis 10% auf den Bruttolohn — deutlich weniger als etwa in Österreich, wo die Lohnnebenkosten rund 30% betragen. Wer aus dem benachbarten Ausland nach Liechtenstein pendelt, unterliegt zusätzlich eigenen Regeln zur Quellensteuer und zum jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Wie Stundenlohn, Sozialversicherung und Landessteuer in Liechtenstein zusammenwirken

Ausgangspunkt ist der vereinbarte Stundenlohn multipliziert mit den geleisteten Stunden. Da es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, wird die Lohnuntergrenze in der Praxis über den jeweils anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gesetzt, sofern ein solcher für die Branche besteht.

Vom Bruttolohn werden zuerst die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen: AHV/IV/FAK (4,95%), ALV (0,5%, bis zu einer Beitragsgrenze von CHF 148'200 Jahreslohn) und die berufliche Vorsorge BVG (rund 4%, abhängig vom Vorsorgeplan). Erst auf das verbleibende, um den Grundfreibetrag reduzierte Einkommen wird die Landessteuer erhoben.

Die Landessteuer allein macht aber nur die Hälfte der Geschichte aus: Jede der 11 Gemeinden erhebt zusätzlich einen eigenen Gemeindesteuerzuschlag als Vielfaches der Landessteuer, im gesetzlich zulässigen Rahmen von 150% bis 200%. Aktuell liegt Vaduz mit einem Zuschlagsfaktor von 2,0 (200%) am oberen Ende, während Planken mit 150% den gesetzlichen Mindestwert anwendet — bei identischem Bruttolohn zahlt man in Vaduz also spürbar mehr Steuern als in einer Gemeinde mit niedrigerem Zuschlag. Das Gemeinde-Auswahlmenü dieses Rechners bildet alle 11 Sätze direkt ab.

  • AHV/IV/FAK: 4,95% Arbeitnehmer / 4,95% Arbeitgeber
  • ALV: 0,5% / 0,5% (bis CHF 148'200 Jahreslohn)
  • BVG (berufliche Vorsorge): rund 4% / 4%
  • Landessteuer (Erwerbssteuer): national, progressiv gestaffelt auf das Einkommen nach Grundfreibetrag
  • Gemeindesteuerzuschlag: 150% (gesetzliches Minimum) bis 200% der Landessteuer, je nach Wohnsitzgemeinde

Rechenbeispiel: Vom Stundenlohn zum Nettolohn in Vaduz

Nehmen wir einen Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von CHF 30.00, der Vollzeit 42 Stunden pro Woche arbeitet und in Vaduz wohnt (Gemeindezuschlag 200%, aktuell der höchste der 11 Gemeinden).

  1. Bruttolohn: 42 Std./Woche × 52 Wochen × CHF 30.00 = CHF 65'520 im Jahr (CHF 5'460 im Monatsschnitt).
  2. Arbeitnehmerbeiträge Sozialversicherung (AHV/IV/FAK 4,95% + ALV 0,5% + BVG 4% = 9,45%): −CHF 6'191,64 im Jahr.
  3. Steuerbares Einkommen nach Grundfreibetrag (CHF 8'500): CHF 65'520 − CHF 6'191,64 − CHF 8'500 = CHF 50'828,36.
  4. Landessteuer (national, progressiv gestaffelt) auf dieses steuerbare Einkommen: rund CHF 609,94.
  5. Gemeindezuschlag Vaduz (Faktor 2,0 bzw. 200%): CHF 609,94 × 2,0 = CHF 1'219,88.
  6. Steuern gesamt (Landessteuer + Gemeindezuschlag): CHF 609,94 + CHF 1'219,88 = CHF 1'829,82 im Jahr.
  7. Nettolohn: CHF 65'520 − CHF 6'191,64 − CHF 1'829,82 = rund CHF 57'498,54 im Jahr, also rund CHF 4'791,55 im Monat.
  8. Arbeitgeberbeiträge (AHV/IV/FAK 4,95% + ALV 0,5% + BVG 4% + UVG 0,13% = 9,58%): +CHF 6'276,82 im Jahr.
  9. Totale Lohnkosten für den Arbeitgeber: CHF 65'520 + CHF 6'276,82 = rund CHF 71'796,82 im Jahr bzw. CHF 5'983,07 im Monat.
  10. Kosten pro Arbeitsstunde für den Arbeitgeber: CHF 71'796,82 ÷ 2'184 Stunden ≈ CHF 32,87 — deutlich mehr, als der vereinbarte Stundenlohn von CHF 30.00 zeigt.
  11. Zum Vergleich: In Planken (150%, gesetzliches Minimum) läge der Gemeindezuschlag bei nur CHF 914,91 statt CHF 1'219,88 — bei identischem Bruttolohn rund CHF 305 mehr Nettolohn im Jahr.

