Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter

Aktualisiert am 5. August 2026

Eine Kündigung ist das Schreiben, mit dem der Vermieter das Mietverhältnis gegenüber dem Mieter beendet — sie ist kein Gerichtsurteil und entfernt niemanden aus der Wohnung. Anders als es ein pauschales „30-Tage-Kündigungsformular" aus dem englischsprachigen Raum nahelegt, kann ein Vermieter in Deutschland ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis nur ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat und dieses im Kündigungsschreiben selbst nennt — oder außerordentlich fristlos, wenn ein besonders schwerer Grund wie ein erheblicher Zahlungsrückstand vorliegt. Eine Kündigung „ohne Grund" gibt es bei Wohnraum grundsätzlich nicht.

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Kündigung des Mietverhältnisses

Datum:

An: ,

Von: ,

Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die Wohnung , begründet durch den Mietvertrag vom .

1. Kündigungsgrund: Eigenbedarf

Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs, § 573 Absatz 2 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ich benötige die Wohnung wie folgt: . Die Angabe dieses Grundes im Kündigungsschreiben ist nach § 573 Absatz 3 BGB zwingend vorgeschrieben.

2. Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 573c Absatz 1 BGB: drei Monate, verlängert um jeweils drei weitere Monate, wenn die Wohnung dem Mieter seit mehr als fünf beziehungsweise seit mehr als acht Jahren überlassen ist (Überlassung am ). Das Mietverhältnis endet danach zum .

3. Diese Kündigung ist keine Räumung

Diese Kündigung beendet das Mietverhältnis rechtlich, führt aber nicht von selbst zur Räumung der Wohnung. Ziehen Sie nicht fristgerecht aus, kann ich als Vermieter beim zuständigen Amtsgericht Räumungsklage erheben; erst ein rechtskräftiges Urteil und, falls erforderlich, eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher können Sie zum Verlassen der Wohnung zwingen. Ohne ein solches Urteil werde ich weder die Schlösser austauschen noch Ihre Sachen entfernen oder den Zugang zur Wohnung anderweitig verhindern.

4. Form und Zustellung

Diese Kündigung erfolgt gemäß § 568 Absatz 1 BGB in schriftlicher Form und ist eigenhändig unterschrieben. Sie wurde Ihnen zugestellt am durch: . Da der Zugang bei Ihnen und nicht die Absendung durch mich über den Beginn der Kündigungsfrist entscheidet, bewahren Sie diesen Nachweis auf.

5. Hinweis auf das Widerspruchsrecht

Nach § 568 Absatz 2 BGB weise ich Sie rechtzeitig auf die Möglichkeit, die Form und die Frist eines Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b BGB hin. Ein solcher Widerspruch wegen besonderer Härte kommt nur bei einer ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung in Betracht, nicht bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

Vermieter

Datum:

Die Kündigung ist keine Räumung — und der Grund muss im Schreiben stehen

Nach § 573 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Vermieter ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung hat. § 573 Absatz 3 BGB schreibt zusätzlich vor, dass die Gründe für dieses berechtigte Interesse bereits im Kündigungsschreiben selbst angegeben werden müssen — ein Nachschieben des Grundes erst im Prozess reicht grundsätzlich nicht aus.

Zieht der Mieter nach Ablauf der Frist nicht aus, endet die Angelegenheit damit nicht automatisch: Der Vermieter muss beim zuständigen Amtsgericht Räumungsklage erheben, und erst ein rechtskräftiges Urteil, notfalls durchgesetzt durch eine Zwangsräumung des Gerichtsvollziehers, erlaubt die tatsächliche Räumung. Eigenmächtiges Handeln — Schlösser austauschen, Sachen des Mieters entfernen, den Zugang zur Wohnung versperren — ist unzulässig, unabhängig davon, wie berechtigt die Kündigung war.

Vier Kündigungsgründe mit unterschiedlichen Rechtsfolgen

Eigenbedarf (§ 573 Absatz 2 Nummer 2 BGB), wirtschaftliche Verwertung (§ 573 Absatz 2 Nummer 3 BGB) und eine schuldhafte, nicht unerhebliche Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Absatz 2 Nummer 1 BGB) sind die drei gesetzlich benannten Beispiele eines berechtigten Interesses. In allen drei Fällen handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, für die die Fristen des § 573c BGB gelten.

