Architekten Honorarangebot Vorlage (Deutschland)

Aktualisiert am 8. August 2026

Ein Honorarangebot ist die Grundlage, auf der die meisten Architekturaufträge in Deutschland zustande kommen: was das Büro als Vorhaben versteht, welche Leistungsphasen es erbringt, was geliefert wird, was es kostet und wie lange das Angebot gilt. Sobald der Bauherr die Annahme unterzeichnet, ist etwas vereinbart — und die einzige Frage, die vorher zu klären ist, lautet was genau.

In Deutschland kommt ein rechtlicher Grund hinzu, das ernst zu nehmen. Wird das Angebot außerhalb der Geschäftsräume des Büros unterzeichnet und ist der Bauherr Verbraucher, kann ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB entstehen. Diese Vorlage lässt Sie festlegen, was die Unterschrift bewirkt, druckt die Widerrufsbelehrung dort, wo sie hingehört, und behebt die handwerklichen Mängel des ersetzten kostenlosen Angebots, das eine Annahme verlangt, ohne selbst Bedingungen zu enthalten, und zwei getrennte Unterschriftenfelder für dieselbe Annahme vorsieht.

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Honorarangebot

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Ansprechpartner:
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Vorhaben:
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Angebotsnummer:
Datum:
Gültig bis:

Dieses Angebot einschließlich der darin enthaltenen Konzepte, Skizzen, Zeichnungen und Preisangaben ist vertraulich und dient der Prüfung einer möglichen Beauftragung.

1. Verständnis des Vorhabens

2. Leistungen und Ergebnisse

Jede Phase umfasst . Weitere Entwurfsvarianten sowie jede Änderung an Programm, Umfang oder Qualität nach Billigung einer Phase sind zusätzliche Leistungen.

3. Ausschlüsse

Nicht im Honorar enthalten sind, soweit nicht als zusätzliche Leistung gesondert vereinbart: .

OptionalHinweis aufnehmen, dass Statik und Fachplanung ausgeschlossen sind

Vermessung, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung, bauphysikalische Nachweise, Denkmalschutz- und Umweltgutachten sowie Behördengebühren sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Geeignete Fachplaner können empfohlen werden; deren Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber unmittelbar, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

4. Annahmen

Dieses Honorar beruht auf folgenden Annahmen: . Erweist sich eine Annahme als unzutreffend, wird dies unverzüglich mitgeteilt, und die betroffene Leistung wird vor ihrer Erbringung als zusätzliche Leistung bepreist.

5. Terminplan

. Die Termine sind unverbindlich und hängen von Entscheidungen des Auftraggebers sowie von behördlichen Fristen ab; sie stellen keine zugesicherten Termine dar.

6. Honorar

Das Honorar für den beschriebenen Leistungsumfang beträgt pauschal .

Zahlungsplan: . Rechnungen sind innerhalb von Tagen fällig. Verzugszins: . Nebenkosten und Behördengebühren werden gesondert zu den Selbstkosten erstattet: . Zusätzliche Leistungen werden mit je Stunde vergütet und vor ihrer Erbringung schriftlich bestätigt.

OptionalJährliche Honorarüberprüfung bei längeren Aufträgen aufnehmen

7. Geschätzte Baukosten

Die geschätzten Baukosten für dieses Vorhaben betragen . Dies ist eine fachliche Einschätzung auf Basis aktueller Marktdaten, kein Angebot und kein Festpreis. Übersteigen eingeholte Angebote der Bauunternehmen das Budget, werden Programm, Umfang und Ausführung gemeinsam überarbeitet; eine dafür erforderliche Umplanung ist eine zusätzliche Leistung.

8. Änderungen

Jede Partei kann eine Änderung des Leistungsumfangs, des Terminplans oder der Arbeitsergebnisse vorschlagen. Die Auswirkung auf Honorar und Terminplan wird schriftlich bestätigt und wird erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers wirksam.

9. Vertraulichkeit und Urheberrecht

Bauherrenwunsch, Budget und Grundstücksangaben werden vertraulich behandelt. Dieses Angebot und alles darin, einschließlich Konzepten, Skizzen und Preisangaben, bleibt Eigentum und Urheberrecht des Büros. Der Auftraggeber darf es zur Prüfung der Beauftragung verwenden. Ein Nutzungsrecht an einem darin enthaltenen Konzept entsteht nicht, solange das Büro nicht beauftragt und das Honorar nicht bezahlt ist.

