Kfz-Reparatur-Haftungsausschluss Vorlage
Aktualisiert am 9. August 2026
Eine Kfz-Reparatur-Haftungserklärung legt fest, was die Werkstatt zusichert, was ihre Gewährleistung tatsächlich abdeckt, und was in der Verantwortung des Kunden liegt. Sie wird üblicherweise zusammen mit dem Werkstattauftrag unterschrieben, nicht anstelle davon.
Ein pauschaler Haftungsausschluss funktioniert im deutschen Recht nicht. Nach §634a BGB verjähren Mängelansprüche aus einem Werkvertrag über eine Sache – wie eine Reparatur – in der Regel zwei Jahre ab Abnahme, und Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam ausgeschlossen werden. Diese Vorlage bildet eine echte, nützliche Gewährleistungsstruktur ab, statt Ansprüche pauschal auszuschließen.
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Kfz-Reparatur-Haftungserklärung
- Datum:
- Werkstatt:
- ,
- Kunde:
- Fahrzeug:
- , Fahrgestellnummer
1. Erbrachte Leistungen
hat die folgenden Leistungen am oben beschriebenen Fahrzeug erbracht: .
2. Gewährleistung
Die Werkstatt gewährt für Teile und Arbeitsleistung dieser Reparatur eine Gewährleistung von , mit folgendem Umfang: .
Diese Gewährleistung deckt nicht ab: , einschließlich Schäden durch Unfälle, unsachgemäße Nutzung oder Vernachlässigung nach dieser Reparatur.
3. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Vorschäden am Fahrzeug mitzuteilen und zutreffende Angaben zu Historie, Wartung und Nutzung zu machen.
4. Eigentum und Standgebühr
Die Werkstatt haftet nicht für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt, gilt folgende Standgebühr:
5. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt
Diese Erklärung schließt die Haftung der Werkstatt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nicht aus und beschränkt sie nicht.
Mit der Unterschrift unter diese Kfz-Reparatur-Haftungserklärung bestätigt der Kunde, die vorstehenden Angaben verstanden und akzeptiert zu haben.
Kunde
Datum:
Der Gewährleistung eine echte Frist und einen echten Umfang geben
Ein vages Versprechen einer „begrenzten Gewährleistung" ohne Frist nützt dem Kunden nichts. Diese Vorlage verlangt von der Werkstatt, die tatsächliche Frist zu nennen – gesetzlich mindestens zwei Jahre ab Abnahme nach §634a BGB, sofern nicht wirksam anders vereinbart – und was sie abdeckt: Mängel an Teilen und Arbeitsleistung der konkreten Reparatur bei normaler Nutzung.
Sie nennt auch, was die Gewährleistung nicht abdeckt – Schäden durch Unfälle, unsachgemäße Nutzung oder einen nicht diagnostizierten, unabhängigen Defekt –, damit beide Seiten die Grenze kennen.
Wissen, was ein Haftungsausschluss rechtlich nicht regeln kann
Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit lässt sich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam ausschließen, ebenso wenig wie Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Klausel, die genau das versucht, ist unwirksam – unabhängig davon, wie sie formuliert ist.
Ersatzteile transparent angeben
Werden Nachbau-, generalüberholte oder gebrauchte Teile anstelle von Originalteilen verwendet, sollte dies offen kommuniziert werden. Das ist häufig eine sinnvolle Wahl, aber ein Kunde, der es erst nachträglich erfährt, hat einen berechtigten Beschwerdegrund.
Die Mitwirkungspflicht des Kunden angemessen halten
Es ist sachgerecht, vom Kunden zutreffende Angaben zu bekannten Vorschäden und zur Nutzungsgeschichte des Fahrzeugs zu verlangen, da Diagnose und Reparatur davon abhängen. Diese Vorlage behält diese Erwartung bei, formuliert sie aber als wechselseitige Verpflichtung statt als einseitige Risikoverlagerung.
Zurückgelassene Gegenstände und Standgebühren regeln
Kunden lassen häufig persönliche Gegenstände im Fahrzeug zurück. Eine kurze Klausel zur Verantwortung der Werkstatt hierfür sowie zur Standgebühr bei nicht rechtzeitig abgeholten Fahrzeugen schließt zwei häufige Streitpunkte, die die frei verfügbare Vorlage vollständig ausklammert.
Entsorgungskosten und Umweltgebühren offen ausweisen
Kosten für die Entsorgung von Altöl, Kühlmitteln, Batterien und Reifen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sollten als eigene, benannte Position erscheinen, nicht als versteckter Aufschlag auf die Arbeitszeit. Eine offen ausgewiesene Gebühr ist für den Kunden nachvollziehbar und schützt die Werkstatt vor dem Vorwurf, Kosten verschleiert zu haben.
