Abo-Rechnung erstellen Schweiz

Erstellen Sie eine Schweizer Abo-, SaaS- oder wiederkehrende Rechnung mit Abrechnungszeitraum, Tarif, Prorata, nächstem Abrechnungsdatum und 8.1 % MWST. QR-Rechnung inklusive, als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.

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One-time onboarding & setup fee1CHF0.00CHF0.00
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Abo-Rechnung für die Schweiz erstellen

Erstellen Sie eine Schweizer Abo-Rechnung — für Abonnement, SaaS, Cloud-Dienst, Lizenzgebühr oder Mitgliedschaft — mit Abrechnungszeitraum, Tarif/Paket, Prorata, nächstem Abrechnungsdatum und 8.1 % MWST. Gratis, ohne Anmeldung, als PDF.

Digitale und elektronische Dienstleistungen (SaaS, Cloud, Software-Abo) unterliegen dem Normalsatz von 8.1 %. Massgebend ist das Empfängerortprinzip: Wo die Leistung als erbracht gilt, entscheidet über die Steuerpflicht.

Was auf eine Schweizer Abo-Rechnung gehört

  • Anbieter mit Adresse und, falls MWST-pflichtig, UID mit MWST-Zusatz (CHE-123.456.789 MWST).
  • Abrechnungszeitraum (von/bis), Tarif/Paket, Abo-/Kontonummer und nächstes Abrechnungsdatum.
  • Getrennte Positionen für Grundtarif, zusätzliche Plätze, Nutzungsüberschreitung und einmalige Gebühren.
  • 8.1 % MWST und eine fortlaufende Rechnungsnummer, idealerweise als QR-Rechnung.

MWST bei grenzüberschreitenden Abos (Empfängerortprinzip)

Für elektronische Dienstleistungen gilt das Empfängerortprinzip. Verkauft ein ausländischer Anbieter B2C in die Schweiz, schuldet er die Schweizer MWST und muss sich ab einem weltweiten Umsatz von CHF 100'000 in der Schweiz registrieren. Beim B2B-Bezug aus dem Ausland rechnet der Schweizer Empfänger die Steuer über die Bezugsteuer (8.1 %) selbst ab.

Auch nicht MWST-pflichtige Empfänger müssen die Bezugsteuer selbst deklarieren, wenn sie für mehr als CHF 10'000 pro Jahr Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen. Die Schweiz nimmt nicht am EU-OSS/MOSS teil — die EU-Regeln gelten hier nicht.

Kündigung: keine Kündigungsbutton-Pflicht, kein allgemeines Widerrufsrecht

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Kündigungsbutton-Pflicht und kein allgemeines Online-Widerrufsrecht — das sind deutsche bzw. EU-Regeln, nicht Schweizer Recht. Verträge laufen nach dem Obligationenrecht (OR); Klauseln zur automatischen Vertragsverlängerung sind zulässig, sofern sie klar offengelegt werden.

Ein Widerrufsrecht nach OR besteht nur eng begrenzt bei Haustürgeschäften und ähnlichen Situationen — nicht generell bei Online-Abschlüssen. Bei bestimmten Auftragsverhältnissen erlaubt Art. 404 OR die jederzeitige Kündbarkeit. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kritisiert automatische Verlängerungen; eine gesetzliche Button-Lösung gibt es aber nicht.

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Häufige Fragen zur Abo-Rechnung in der Schweiz