Bearbeitbare deutsche Beratungsrechnung-Vorlage
Beratungsrechnung Vorlage für Deutschland
Laden Sie eine wiederverwendbare Vorlage für Berater und Beratungsunternehmen in Deutschland mit Projektreferenz, Bestellnummer, Leistungszeitraum, Honorarbasis, 19 % USt. und Reverse-Charge-Hinweis für EU-B2B-Kunden herunter.
- ✓Projektreferenz, Leistungszeitraum und Bestellnummer sichtbar.
- ✓Honorarbasis und Auslagen getrennt vom Grundhonorar.
- ✓Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.
Lieber direkt online ausfüllen? Deutschen Beratungsrechnung Generator öffnen.

Beratungsrechnung Vorlage
Bearbeitbares Deutschland-Format

Für Berater, die Engagements mit Leistungszeitraum, USt. und Reverse-Charge-Hinweis sauber dokumentieren möchten.
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So verwenden Sie eine Beratungsrechnung Vorlage in Deutschland
Eine Beratungsrechnung-Vorlage sollte Projekt, Leistungszeitraum, Honorarbasis, Auslagen und USt.-Status klar halten. Nutzen Sie sie für Management-, IT-, HR- oder Strategieberatung, Retainer und Meilensteine.
Felder, die in der Vorlage bleiben sollten
- Berater oder Beratungsunternehmen mit Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr.
- Kunde, USt-IdNr. des Kunden bei B2B, Projektreferenz und Bestellnummer.
- Leistungszeitraum (§14 Abs. 4 Nr. 6 UStG) und verantwortlicher Berater.
- Honorarbasis, Auslagen und Subunternehmerleistungen getrennt.
- 19 % USt. oder Reverse-Charge-Hinweis bei grenzüberschreitender EU-B2B-Leistung.
Freiberufler oder Gewerbe
Ob ein Berater als Freiberufler nach §18 EStG oder gewerblich einzustufen ist, hängt vom Einzelfall ab — Qualifikation, Erfahrung und Breite der Beratungstätigkeit sind entscheidend. Eine Beratungs-GmbH ist unabhängig davon immer gewerblich. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind demgegenüber reglementierte Freie Berufe mit Kammerpflicht.
Reverse Charge bei grenzüberschreitender Beratung
Bei B2B-Beratungsleistungen an einen umsatzsteuerlich erfassten Kunden im EU-Ausland gilt §3a Abs. 2 UStG: die Rechnung wird ohne USt. mit dem nach §14a Abs. 5 UStG vorgeschriebenen Vermerk "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" ausgestellt.
FAQs zu deutschen Beratungsrechnung Vorlagen
Welche USt. gilt für Beratungsleistungen?
Der Regelsteuersatz von 19 % USt.; es gibt keine Befreiung oder Ermäßigung.
Wann gilt Reverse Charge?
Bei B2B-Beratungsleistungen an einen umsatzsteuerlich erfassten Kunden im EU-Ausland, mit dem Vermerk "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" nach §14a Abs. 5 UStG.
Muss der Leistungszeitraum auf der Rechnung stehen?
Ja, §14 Abs. 4 Nr. 6 UStG verlangt die Angabe des Leistungszeitraums auf jeder Rechnung.