OptionalRecht zur Veröffentlichung des fertigen Vorhabens vorsehen

Bei erfolgter Beauftragung darf das Büro das fertiggestellte Vorhaben fotografieren und in seinem Portfolio, auf seiner Website und bei Wettbewerbseinreichungen veröffentlichen, soweit der Auftraggeber nichts als vertraulich gekennzeichnet hat.

10. Widerrufsbelehrung

Sie schließen diesen Vertrag als Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Büros ab, in . Sie haben nach §§ 312g, 355 BGB grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie uns unter obenstehender Anschrift mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Verlangen Sie ausdrücklich, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und widerrufen Sie dann, kann ein angemessener Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.

11. Gültigkeit und Annahme

Dieses Angebot gilt bis zum . Danach kann es zurückgezogen oder überarbeitet werden, einschließlich des Honorars und der geschätzten Baukosten.

Mit der nachstehenden Unterschrift wird dieses Angebot angenommen und ein Vertrag zwischen und zu den vorstehenden Bedingungen geschlossen, einschließlich der Regelungen zu Leistungsumfang, Ausschlüssen, Annahmen, Honorar, Zahlung, Änderungen, Vertraulichkeit und Urheberrecht.

Angenommen für durch , .

Auftraggeber

Datum:

Für das Büro

Datum:

Was die Unterschrift bewirkt

Die Vorlage beginnt mit dieser Weichenstellung und formuliert die Annahmeklausel entsprechend. Soll die Unterschrift den Vertrag begründen, muss das Angebot den Leistungsumfang, die Ausschlüsse, die Annahmen, das Honorar, die Zahlungsbedingungen, Änderungsregelungen, das Urheberrecht, die Haftung und die Kündigung enthalten. Soll die Unterschrift nur eine grundsätzliche Zustimmung sein, sagt das Angebot dies ausdrücklich und benennt den nachfolgenden Architektenvertrag, der denselben Leistungsumfang und dasselbe Honorar übernimmt.

Sie behebt auch das Unterschriftenproblem: ein einziges Annahmefeld mit Name, Funktion und Datum der unterzeichnenden Person. Zwei Felder für eine Annahme laden dazu ein, dass die falsche Person das falsche Feld unterschreibt, und schaffen Streit über die Vertretungsmacht.

Angebot ist nicht gleich Kostenvoranschlag

Das deutsche Werkvertragsrecht unterscheidet zwischen einem verbindlichen Honorarangebot und einem bloßen Kostenvoranschlag. Nach § 632 Absatz 3 BGB gilt eine Vergütung als nicht vereinbart, wenn eine Taxe für die Leistungen besteht — die praktische Konsequenz ist, dass unklare Preisangaben zulasten dessen gehen, der sie hätte klären müssen. Diese Vorlage vermeidet die Unklarheit, indem sie ein festes Honorar oder einen klar berechneten Betrag verlangt, statt eine unbestimmte Preisangabe stehen zu lassen.

Die geschätzten Baukosten werden bewusst getrennt vom Architektenhonorar behandelt: Sie sind eine fachliche Einschätzung auf Basis aktueller Marktdaten, keine Zusage eines Festpreises, weil das Büro weder die Preise der Bauunternehmen noch die Marktentwicklung kontrolliert. Übersteigen die eingeholten Angebote das Budget, sieht die Vorlage eine gemeinsame Überarbeitung von Programm, Umfang und Ausführung vor, wobei eine dafür erforderliche Umplanung als zusätzliche Leistung vergütet wird.

Ausschlüsse und Annahmen

Honorarstreitigkeiten bei kleineren deutschen Vorhaben drehen sich selten um den Satz, sondern darum, ob etwas im Honorar enthalten war. Die Abhilfe ist eine klare Ausschlussliste — Vermessung, Statik und Haustechnik, bauphysikalische Nachweise, Denkmalschutz- oder Umweltgutachten, Widerspruchsverfahren gegen behördliche Bescheide, Behördengebühren, Innenausbau, Visualisierungen über eine festgelegte Anzahl hinaus — sowie eine Liste der Annahmen, von denen der Preis abhängt.

Annahmen machen ein verstecktes Risiko sichtbar und bepreisbar: ein Bauantrag ist eingerechnet; keine denkmalschutzrechtliche Eintragung; ein vorhandener Vermessungsplan liegt vor; die Bodenverhältnisse entsprechen den vorliegenden Angaben. Stellt sich eine Annahme als falsch heraus, sagt das Angebot bereits, dass die betroffene Leistung als zusätzliche Leistung zum genannten Satz behandelt wird.