Überzeit und Mindestlohn in der Praxis

Liechtenstein kennt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze wird stattdessen — wie in der Schweiz — über branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge (GAV) zwischen Sozialpartnern festgelegt; die aktuellen GAV-Mindestlöhne sind beim Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband (LANV) einsehbar. Wo kein GAV gilt, herrscht Vertragsfreiheit im Rahmen der allgemeinen Grundsätze zum angemessenen Lohn.

Überzeit — Arbeit über die wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus — ist nach dem Arbeitsgesetz mit mindestens 25% Zuschlag zu entschädigen, sofern nicht im gegenseitigen Einvernehmen ein Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 vereinbart wird. Der Überzeit-Schwellenwert liegt bei 45 Wochenstunden.

  • Kein gesetzlicher Mindestlohn — Lohnuntergrenze ergibt sich aus dem jeweils anwendbaren GAV (LANV)
  • Überzeitzuschlag: mindestens 25% ab 45 Wochenstunden
  • Alternative zur Geldauszahlung: Zeitausgleich im Verhältnis 1:1
  • In GAV-freien Branchen gilt Vertragsfreiheit im Rahmen des angemessenen Lohns

Was der Arbeitgeber wirklich zahlt

Der Bruttolohn ist für den Arbeitgeber nur der Ausgangspunkt. Zusätzlich fallen laufend folgende Beiträge an, die zusammen rund 9,5% bis 10% auf den Bruttolohn aufschlagen — deutlich weniger als in den Nachbarländern:

  • AHV/IV/FAK Arbeitgeberanteil: 4,95%
  • ALV Arbeitgeberanteil: 0,5% (bis CHF 148'200 Jahreslohn)
  • BVG Arbeitgeberanteil (berufliche Vorsorge): rund 4%
  • UVG Unfallversicherung (Berufsunfälle): rund 0,13%
  • Der Gemeindezuschlag betrifft nur die Landessteuer der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers — er wirkt sich nie auf die Arbeitgeberbeiträge aus

Grenzgänger: Pendlerinnen und Pendler aus Österreich und der Schweiz

Der grösste Teil der liechtensteinischen Arbeitskräfte pendelt täglich aus Vorarlberg (Österreich) oder der Ostschweiz ein — Liechtenstein selbst hat nur rund 40'000 Einwohner, aber ähnlich viele Arbeitsplätze. Für diese Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt ein eigenes Abzugsregime: Liechtenstein behält bei ausländischen Arbeitnehmern ohne Niederlassungsbewilligung C eine Quellensteuer direkt vom Lohn ein, anstelle der kombinierten Landessteuer- und Gemeindezuschlag-Veranlagung für Ansässige. Der Gemeindezuschlag entfällt damit faktisch, da keine Wohnsitzgemeinde in Liechtenstein besteht.

Wie viel darüber hinaus im Wohnsitzstaat fällig wird, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Für aus Österreich einpendelnde Arbeitnehmer greift meist eine Anrechnung der in Liechtenstein einbehaltenen Quellensteuer auf die österreichische Einkommensteuer, für aus der Schweiz einpendelnde Personen gelten die schweizerisch-liechtensteinischen Abkommensregeln. Praktisch bedeutet das: Der auf der Lohnabrechnung sichtbare liechtensteinische Nettolohn ist für Grenzgänger häufig nicht der endgültige Betrag — die abschliessende Steuerlast ergibt sich erst zusammen mit der Veranlagung im Wohnsitzland. Dieses Thema wird von österreichischen Spezialrechnern intensiv bedient, von liechtensteinischen Lohnrechnern bislang aber kaum aufgegriffen.

