Hochzeitsstyling: Vertrag für Haar und Make-up (Schweiz)
Aktualisiert am 22. August 2026
Braut-Styling ist ein Termingeschäft mit einem einzigen Anlauf. Der Stuhl ist an einem Samstag im Juni zu einer festen Uhrzeit besetzt, oder er ist es nicht — und wenn er zwei Monate vorher freigegeben wird, bleibt er meist leer. Deshalb braucht dieses Gewerbe einen Vertrag, der Zeitplan, Anzahlung und Storno so regelt, dass beide Seiten wissen, woran sie sind.
Die Vorlage, die dieses Muster ersetzt, ist auf Streit gebaut: Storno unter sechzig Tagen kostet den vollen Preis, die Kundin trägt „alle Kosten" bei einer Klage, das Foto- und Videorecht ist eine Vollmacht ohne Grenzen, und wenn die Stylistin krankheitsbedingt ausfällt, ist die Kundin verpflichtet, die von der Stylistin gestellte Ersatzperson zu akzeptieren. Diese Fassung ist neu gebaut — mit einer abgestuften Stornostaffel, einer echten Ersatzregelung, einem widerrufbaren Bildrecht und dem schweizerischen Punkt, der bei einer Buchung am Küchentisch der Kundin zählt: dem Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR.
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Weitere Angaben
Vertrag über Hochzeitsstyling — Haar und Make-up
Dieser Vertrag wird am geschlossen zwischen , , Bewilligung/Anmeldung , UID (nachfolgend „Stylistin") und , (nachfolgend „Kundin"). Art des Vertragsschlusses: .
1. Termin und Ort
- Datum:
- Ankunft der Stylistin:
- Styling abgeschlossen bis:
- Ort:
- Anforderungen vor Ort:
2. Leistungen
Gestylt werden:
Kalkulierte Zeit je Person: Minuten. Zusätze:
3. Probestyling
- Termin:
- Preis:
- Anrechnung:
4. Preis und Zahlung
- Gesamtpreis:
- Mehrwertsteuer:
- Anzahlung:
- Anzahlung fällig bis:
- Restzahlung fällig:
- Anfahrt und Parken:
Der Termin ist erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins von fünf Prozent.
5. Widerrufsrecht
Hinweis für Haustürgeschäfte: Wurde dieser Vertrag ausserhalb der Geschäftsräume der Stylistin geschlossen und beträgt der Gesamtpreis mindestens 100 Franken, kann die Kundin diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen, ohne Angabe von Gründen. Der Widerruf ist der Stylistin innerhalb dieser Frist schriftlich mitzuteilen. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs zurückerstattet, soweit noch keine Leistung erbracht wurde.
6. Änderungen der Personenzahl
Zusätzliche Personen werden aufgenommen, soweit der Zeitplan es zulässt, und zu den geltenden Sätzen verrechnet. Wird eine Person später als Tage vor dem Termin abgemeldet, bleibt der Preis für diese Person geschuldet, weil die Zeit reserviert war und nicht mehr belegt werden kann.
7. Storno durch die Kundin
- Mehr als Tage vor dem Termin: % des Gesamtpreises; die Anzahlung wird nicht zurückgezahlt.
- Mehr als , aber nicht mehr als Tage vorher: % des Gesamtpreises.
- Tage oder weniger vor dem Termin: % des Gesamtpreises.
- Der Storno wird mit dem Tag wirksam, an dem die Stylistin die Mitteilung in Textform erhält.
8. Verschiebung
Wird die Hochzeit verschoben und ist die Stylistin am neuen Termin verfügbar, wird die Anzahlung angerechnet und der Preis nach der dann geltenden Preisliste angepasst. Ist sie nicht verfügbar, gilt die Stornostaffel; die Stylistin schlägt nach Möglichkeit eine geeignete Kollegin vor.
9. Ausfall der Stylistin
Kann die Stylistin den Termin wegen Krankheit oder eines anderen unvorhergesehenen Ereignisses nicht wahrnehmen, informiert sie die Kundin unverzüglich, schlägt eine Ersatzperson mit vergleichbarer Erfahrung vor und teilt deren Preise mit. Die Kundin ist nicht verpflichtet, die Ersatzperson anzunehmen. Nimmt sie sie nicht an oder wird keine gefunden, zahlt die Stylistin alle bereits erhaltenen Beträge einschliesslich der Anzahlung innerhalb von zehn Arbeitstagen zurück.
Kann die Hochzeit aus Umständen nicht stattfinden, die keine Partei zu vertreten hat, bemühen sich die Parteien zunächst um einen Ersatztermin. Ist das nicht möglich, behält die Stylistin die Anzahlung als Ersatz für die reservierte Zeit; weitere Beträge sind nicht geschuldet.