Ein erheblicher Zahlungsrückstand ist rechtlich etwas anderes: Erreicht der Rückstand die Miete für zwei Monate, kann der Vermieter außerordentlich und fristlos kündigen (§ 543 Absatz 2 Nummer 3 BGB) — das Mietverhältnis endet dann grundsätzlich sofort mit Zugang der Kündigung, ohne die mehrmonatige Frist des § 573c BGB. Der Mieter kann diese fristlose Kündigung allerdings noch durch vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage unwirksam machen (§ 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB, sogenannte Schonfristzahlung).

Die Kündigungsfrist nach § 573c BGB

Für die ordentliche Kündigung durch den Vermieter beträgt die Kündigungsfrist nach § 573c Absatz 1 BGB grundsätzlich drei Monate: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zulässig, wirksam zum Ablauf des übernächsten Monats. Diese Frist verlängert sich um jeweils drei weitere Monate, wenn dem Mieter die Wohnung seit mehr als fünf beziehungsweise seit mehr als acht Jahren überlassen ist — daraus ergibt sich die bekannte Staffel von drei, sechs und neun Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Überlassung der Wohnung, nicht ab dem Datum des Mietvertrags. Eine zum Nachteil des Mieters von dieser Staffel abweichende Vereinbarung ist nach § 573c Absatz 4 BGB unwirksam.

Die Abschnitte, erklärt

Kündigungsgrund
Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug — oben ausgewählt, bestimmt den Wortlaut, die zitierte Vorschrift und ob die Kündigung ordentlich oder außerordentlich fristlos erfolgt.
Begründung
Die konkrete Schilderung des Grundes, die nach § 573 Absatz 3 BGB im Schreiben selbst stehen muss — eine bloße Bezugnahme auf das Gesetz ohne eigene Angaben reicht nicht aus.
Kündigungsfrist
Bei den drei ordentlichen Gründen die Staffel aus § 573c BGB (drei, sechs oder neun Monate je nach Wohndauer); bei Zahlungsverzug entfällt sie, weil die Kündigung fristlos wirkt.
Schonfristzahlung
Erscheint bei der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs: der Hinweis, dass vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage die Kündigung nach § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB unwirksam macht.
Diese Kündigung ist keine Räumung
Stellt klar, dass die Kündigung allein den Mieter nicht zum Auszug zwingt und dass nur ein gerichtliches Urteil und eine Zwangsräumung dazu berechtigen — der Punkt, den ein aus dem Ausland übernommenes Formular am ehesten falsch darstellt.
Form und Zustellung
Verweist auf die Schriftformpflicht des § 568 Absatz 1 BGB und hält Art und Datum der Zustellung fest, weil der Zugang beim Mieter — nicht die Absendung — über den Beginn der Frist entscheidet.
Hinweis auf das Widerspruchsrecht
Erinnert an die Sollvorschrift des § 568 Absatz 2 BGB, den Mieter auf ein mögliches Widerspruchsrecht wegen besonderer Härte nach §§ 574 bis 574b BGB hinzuweisen.

Rechtliche Eckpunkte

Die folgenden Vorschriften sind unmittelbar im Gesetzestext nachlesbar und dieser Vorlage zugrunde gelegt.

  • Der Kündigungsgrund muss im Schreiben selbst stehen

    § 573 Absatz 3 BGB verlangt, dass die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters im Kündigungsschreiben angegeben werden — ein späteres Nachschieben reicht in der Regel nicht.

    § 573 BGB — gesetze-im-internet.de
  • Die Kündigungsfrist steigt mit der Wohndauer

    § 573c Absatz 1 BGB sieht eine Grundfrist von drei Monaten vor, die sich nach fünf und nach acht Jahren seit Überlassung der Wohnung um jeweils drei weitere Monate verlängert.

    § 573c BGB — gesetze-im-internet.de
  • Die Kündigung bedarf der Schriftform

    § 568 Absatz 1 BGB verlangt für die Kündigung eines Mietverhältnisses die schriftliche Form; eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist damit unwirksam.