2026
Aktualisiert für 2026
Landessteuer (Erwerbssteuer, national)progressiv, ca. 1% – 8% des steuerbaren Erwerbssource (2026)
Gemeindezuschlag150% – 200% der Landessteuer, je nach Gemeinde (Vaduz 200%, Planken 150%)source (2026)
AHV/IV/FAK (Arbeitnehmer / Arbeitgeber)4,90% / 7,39%source (2026)
ALV Arbeitslosenversicherung0,5% / 0,5% (bis CHF 148'200)source (2026)
Mindestlohnkein gesetzlicher Mindestlohn — branchenabhängig über GAVsource (2026)
Überzeitzuschlagmind. 25% (Arbeitsgesetz)source (2026)
Gibt es einen Mindestlohn in Liechtenstein?

Nein — Liechtenstein hat keinen gesetzlichen Mindestlohn. Löhne werden über branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge (GAV) zwischen Sozialpartnern festgelegt; wo kein GAV gilt, herrscht Vertragsfreiheit im Rahmen der Grundsätze des angemessenen Lohns. Details zu den GAV-Mindestlöhnen finden Sie beim LANV.

Unterscheidet sich der Gemeindezuschlag je nach Gemeinde?

Ja. Jede der 11 Gemeinden legt ihren eigenen Steuerzuschlag auf die Landessteuer fest, im gesetzlich zulässigen Rahmen von 150% bis 200%. Planken liegt aktuell beim gesetzlichen Minimum von 150%, während Vaduz mit 200% am oberen Ende liegt — das wirkt sich direkt auf Ihren Nettolohn aus, je nachdem in welcher Gemeinde Sie wohnen.

Wie viel Zuschlag steht mir für Überzeit zu?

Nach dem liechtensteinischen Arbeitsgesetz ist Überzeit (Arbeit über die wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus) mit mindestens 25% Zuschlag zu entschädigen, sofern nicht im gegenseitigen Einvernehmen Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 gewählt wird.

Was gilt für Grenzgänger aus Österreich oder der Schweiz?

Der Grossteil der liechtensteinischen Arbeitskräfte pendelt aus Österreich und der Schweiz ein. Liechtenstein behält für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C eine Quellensteuer direkt vom Lohn ein; der Wohnsitzstaat besteuert je nach Doppelbesteuerungsabkommen zusätzlich oder rechnet die liechtensteinische Steuer an.

Wie hoch sind die AHV/IV/FAK- und BVG-Abzüge?

Arbeitnehmer zahlen rund 4,90% AHV/IV/FAK sowie 0,5% ALV (bis CHF 148'200) vom Bruttolohn, dazu kommt die berufliche Vorsorge (BVG, ca. 4% je nach Alter und Vorsorgeplan). Der Arbeitgeber zahlt einen praktisch gleich hohen Anteil (ca. 7,4% AHV/IV/FAK/UV plus BVG).

Warum zeigt dieser Rechner alle 11 Gemeinden?

Bestehende Anbieter wie everycalc.io oder der offizielle Lohnrechner von statistikportal.li bieten entweder kein Gemeinde-Auswahl oder keinen echten Stundenlohn-Modus. Dieser Rechner ist der einzige deutschsprachige Stundenlohnrechner mit allen 11 Gemeinden und einer Arbeitgeberkosten-Ansicht in einem Ergebnis.

Was bedeutet der 13. Monatslohn für meinen Stundenlohn?

Wie in der Schweiz üblich, sehen die meisten liechtensteinischen Arbeitsverträge einen 13. Monatslohn vor. Bei Stundenlöhnern wird dieser meist anteilig ausbezahlt (Stundenlohn × 13 ÷ 12) oder es wird ein entsprechender prozentualer Zuschlag auf den Stundenlohn vereinbart.