Auftragsbearbeitungsvertrag Vorlage (Schweiz)

Aktualisiert am 24. August 2026

Diese schweizerische Auftragsbearbeitungsvertrag Vorlage ist eine lokale Entsprechung der Jotform-Seite, keine Übersetzung eines US-Dokuments.

Sie verbindet ein ausfüllbares Dokument mit Schweiz-spezifischen Hinweisen zu Rollen, Preis, Nachweisen, Datenschutz, Zahlung und Genehmigung.

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Auftragsbearbeitungsvertrag

Datum:
Verantwortlicher / Auftraggeber:
Dienstleister:
Rollenprüfung:
Anwendbares Recht:

1. Gegenstand der Verarbeitung

Leistungen: . Datenarten: . Betroffene Personen: .

2. Weisungen und erlaubte Nutzung

verarbeitet Personendaten nur nach dokumentierten Weisungen: . Eigene Zwecke sind ausgeschlossen, sofern keine separate rechtliche Rolle vereinbart und geprüft ist.

3. Sicherheit, Vorfälle und Unteraufträge

Technische und organisatorische Massnahmen: . Sicherheitsvorfälle sind innerhalb von Stunden zu melden. Genehmigte Unterauftragsverarbeiter: .

4. Transfers, Audit und Ende

Auslandsübermittlungen: . Bei Vertragsende gilt: . stellt die notwendigen Nachweise zur Rollen-, Sicherheits- und Weisungskontrolle bereit.

Verantwortlicher / Auftraggeber

Datum:

Dienstleister

Datum:

Auftragsbearbeitungsvertrag statt HIPAA-Übersetzung

Die US-Masterseite dieses Families ist ein HIPAA Business Associate Agreement. Für Schweiz wäre das falsch. Diese Seite ist ein lokaler Auftragsbearbeitungsvertrag, der Rollen, Weisungen, Sicherheit, Unteraufträge, Transfers und Beendigung regelt.

Das revidierte DSG spricht von Auftragsbearbeitung. Der Verantwortliche bleibt verantwortlich, muss den Auftragsbearbeiter sorgfältig auswählen, instruieren und soweit nötig überwachen; Art. 9 DSG verlangt vertragliche Absicherung zu Weisungen, Geheimhaltung, Datensicherheit, Unterbeauftragung und Auslandsbekanntgaben.

Rollenprüfung vor Vertragsabschluss

Nicht jeder Dienstleister ist automatisch Auftragsverarbeiter oder Auftragsbearbeiter. Wer Zwecke und wesentliche Mittel selbst bestimmt, kann eigenständig Verantwortlicher sein; wer Zwecke gemeinsam festlegt, braucht möglicherweise eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung.

Die Vorlage enthält deshalb ein Rollenfeld. Es soll verhindern, dass ein AVV eine falsche Rollenverteilung kaschiert. Massgeblich ist die tatsächliche Datenverarbeitung, nicht die Überschrift.

TOMs, Unteraufträge und Transfers

Technische und organisatorische Massnahmen müssen konkret genug sein: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Backups, Protokollierung, Löschung, Incident-Prozess, Berechtigungen und Audit-Nachweise. Ein blosser Standardsatz reicht nicht.

Unterauftragsverarbeiter und Auslandstransfers gehören in eigene Abschnitte. Gerade Cloud-, Support-, Analytics- und Hostingketten sind sonst im Vertrag unsichtbar, obwohl sie für Datenschutz und Risiko entscheidend sind.

Ende der Verarbeitung

Am Vertragsende muss klar sein, ob Daten zurückgegeben, gelöscht, gesperrt oder wegen gesetzlicher Pflichten weiter aufbewahrt werden. Die Vorlage fragt diese Entscheidung ab und verbindet sie mit Nachweisen.

Sicherheitsvorfälle, Betroffenenrechte, Behördenanfragen und Auditunterstützung bleiben auch dann relevant, wenn die operative Leistung schon beendet ist.

Klausel-für-Klausel-Leitfaden

Rollenprüfung
Prüft Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter/Auftragsbearbeiter oder gemeinsame Verantwortung.
Gegenstand
Beschreibt Leistung, Datenarten, betroffene Personen, Dauer und Zweck.
Weisungen
Bindet Verarbeitung an dokumentierte Weisungen.
TOMs
Macht Sicherheitsmassnahmen prüfbar.
Unteraufträge
Verlangt Genehmigung und Flow-down-Pflichten.
Transfers
Regelt Auslandsübermittlungen und Garantien.
Beendigung
Regelt Rückgabe, Löschung und Nachweise.

Checkliste Schweiz

Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie die Vorlage in Schweiz verwenden.

  • Lokale Rollen richtig benennen

    Das revidierte DSG spricht von Auftragsbearbeitung. Der Verantwortliche bleibt verantwortlich, muss den Auftragsbearbeiter sorgfältig auswählen, instruieren und soweit nötig überwachen; Art. 9 DSG verlangt vertragliche Absicherung zu Weisungen, Geheimhaltung, Datensicherheit, Unterbeauftragung und Auslandsbekanntgaben.

