Fotograf Rechnung erstellen Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Foto- oder Videorechnung für Hochzeit, Porträt, Business oder Fotostudio — mit Shootingdatum, Location, Paket, Lieferumfang, Nutzungsrechten und 8.1 % MWST. Als QR-Rechnung, PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Positionen
Die Mehrwertsteuer wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das „MwSt.“-Feld aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Photography package — full-day coverage (8 hrs) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Second shooter / assistant | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Editing & retouching | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Digital delivery — edited images via online gallery | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Usage license — commercial use, web + print, 12 months | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Fine-art album / prints | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Travel & accommodation | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Less: non-refundable retainer received on booking | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MwSt. (8.1%) | CHF0.00 |
| