Coiffeur Rechnung erstellen Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Rechnung für Coiffeur-, Barbershop-, Kosmetik-, Nagel- oder Spa-Leistungen — mit Coiffeur/Coiffeuse, Termin, Behandlungsart, getrennten Produkten und 8.1 % MWST. Als QR-Rechnung, PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Positionen
Die Mehrwertsteuer wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das „MwSt.“-Feld aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Women's haircut & style | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Hair colour — full head | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Men's haircut / beard trim | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Blow-dry & styling | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Manicure / pedicure | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Facial / spa treatment | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Retail: shampoo & styling product | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Tip / gratuity (freely given — outside VAT scope) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MwSt. (8.1%) | CHF0.00 |
| Total | CHF0.00 |
Coiffeur Rechnung Generator für die Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Rechnung für Coiffeursalon, Barbershop, Kosmetikstudio oder Nagelstudio — mit Coiffeur/Coiffeuse, Termin, Behandlungsart, Produkten und 8.1 % MWST. In der Schweiz heisst der Beruf Coiffeur/Coiffeuse (nicht Friseur wie in Deutschland).
Coiffeur-, Barber- und Kosmetikleistungen unterliegen dem Normalsatz von 8.1 %; einen reduzierten Satz gibt es dafür nicht. Trennen Sie Dienstleistungen von verkauften Produkten sauber auf der Rechnung.
Was auf eine Schweizer Coiffeur-Rechnung gehört
- Salon mit Adresse und, falls MWST-pflichtig, UID mit MWST-Zusatz (CHE-123.456.789 MWST).
- Kunde, Coiffeur/Coiffeuse, Termin und Art der Behandlung (Schnitt, Färbung, Kosmetik, Nägel).
- Getrennte Positionen für Dienstleistungen und für verkaufte Produkte (Retail).
- 8.1 % MWST und eine fortlaufende Rechnungsnummer, idealerweise als QR-Rechnung.
- Bei Stuhl-/Platzmiete für selbständige Coiffeusen: separater Beleg mit Referenz.
Bewilligung: Gewerbefreiheit, kein Meisterzwang
Für die Eröffnung eines Coiffeur- oder Kosmetiksalons ist gesetzlich keine eidgenössische Bewilligung und kein obligatorischer Meistertitel erforderlich — es gilt Gewerbefreiheit. Vereinzelte Marketingquellen behaupten fälschlich, es brauche eine Meisterprüfung; das ist keine gesetzliche Voraussetzung.
Freiwillige höhere Qualifikationen sind der Fachausweis (Coiffeuse/Coiffeur mit eidg. Fachausweis, Berufsprüfung) und das eidg. Diplom (höhere Fachprüfung), angeboten über Coiffuresuisse. Zu beachten ist die Preisbekanntgabepflicht (SECO): Salons müssen ihre Preise anschreiben.
MWST und Registrierung
Coiffeur-, Barber- und Kosmetikleistungen tragen den Normalsatz von 8.1 %; es gibt keinen reduzierten Satz. MWST-pflichtig werden Sie ab einem Umsatz von CHF 100'000. Darunter fakturieren Sie ohne MWST.
Ein online genannter Saldosteuersatz ist kein Rechnungssatz — auf der Rechnung steht immer der gesetzliche Satz von 8.1 %. Für den Zahlteil gilt die QR-Rechnung.