    EDÖB Outsourcing/Auftragsdatenbearbeitung
  • Zahlungs- und Verzugsfolgen prüfen

    Art. 104 OR setzt den gesetzlichen Verzugszins grundsätzlich auf 5 Prozent pro Jahr, sofern keine höhere zulässige vertragliche Regel oder kaufmännische Besonderheit greift.

    OR Art. 104
  • Elektronische Signatur nicht überdehnen

    Elektronische Signaturen und qualifizierte Zertifikate sind nach ZertES zu beurteilen; daneben bleiben gesetzliche Formvorschriften und Beweisanforderungen des jeweiligen Geschäfts zu prüfen.

    ZertES
  • Rollen real prüfen

    Ein Vertragstitel macht keinen Dienstleister zum Auftragsverarbeiter. Entscheidend ist, wer Zwecke und wesentliche Mittel bestimmt.

    EDÖB Outsourcing/Auftragsdatenbearbeitung
  • TOMs konkret anhängen

    Zugriff, Verschlüsselung, Backups, Protokolle, Löschung, Rollenrechte und Incident-Prozess sollten prüfbar beschrieben werden.

  • Unteraufträge genehmigen

    Cloud-, Hosting-, Support- und Analytics-Unterauftragnehmer sollten namentlich oder über einen genehmigten Änderungsprozess erfasst sein.

  • Transfers separat prüfen

    Auslandsübermittlungen können zusätzliche Garantien, Angemessenheitsprüfung oder Standardklauseln verlangen.

    EDÖB Outsourcing/Auftragsdatenbearbeitung

So nutzen Sie die Vorlage

  1. Rolle prüfen. Entscheiden, ob Auftragsverarbeitung, eigenständige Verantwortung oder gemeinsame Verantwortung vorliegt.
  2. Verarbeitung beschreiben. Leistung, Datenarten, Betroffene, Dauer und Zwecke erfassen.
  3. Weisungen und TOMs ergänzen. Dokumentierte Weisungen und Sicherheitsmassnahmen konkret eintragen.
  4. Unteraufträge und Transfers prüfen. Subprozessoren, Länder, Garantien und Änderungsprozess angeben.
  5. Ende regeln. Rückgabe, Löschung, Auditnachweise und Unterstützungspflichten festlegen.

Häufige Fragen

Ist diese Vorlage eine Übersetzung der US-Seite?

Nein. Sie ist für Schweiz neu formuliert. Die US-Seite liefert nur den Wettbewerbsanlass; Rollen, Begriffe, Quellen und Pflichtfelder folgen dem lokalen Recht und der lokalen Geschäftspraxis.

Kann ich die Vorlage sofort unterschreiben?

Sie ist ein Ausgangspunkt. Prüfen Sie Beträge, Rollen, zwingende Form, Verbraucherbezug, Steuern, Datenschutz und branchenspezifische Bewilligungen, bevor Sie unterschreiben.

Warum enthält sie so viele Ausfüllfelder?

Weil die typischen Streitpunkte nicht im Titel liegen, sondern in Preis, Scope, Zahlung, Nachträgen, Daten, Nachweisen und Fristen. Die Felder zwingen diese Punkte aus der E-Mail-Kette in den Vertrag.

Welche Währung soll ich verwenden?

Für Schweiz ist CHF voreingestellt. Bei grenzüberschreitenden Geschäften sollten Wechselkurs, Steuer, Bankspesen und Zahlungsort zusätzlich genannt werden.

Reicht eine elektronische Signatur?

Elektronische Signaturen und qualifizierte Zertifikate sind nach ZertES zu beurteilen; daneben bleiben gesetzliche Formvorschriften und Beweisanforderungen des jeweiligen Geschäfts zu prüfen.

Ist das ein HIPAA Business Associate Agreement?

Nein. Für Schweiz ist es ein lokaler Auftragsbearbeitungsvertrag. HIPAA ist eine US-Gesundheitsdatenschutzlogik und wird hier nicht übersetzt.

Kann ein Dienstleister trotz Vertrag Verantwortlicher sein?

Ja. Wenn er Zwecke und wesentliche Mittel selbst bestimmt, kann die Rollenwahl im Vertrag falsch sein.

Brauche ich Standardvertragsklauseln?

Für reine Auftragsverarbeitung innerhalb eines sicheren lokalen Rahmens nicht immer. Bei Auslandsübermittlungen oder Drittstaaten muss die Transfergrundlage separat geprüft werden.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage für Schweiz dient nur als allgemeine Information und Formulierungshilfe. Sie ist keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz-, Vergabe-, Transport-, Bau- oder Branchenberatung und ersetzt keine Prüfung durch qualifizierte lokale Fachleute.