10. Zeitplan und Verspätung
Der Zeitplan beruht auf der oben genannten Anzahl von Personen und der kalkulierten Zeit je Person. Verzögerungen, die nicht von der Stylistin verursacht sind, werden mit je Stunde verrechnet, wenn dadurch die Endzeit überschritten wird. Erscheint eine Person mehr als Minuten nach ihrer Zeit, wird ihr Styling gekürzt oder entfällt, damit die übrigen Termine gehalten werden; der Preis bleibt geschuldet.
11. Produkte, Allergien und Haut
Verwendete Produktlinien: . Die Kundin hat folgende Allergien, Hauterkrankungen oder kürzliche Behandlungen angegeben:
Die Kundin informiert die Stylistin vor dem Termin über Änderungen. Wo das Produkt einen Patch-Test vorsieht, bietet die Stylistin ihn beim Probestyling an. Die Stylistin kann eine einzelne Leistung ablehnen, wenn eine sichere Ausführung nicht möglich ist, etwa bei einer akuten Hautreizung oder einer offenen Wunde; das Entgelt für die nicht erbrachte Leistung entfällt in diesem Fall.
12. Bilder
Die Kundin erlaubt der Stylistin, Bilder des Stylings für folgende Zwecke zu verwenden: , für die Dauer von Monaten. Die Erlaubnis kann jederzeit in Textform widerrufen werden; die Stylistin entfernt die Bilder daraufhin innerhalb von zehn Arbeitstagen aus den von ihr kontrollierten Kanälen. Bereits gedrucktes Material und Beiträge Dritter, die geteilt wurden, sind davon ausgenommen.
An Bildern der Hochzeitsfotografin bestehen eigene Rechte. Die Stylistin verwendet solche Bilder nur mit deren Zustimmung und mit der von ihr gewünschten Nennung; die Erlaubnis der Kundin allein genügt dafür nicht.
13. Haftung und Versicherung
Die Stylistin erbringt die Leistung fachgerecht und sorgfältig und unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie haftet nicht für Reaktionen auf Produkte, wenn eine bestehende Allergie oder Hauterkrankung nicht angegeben wurde, für Ergebnisse, die durch nicht mitgeteilte Vorbehandlungen beeinträchtigt sind, und für Verzögerungen, die auf den Ablauf der Veranstaltung oder auf Dritte zurückgehen. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Es gilt schweizerisches Recht. Gesetzliche Konsumentenrechte bleiben unberührt und werden durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt.
Stylistin
Datum:
Kundin / Kunde
Datum:
Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR — wann es greift
Wird der Vertrag ausserhalb der Geschäftsräume der Stylistin geschlossen — etwa bei einem Beratungstermin zu Hause bei der Kundin, an einem Messestand oder telefonisch auf Initiative der Stylistin — und beträgt der Betrag mindestens 100 Franken, steht der Kundin nach Art. 40a ff. OR grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Zwei Fälle bleiben ausgenommen: Wenn die Kundin die Vertragsverhandlung ausdrücklich selbst gewünscht hat, oder wenn der Vertrag an einem Markt- oder Messestand geschlossen wurde. Diese Vorlage hält beide Konstellationen im Vertrag fest und lässt die Kundin, wo das Widerrufsrecht besteht, ihre Ausübungsfrist und den Umgang mit der Anzahlung nachlesen — eine Buchung, die am Küchentisch unterschrieben und danach widerrufen wird, ist ein häufigeres Problem, als viele Betriebe erwarten.
Bewilligung und Berufsausübung
Coiffeur- und Kosmetikberufe sind in der Schweiz kantonal geregelt statt bundesweit einheitlich; einige Kantone verlangen eine Bewilligung oder einen Fähigkeitsausweis, andere begnügen sich mit der Gewerbeanmeldung. Für Braut-Make-up ist praktisch entscheidend, welche Ausbildung die Stylistin mitbringt und ob der Betrieb im Kanton, in dem gearbeitet wird, angemeldet ist.
Diese Vorlage hat ein Feld dafür, weil Veranstaltungsorte und Versicherer häufig danach fragen und weil es die Grundlage für die Betriebshaftpflicht ist. Wer über Kantonsgrenzen hinweg arbeitet — etwa als mobile Stylistin in mehreren Kantonen —, sollte die jeweilige Anforderung vorher klären.
Storno, das die Realität abbildet
Ein Termin, der ein Jahr vorher abgesagt wird, lässt sich neu belegen. Einer, der zehn Tage vorher abgesagt wird, nicht. Eine Vorlage, die für alles zwischen zwei Monaten und dem Tag selbst den vollen Preis verlangt, produziert Widerspruch — sie behandelt eine Absage im April wie eine am Morgen der Hochzeit.
