Bonusvereinbarung Vorlage (Deutschland)
Aktualisiert am 13. August 2026
Nach mittlerweile gefestigter BAG-Rechtsprechung ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei Zielboni grundsätzlich unwirksam, weil er Beschäftigte unangemessen benachteiligt, die auf die vertraglich definierte Leistung vertrauen dürfen. Ein Widerrufsvorbehalt ist zwar zulässig, muss aber sachlich begründet sein und darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung erfassen — sonst ist er nach §307 BGB unwirksam.
Die weit verbreitete kostenlose Vorlage vermischt diese beiden Instrumente und versucht, sich beide Optionen offenzuhalten. Diese Vorlage trennt sie korrekt und begrenzt den Widerrufsvorbehalt auf die zulässige Grenze.
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Bonusvereinbarung
- Datum:
- Arbeitgeber:
- Arbeitnehmer:
1. Ziele
Für gelten folgende Ziele:
2. Auszahlung
Ein etwaiger Bonus wird am über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt, vorbehaltlich der gesetzlichen Abzüge.
3. Allgemeines
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Für den Arbeitgeber
Datum:
Arbeitnehmer
Datum:
Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt unterscheiden
Der Freiwilligkeitsvorbehalt soll verhindern, dass überhaupt ein Anspruch entsteht; der Widerrufsvorbehalt gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, einen bereits entstandenen Anspruch nachträglich zu beseitigen. Beide Klauseln schliessen sich gegenseitig aus. Bei einem echten Zielbonus, der eine Gegenleistung des Arbeitnehmers voraussetzt, ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt unzulässig.
Widerrufsvorbehalt auf 25–30% begrenzen
Ein Widerrufsvorbehalt muss sachlich begründet sein und darf nicht dazu führen, dass mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung dem Widerruf unterliegen — sonst ist er nach §307 BGB unwirksam.
Was jede Klausel bewirkt
- Art des Bonus
- Echter Zielbonus oder eine begrenzte freiwillige Leistung — nicht beides gleichzeitig.
- Ziele und Berechnung
- Der Zeitraum und die Berechnungsmethode.
- Widerrufsvorbehalt
- Sachlich begründet und auf max. 25–30% der Gesamtvergütung begrenzt.
- Rückzahlung
- Klare Grenzen statt eines unbegrenzten Rückforderungsrechts.
Rechtliche Anforderungen in Deutschland
Die BAG-Rechtsprechung zu Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten ist entscheidend.
Keinen Freiwilligkeitsvorbehalt bei echtem Zielbonus verwenden
Nach gefestigter BAG-Rechtsprechung ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei Zielboni, die eine Gegenleistung voraussetzen, unwirksam.
Kliemt.blog — Freiwilligkeitsvorbehalt und WiderrufsvorbehaltWiderrufsvorbehalt sachlich begründen und begrenzen
Ein Widerrufsvorbehalt darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung erfassen, sonst ist er nach §307 BGB unwirksam.
Rückforderung an geltendes Recht binden
Eine Rückforderung durch Lohnabzug ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich.
So füllen Sie die Bonusvereinbarung aus
- Bonusart wählen. Echter Zielbonus oder begrenzte freiwillige Leistung.
- Ziele festlegen. Zeitraum und Berechnungsmethode eintragen.
- Widerrufsvorbehalt begrenzen. Auf max. 25–30% der Gesamtvergütung.
Häufig gestellte Fragen
Kann der Arbeitgeber einen Zielbonus als freiwillig deklarieren?
Nicht wirksam — ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei einem Zielbonus, der eine Gegenleistung voraussetzt, ist nach gefestigter BAG-Rechtsprechung unwirksam.
Wie viel des Bonus darf widerrufen werden?
Ein Widerrufsvorbehalt darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung erfassen.
Können Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt kombiniert werden?
Nein — sie schliessen sich gegenseitig aus, weil der Widerruf einen bestehenden Anspruch voraussetzt, den der Freiwilligkeitsvorbehalt gerade verhindert.
Wird der Bonus wie Gehalt versteuert?
Ja — der Bonus unterliegt der Lohnsteuer wie das übrige Gehalt.
Kann der Arbeitgeber den Bonus zurückfordern?
Nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und mit klar definierten Voraussetzungen.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.


