Bonusvereinbarung Vorlage (Deutschland)

Aktualisiert am 13. August 2026

Nach mittlerweile gefestigter BAG-Rechtsprechung ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei Zielboni grundsätzlich unwirksam, weil er Beschäftigte unangemessen benachteiligt, die auf die vertraglich definierte Leistung vertrauen dürfen. Ein Widerrufsvorbehalt ist zwar zulässig, muss aber sachlich begründet sein und darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung erfassen — sonst ist er nach §307 BGB unwirksam.

Die weit verbreitete kostenlose Vorlage vermischt diese beiden Instrumente und versucht, sich beide Optionen offenzuhalten. Diese Vorlage trennt sie korrekt und begrenzt den Widerrufsvorbehalt auf die zulässige Grenze.

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Bonusvereinbarung

Datum:
Arbeitgeber:
Arbeitnehmer:

1. Ziele

Für gelten folgende Ziele:

2. Auszahlung

Ein etwaiger Bonus wird am über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt, vorbehaltlich der gesetzlichen Abzüge.

OptionalWiderrufsvorbehalt enthalten

3. Allgemeines

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

Für den Arbeitgeber

Datum:

Arbeitnehmer

Datum:

Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt unterscheiden

Der Freiwilligkeitsvorbehalt soll verhindern, dass überhaupt ein Anspruch entsteht; der Widerrufsvorbehalt gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, einen bereits entstandenen Anspruch nachträglich zu beseitigen. Beide Klauseln schliessen sich gegenseitig aus. Bei einem echten Zielbonus, der eine Gegenleistung des Arbeitnehmers voraussetzt, ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt unzulässig.

Widerrufsvorbehalt auf 25–30% begrenzen

Ein Widerrufsvorbehalt muss sachlich begründet sein und darf nicht dazu führen, dass mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung dem Widerruf unterliegen — sonst ist er nach §307 BGB unwirksam.

Was jede Klausel bewirkt

Art des Bonus
Echter Zielbonus oder eine begrenzte freiwillige Leistung — nicht beides gleichzeitig.
Ziele und Berechnung
Der Zeitraum und die Berechnungsmethode.
Widerrufsvorbehalt
Sachlich begründet und auf max. 25–30% der Gesamtvergütung begrenzt.
Rückzahlung
Klare Grenzen statt eines unbegrenzten Rückforderungsrechts.

Rechtliche Anforderungen in Deutschland

Die BAG-Rechtsprechung zu Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten ist entscheidend.

  • Keinen Freiwilligkeitsvorbehalt bei echtem Zielbonus verwenden

    Nach gefestigter BAG-Rechtsprechung ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei Zielboni, die eine Gegenleistung voraussetzen, unwirksam.

    Kliemt.blog — Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt
  • Widerrufsvorbehalt sachlich begründen und begrenzen

    Ein Widerrufsvorbehalt darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung erfassen, sonst ist er nach §307 BGB unwirksam.

  • Rückforderung an geltendes Recht binden

    Eine Rückforderung durch Lohnabzug ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich.

So füllen Sie die Bonusvereinbarung aus

  1. Bonusart wählen. Echter Zielbonus oder begrenzte freiwillige Leistung.
  2. Ziele festlegen. Zeitraum und Berechnungsmethode eintragen.
  3. Widerrufsvorbehalt begrenzen. Auf max. 25–30% der Gesamtvergütung.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Arbeitgeber einen Zielbonus als freiwillig deklarieren?

Nicht wirksam — ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei einem Zielbonus, der eine Gegenleistung voraussetzt, ist nach gefestigter BAG-Rechtsprechung unwirksam.

Wie viel des Bonus darf widerrufen werden?

Ein Widerrufsvorbehalt darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung erfassen.

Können Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt kombiniert werden?

Nein — sie schliessen sich gegenseitig aus, weil der Widerruf einen bestehenden Anspruch voraussetzt, den der Freiwilligkeitsvorbehalt gerade verhindert.

Wird der Bonus wie Gehalt versteuert?

Ja — der Bonus unterliegt der Lohnsteuer wie das übrige Gehalt.

Kann der Arbeitgeber den Bonus zurückfordern?

Nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und mit klar definierten Voraussetzungen.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.