Diese Fassung nutzt eine Staffel: nicht rückzahlbare Anzahlung, dann steigende Prozentsätze je näher der Termin rückt, dann der volle Betrag im letzten Fenster. Dazu kommen die Fälle, die tatsächlich vorkommen: weniger Personen als gebucht, Verschiebung mit Terminübertrag, ein Ausfall auf Seiten der Stylistin und ein Ereignis, das keine Seite zu vertreten hat.
Zeitplan, Bilder und wer Verspätung trägt
Die häufigste Reibung am Hochzeitsmorgen ist die Zeit. Die Vorlage macht daraus eine Rechnung: Zeit je Person, Ankunftszeit, Endzeit und ein Stundensatz für Überziehung, die nicht von der Stylistin verursacht ist. Sie regelt ausserdem, was gilt, wenn eine Person zu spät kommt — ihr Styling wird gekürzt oder entfällt, statt allen anderen die Zeit zu nehmen.
Bei den Bildern ersetzt diese Fassung die Vollmacht ohne Grenzen durch eine Erlaubnis mit Kanälen, Dauer und Widerrufsmöglichkeit — und mit einer eigenen Zustimmung für Aufnahmen von Minderjährigen der Hochzeitsgesellschaft. Wer eine Fotografin beauftragt hat, sollte zudem wissen: Deren Bilder darf die Stylistin nur mit Erlaubnis der Fotografin verwenden. Die Erlaubnis der Kundin allein genügt dafür nicht.
Die Klauseln im Einzelnen
- Parteien und Bewilligung
- Stylistin mit Bewilligung oder Anmeldung und UID, Kundin mit Kontaktdaten.
- Termin und Ort
- Datum, Ankunftszeit, Endzeit, Ort und Anforderungen vor Ort.
- Leistungen und Personen
- Wer wird gestylt, welche Leistung, wie viel Zeit je Person.
- Probestyling
- Optional. Termin, Preis und Anrechnung.
- Preis und Zahlung
- Gesamtpreis, Anzahlung, Restzahlung, MWST und Anfahrt.
- Widerrufsrecht
- Der Art.-40a-Hinweis für Haustürgeschäfte über 100 Franken.
- Änderungen der Personenzahl
- Was bei Zu- und Abmeldungen gilt und bis wann.
- Storno durch die Kundin
- Abgestufte Sätze nach Abstand zum Termin.
- Verschiebung
- Übertrag der Anzahlung bei Verfügbarkeit.
- Ausfall der Stylistin
- Vorgeschlagene Ersatzperson, Wahlrecht der Kundin, Rückzahlung.
- Zeitplan und Verspätung
- Überziehungssatz und Folgen bei zu spät erscheinenden Personen.
- Produkte, Allergien und Haut
- Auskunftspflicht, Patch-Test und Grenzen der Leistung.
- Bilder
- Kanäle, Dauer, Widerruf und Minderjährige.
- Haftung und Versicherung
- Was abgedeckt ist und was nicht.
Checkliste Schweiz
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften prüfen
Bei Vertragsschluss ausserhalb der Geschäftsräume und einem Betrag ab 100 Franken besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, ausser die Kundin hat die Verhandlung ausdrücklich gewünscht oder der Vertrag wurde an einem Markt- oder Messestand geschlossen.
Art. 40a ff. ORBewilligung oder Anmeldung angeben
Coiffeur- und Kosmetikberufe sind kantonal geregelt; die Anforderungen an Bewilligung oder Fähigkeitsausweis unterscheiden sich je Kanton.
Allergien und Hautzustand vorher abfragen
Auskunft über Allergien, Hauterkrankungen und kürzliche Behandlungen einholen und einen Patch-Test anbieten, wo das Produkt es vorsieht.
Bildrechte der Fotografin beachten
An Hochzeitsfotos bestehen eigene Rechte der Fotografin. Die Erlaubnis der Kundin deckt deren Bilder nicht; für die Verwendung ist die Zustimmung der Fotografin erforderlich.
Aufnahmen von Minderjährigen gesondert regeln
Für Aufnahmen von Kindern der Hochzeitsgesellschaft ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Person einzuholen; sie sollte nicht in einer allgemeinen Klausel untergehen.
Betriebshaftpflicht prüfen
Arbeiten an Veranstaltungsorten und in Hotels setzen häufig einen Versicherungsnachweis voraus. Deckung und Ausschlüsse vor der Saison prüfen.
MWST-Pflicht prüfen
Steuerpflichtig ist, wer mindestens 100'000 Franken Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt.
ESTV — MWST
So füllen Sie den Vertrag aus
- Parteien und Bewilligung. Stylistin mit Bewilligung oder Anmeldung und UID sowie Kundin mit Kontaktdaten eintragen.
- Termin und Zeitplan. Datum, Ankunftszeit, Endzeit, Ort und Zeit je Person festlegen.