    § 568 BGB — gesetze-im-internet.de
  • Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs braucht einen Rückstand von zwei Monatsmieten

    § 543 Absatz 2 Nummer 3 BGB setzt für die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs einen Rückstand voraus, der die Miete für zwei Monate erreicht; § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB gibt dem Mieter danach noch die Möglichkeit der Schonfristzahlung.

    § 543 BGB — gesetze-im-internet.de

So verwenden Sie diese Vorlage

  1. Kündigungsgrund auswählen. Wählen Sie oben Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug — der Text, die zitierte Vorschrift und die Fristenlogik passen sich automatisch an.
  2. Parteien und Wohnung eintragen. Tragen Sie Namen und Anschrift von Vermieter und Mieter, die Anschrift der Wohnung sowie das Datum des Mietvertrags und der Überlassung der Wohnung ein.
  3. Begründung ausfüllen. Beschreiben Sie den gewählten Grund konkret — bei Eigenbedarf für wen und in welchem Verhältnis, bei Zahlungsverzug den Rückstand und den betroffenen Zeitraum. Eine bloße Wiederholung des Gesetzestextes reicht nicht aus.
  4. Kündigungsfrist prüfen und eintragen. Berechnen Sie bei einer ordentlichen Kündigung die zutreffende Frist nach § 573c BGB anhand des Datums der Überlassung — diese Vorlage errechnet die Frist nicht automatisch, weil das Datum von Fall zu Fall variiert.
  5. Zustellen und Zugang dokumentieren. Stellen Sie die Kündigung so zu, dass Sie den Zugang beim Mieter im Streitfall nachweisen können, und tragen Sie Zustellungsart und -datum ein — davon hängt der Beginn der Frist ab.
  6. Unterschreiben und herunterladen. Unterschreiben Sie eigenhändig, da die Kündigung der Schriftform bedarf, und laden Sie das fertige Dokument als Word- oder PDF-Datei herunter.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Mieter sofort ausziehen, wenn er die Kündigung erhält?

Nein. Selbst bei einer fristlosen Kündigung muss der Mieter nicht sofort ausziehen; zieht er nicht freiwillig aus, muss der Vermieter eine Räumungsklage erheben, und nur ein rechtskräftiges Urteil erlaubt am Ende eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher.

Muss ich als Vermieter einen Grund für die Kündigung angeben?

Ja, bei einem unbefristeten Wohnraummietverhältnis immer. § 573 Absatz 1 BGB verlangt ein berechtigtes Interesse, und § 573 Absatz 3 BGB schreibt vor, dass die Gründe bereits im Kündigungsschreiben selbst stehen müssen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Bei der ordentlichen Kündigung grundsätzlich drei Monate, verlängert um jeweils drei weitere Monate nach fünf und nach acht Jahren seit Überlassung der Wohnung (§ 573c BGB) — also drei, sechs oder neun Monate. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kennt diese Staffel nicht.

Was ist der Unterschied zwischen dieser Kündigung und einer Räumungsklage?

Die Kündigung beendet das Mietverhältnis rechtlich; die Räumungsklage ist das gerichtliche Verfahren, mit dem der Vermieter die tatsächliche Herausgabe der Wohnung erzwingt, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht. Beide sind unterschiedliche, aufeinanderfolgende Schritte.

Kann ich fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist?

Ja, wenn der Rückstand die Miete für zwei Monate erreicht (§ 543 Absatz 2 Nummer 3 BGB). Der Mieter kann diese Kündigung aber noch durch vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage unwirksam machen — die sogenannte Schonfristzahlung nach § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja. § 568 Absatz 1 BGB schreibt für jede Kündigung eines Mietverhältnisses die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vor; eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam.

Kann der Mieter der Kündigung widersprechen?

Bei einer ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen wegen besonderer Härte nach §§ 574 bis 574b BGB widersprechen; der Vermieter soll nach § 568 Absatz 2 BGB rechtzeitig auf diese Möglichkeit hinweisen.

Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und dieser Ratgeber dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Mietrecht, insbesondere zu Kündigungsgründen, Fristen und dem Widerspruchsrecht des Mieters, ist komplex und ändert sich; lassen Sie den konkreten Fall vor Versand der Kündigung von einem im Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen, besonders wenn eine Härtefallregelung oder ein Widerspruch des Mieters in Betracht kommen könnte.