Widerruf, Urheberrecht und Gültigkeit

Ist der Bauherr Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Büros oder im Fernabsatz geschlossen, hat er nach §§ 312g, 355 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Möchte der Verbraucher, dass die Leistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen, ist dies ausdrücklich zu verlangen; widerruft er später, kann ein Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein. Diese Vorlage druckt die passende Widerrufsbelehrung, wenn der Auftraggeber als Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume unterschreibt, und lässt sie entfallen, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist oder in den Geschäftsräumen unterschreibt.

Ein Honorarangebot enthält häufig bereits eine Skizze, eine Massenstudie oder eine städtebauliche Idee, und der Urheber ist nach deutschem Recht ab der Schöpfung Inhaber des Urheberrechts. Diese Vorlage stellt klar, dass das Angebot und alles darin Eigentum und Urheberrecht des Büros bleibt, dass der Bauherr es nur zur Prüfung der Beauftragung nutzen darf und dass kein Nutzungsrecht an einer Idee entsteht, solange das Büro nicht beauftragt und bezahlt ist.

Ein Angebot ohne Gültigkeitsdatum ist ein offenes Angebot gegen Kosten, die sich verändern. Diese Vorlage setzt ein Gültigkeitsdatum und sagt, was danach gilt: Das Angebot kann überarbeitet oder zurückgezogen werden, einschließlich des Honorars und der geschätzten Baukosten.

Abschnitt für Abschnitt erklärt

Deckblatt und Verständnis des Vorhabens
Fasst das Vorhaben aus Sicht des Büros zusammen, damit ein Missverständnis vor der Bepreisung auffällt.
Leistungen nach Phasen
Was das Büro je Phase leistet, mit benannten Arbeitsergebnissen und der Anzahl enthaltener Entwurfsvarianten.
Ausschlüsse
Vermessung, Fachplanung, Gutachten, Widerspruchsverfahren, Behördengebühren und Innenausbau — die wertvollste Liste im Dokument.
Annahmen
Die Tatsachen, von denen der Preis abhängt, mit einer festgelegten Folge, falls sich eine Annahme als falsch erweist.
Terminplan
Voraussichtliche Dauer je Phase, abhängig von Entscheidungen des Bauherrn und behördlichen Fristen, nicht als feste Zusage.
Honorar und Zahlung
Pauschal-, Zeit- oder an der HOAI orientiertes Honorar mit Zahlungsplan, Zahlungsfrist und Verzugszins.
Geschätzte Baukosten
Getrennt vom Honorar und als fachliche Einschätzung ausgewiesen, mit vereinbartem Vorgehen bei Kostenüberschreitung.
Änderungen und zusätzliche Leistungen
Wie eine Änderung vorgeschlagen, schriftlich bestätigt und bepreist wird, bevor sie ausgeführt wird.
Urheberrecht am Angebot
Skizzen und Ideen im Angebot bleiben Eigentum des Büros; kein Nutzungsrecht ohne Beauftragung und Zahlung.
Widerrufsbelehrung
Erscheint, wenn der Bauherr Verbraucher ist und außerhalb der Geschäftsräume unterschreibt, mit der vierzehntägigen Frist und dem Hinweis auf Wertersatz bei vorzeitigem Beginn.
Gültigkeit und Annahme
Wie lange das Angebot gilt und ein einziges Annahmefeld, das klarstellt, ob die Unterschrift den Vertrag begründet oder nur eine grundsätzliche Zustimmung ist.

Rechtliche Checkliste vor dem Versand

Ein kaufmännisches Dokument, aber mehrere Punkte haben rechtliche Folgen.

  • Widerrufsrecht bei Verbrauchern außerhalb der Geschäftsräume prüfen

    Wird der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Büros oder im Fernabsatz geschlossen, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen nach §§ 312g, 355 BGB. Eine Ausnahme besteht für Leistungen, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind — bei einem individuellen Planungsangebot ist dies im Einzelfall zu prüfen und nicht automatisch anzunehmen.

    § 312g BGB - Widerrufsrecht
  • Wertersatz bei vorzeitigem Beginn regeln

    Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Leistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen, und widerruft er später, kann ein Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen geschuldet sein. Diese Regelung gehört ins Angebot, nicht erst in eine spätere Erklärung.

  • Angebot von Kostenvoranschlag unterscheiden

    Ein unklares oder unverbindliches Preisverständnis führt schnell zu Streit über die Vergütungserwartung nach § 632 Absatz 3 BGB. Ein festes Honorar oder eine klare Berechnungsgrundlage vermeidet das.

  • Berufsbezeichnung korrekt verwenden

    Die Bezeichnung Architekt und verwandte Begriffe wie Architekturbüro sind Personen vorbehalten, die bei einer Architektenkammer eingetragen sind. Ein Angebot ist auch Werbung und sollte diese Bezeichnung entsprechend führen.