- Leistungen auflisten. Personen, Leistungen und Zusätze wie Haarverlängerung oder Schleier eintragen.
- Preis und Anzahlung. Gesamtpreis, Anzahlung, Restzahlung, MWST und Anfahrt eintragen.
- Widerrufshinweis prüfen. Art des Vertragsschlusses eintragen und den passenden Hinweis aktivieren.
- Stornostaffel setzen. Fenster und Prozentsätze eintragen, die zu Ihrer Saison passen.
- Bilder klären. Kanäle und Dauer festlegen und die Zustimmung für Minderjährige aktivieren, wenn Kinder gestylt werden.
Häufige Fragen
Hat die Kundin ein Widerrufsrecht?
Bei einem Vertragsschluss ausserhalb der Geschäftsräume der Stylistin — etwa bei einem Termin zu Hause — und einem Betrag ab 100 Franken grundsätzlich ja, für 14 Tage nach Art. 40a ff. OR. Kein Widerrufsrecht besteht, wenn die Kundin die Vertragsverhandlung ausdrücklich selbst gewünscht hat oder der Vertrag an einem Markt- oder Messestand geschlossen wurde. Die Vorlage hält beide Fälle fest.
Und wenn der Vertrag im Studio der Stylistin unterschrieben wird?
Dann greift Art. 40a ff. OR nicht, weil kein Haustürgeschäft vorliegt. Ein Vertragsschluss in den Geschäftsräumen der Stylistin löst kein gesetzliches Widerrufsrecht aus. Das Feld für die Art des Vertragsschlusses in der Vorlage dokumentiert, welcher Fall vorlag.
Brauche ich eine Bewilligung für Braut-Styling?
Das hängt vom Kanton ab. Coiffeur- und Kosmetikberufe sind in der Schweiz kantonal geregelt; manche Kantone verlangen eine Bewilligung oder einen Fähigkeitsausweis, andere begnügen sich mit der Gewerbeanmeldung. Klären Sie die Anforderung im Kanton, in dem Sie tatsächlich arbeiten — besonders wichtig für mobile Stylistinnen, die kantonsübergreifend tätig sind.
Ist die Anzahlung nicht rückzahlbar?
Sie kann es sein, wenn sie eine realistische Grösse hat und der Vertrag es klar sagt. Die Anzahlung sichert einen Termin, der bei einer Absage in der Hauptsaison praktisch nicht mehr zu belegen ist. Wenig überzeugend ist dagegen eine Stornoregelung, die zwei Monate vorher schon den vollen Preis verlangt — deshalb arbeitet diese Vorlage mit einer Staffel.
Was passiert, wenn die Stylistin am Hochzeitstag ausfällt?
Der Vertrag verpflichtet sie, so früh wie möglich zu informieren, eine geeignete Ersatzperson mit vergleichbarer Erfahrung vorzuschlagen und alle bereits gezahlten Beträge zurückzuzahlen, wenn die Kundin die Ersatzperson nicht annimmt oder keine gefunden wird. Die Kundin muss die vorgeschlagene Person nicht akzeptieren — eine Klausel, die sie dazu verpflichtet, verkennt, worum es bei diesem Termin geht.
Wer trägt die Kosten, wenn es länger dauert?
Die Seite, die die Verzögerung verursacht. Der Vertrag nennt Ankunftszeit, Endzeit und Zeit je Person und einen Stundensatz für Überziehung, die nicht von der Stylistin verursacht ist. Erscheint eine Person deutlich zu spät, wird ihr Styling gekürzt oder entfällt, damit der Rest des Zeitplans hält.
Darf ich die Fotos der Hochzeitsfotografin verwenden?
Nur mit ihrer Erlaubnis. An den Bildern bestehen eigene Rechte der Fotografin, und die Zustimmung der Kundin deckt sie nicht. In der Praxis genügt eine kurze schriftliche Freigabe mit der Nennung, die die Fotografin wünscht — fragen Sie sie direkt, nicht über die Kundin.
Was ist mit Allergien?
Vor dem Termin abfragen und dokumentieren. Der Vertrag verpflichtet die Kundin, Allergien, Hauterkrankungen und kürzliche Behandlungen anzugeben, und erlaubt der Stylistin, eine Leistung abzulehnen, wenn eine sichere Ausführung nicht möglich ist. Bieten Sie einen Patch-Test an, wo das Produkt es vorsieht, und halten Sie das Ergebnis fest.
Ähnliche Vorlagen
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in der Schweiz, keine Rechts-, Berufszulassungs-, Versicherungs- oder Gesundheitsberatung, und niemand hat Ihre Buchung geprüft. Kantonale Anforderungen und konsumentenschutzrechtliche Regeln unterscheiden sich; prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Verwendung.