Die Erklärung zusammen mit dem Werkstattauftrag verwenden
Eine allein unterschriebene Haftungserklärung, ohne Kostenvoranschlag und dokumentierte Freigabe, sagt nur etwas über die Gewährleistung – nicht darüber, was für den Auftrag selbst tatsächlich vereinbart wurde. Wird diese Erklärung zusammen mit dem Werkstattauftrag unterschrieben statt als eigenständiges Dokument, bleiben Kostenvoranschlag, Freigabe und Gewährleistungsbedingungen aufeinander abgestimmt.
Abschnitt für Abschnitt
- Fahrzeug und Leistungen
- Benennt das Fahrzeug und die tatsächlich erbrachten Reparaturleistungen.
- Gewährleistungsumfang und -frist
- Nennt eine konkrete Frist von mindestens zwei Jahren und den Umfang der Gewährleistung.
- Gewährleistungsausschlüsse
- Nennt, was die Gewährleistung nicht abdeckt.
- Ersatzteile
- Gibt an, ob Nachbauteile verwendet wurden.
- Mitwirkungspflicht
- Verlangt zutreffende Angaben zu Vorschäden und Fahrzeughistorie.
- Gesetzliche Rechte bleiben unberührt
- Stellt klar, dass Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Leben, Körper und Gesundheit nicht ausgeschlossen wird.
- Eigentum und Standgebühr
- Regelt zurückgelassene Gegenstände und die Standgebühr bei verspäteter Abholung.
Deutsche Compliance-Hinweise
Diese Schutzrechte gelten unabhängig davon, was die Erklärung sagt.
Zweijährige Gewährleistungsfrist beachten
Mängelansprüche aus einem Werkvertrag über eine Sache verjähren nach §634a BGB grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme.
Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen
Ein solcher Ausschluss ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam.
Haftung für Leben, Körper und Gesundheit nicht ausschließen
Auch bei einfacher Fahrlässigkeit kann diese Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam ausgeschlossen werden.
So füllen Sie die Erklärung aus
- Fahrzeug und Leistungen beschreiben. Fahrzeug und tatsächlich erbrachte Reparaturleistungen benennen.
- Gewährleistung festlegen. Tatsächliche Frist, Umfang und Ausschlüsse angeben.
- Ersatzteile angeben. Angeben, ob Nachbauteile verwendet wurden.
- Standgebühr regeln. Regelung für nicht rechtzeitig abgeholte Fahrzeuge festhalten.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine Werkstatt jede Haftung mit einer Erklärung ausschließen?
Nein. Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam ausgeschlossen werden.
Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung für eine Reparatur?
Grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme nach §634a BGB, sofern nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Muss mir mitgeteilt werden, wenn Nachbauteile verwendet werden?
Eine ausdrückliche Pflicht besteht nicht in jedem Fall, aber es ist bewährte Praxis, da ein Kunde, der es erst nachträglich erfährt, einen berechtigten Beschwerdegrund hat.
Was passiert mit Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen werden?
Dies sollte in der Erklärung ausdrücklich geregelt werden. Die meisten Werkstätten schließen die Haftung für zurückgelassene persönliche Gegenstände aus und bitten Kunden, Wertsachen vor der Abgabe zu entfernen.
Sollte diese Erklärung bei Abgabe oder bei Abholung unterschrieben werden?
Am besten bei Abgabe, zusammen mit dem Werkstattauftrag, sobald der Kunde die Reparatur freigegeben hat, damit Gewährleistungsumfang und Standgebühr von Anfang an klar sind.
Muss die Gewährleistungsfrist genau der Frist im Werkstattauftrag entsprechen?
Ja, beide Dokumente sollten dieselbe Frist und denselben Umfang nennen, damit keine widersprüchlichen Angaben entstehen, falls es später zu einem Streit über einen Mangel kommt.
Darf eine Entsorgungsgebühr in der Erklärung stehen?
Ja, solange sie offen und nachvollziehbar ausgewiesen wird. Kosten für Altöl-, Kühlmittel- oder Batterieentsorgung sollten als eigene Position erscheinen statt als versteckter Aufschlag.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und der Leitfaden dienen nur der allgemeinen Information. Sie sind keine Rechtsberatung und wurden nicht anwaltlich geprüft. Diese Erklärung kann und darf die Gewährleistungsfrist nach §634a BGB sowie die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Leben, Körper und Gesundheit nicht ausschließen oder einschränken.