    Bundesarchitektenkammer - Eintragung und Titelschutz
  • Geschätzte Baukosten nicht als Festpreis darstellen

    Eine Kosteneinschätzung ist eine fachliche Meinung auf Basis aktueller Marktdaten, kein Angebot der Bauunternehmen. Trennen Sie sie vom Honorar und legen Sie das Vorgehen bei einer Kostenüberschreitung fest.

  • Urheberrecht an Skizzen und Ideen sichern

    Skizzen und Konzepte im Angebot sind ab ihrer Schöpfung urheberrechtlich geschützt. Stellen Sie klar, dass kein Nutzungsrecht entsteht, solange das Büro nicht beauftragt und bezahlt ist.

So erstellen Sie dieses Honorarangebot

  1. Vorhaben zusammenfassen. Vorhaben, Grundstück und das Verständnis des Bauherrenwunsches zusammenfassen, damit ein Missverständnis jetzt auffällt.
  2. Leistungen, Ausschlüsse und Annahmen festlegen. Die Leistungsphasen und Arbeitsergebnisse auflisten, dann Ausschlüsse und die Annahmen, von denen der Preis abhängt.
  3. Honorar berechnen. Pauschal-, Zeit- oder an der HOAI orientiertes Honorar wählen, dann Zahlungsplan, Zahlungsfrist und Verzugszins festlegen.
  4. Baukostenschätzung trennen. Die geschätzten Baukosten als Einschätzung angeben und festlegen, was bei einer Kostenüberschreitung geschieht.
  5. Verbraucherstatus festlegen, dann versenden. Verbraucherstatus und Unterschriftsort angeben, damit die passende Widerrufsbelehrung erscheint, dann als DOCX oder PDF herunterladen und versenden.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein unterschriebenes Honorarangebot automatisch zum Vertrag?

Das kann sein, und deshalb sollte das Angebot ausdrücklich sagen, welche Wirkung die Unterschrift hat. Enthält das Angebot die vollständigen Vertragsbedingungen und unterschreibt der Bauherr eine Annahme, entsteht regelmäßig ein Vertrag zu diesen Bedingungen. Diese Vorlage lässt Sie zwischen dieser Wirkung und einer bloßen grundsätzlichen Zustimmung wählen.

Hat ein Verbraucher ein Widerrufsrecht bei einem Architektenangebot?

Häufig ja, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Büros oder im Fernabsatz geschlossen wird — dann besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen nach §§ 312g, 355 BGB. Wird im Büro selbst unterschrieben, entfällt diese besondere Widerrufsmöglichkeit.

Was passiert, wenn der Bauherr vorzeitig beginnen lassen möchte und dann widerruft?

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich einen Beginn der Leistungen während der Widerrufsfrist, kann bei einem späteren Widerruf ein Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen geschuldet sein. Diese Vorlage weist ausdrücklich darauf hin, statt es unerwähnt zu lassen.

Muss das Honorar in Euro exakt oder als Prozentsatz angegeben werden?

Beides ist möglich, solange die Berechnungsgrundlage klar ist. Ein Pauschalbetrag, ein Stundensatz mit Höchstbetrag oder ein an der HOAI orientierter Prozentsatz sind alle zulässig; unklar bleibt nur eine Preisangabe ohne erkennbare Berechnungsgrundlage.

Warum sind Ausschlüsse im Angebot so wichtig?

Weil fast jeder Honorarstreit darum geht, ob eine Leistung im Preis enthalten war. Eine klare Ausschlussliste zusammen mit den Annahmen gibt beiden Seiten einen bepreisten Weg, statt eines Streits, wenn eine Annahme sich als falsch herausstellt.

Wem gehören die Skizzen, wenn das Büro nicht beauftragt wird?

Dem Büro. Der Urheber ist ab der Schöpfung Inhaber des Urheberrechts, und diese Vorlage stellt klar, dass das Angebot und seine Konzepte Eigentum des Büros bleiben und kein Nutzungsrecht entsteht, solange keine Beauftragung und Zahlung erfolgt ist.

Was, wenn eingeholte Angebote die geschätzten Baukosten übersteigen?

Die geschätzten Baukosten sind eine fachliche Einschätzung, keine Zusage. Übersteigen eingeholte Angebote das Budget, sieht diese Vorlage eine gemeinsame Überarbeitung von Programm, Umfang und Ausführung vor, wobei eine dafür nötige Umplanung als zusätzliche Leistung vergütet wird.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Leitfaden dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie wurden nicht von einem Rechtsanwalt oder einer Architektenkammer geprüft.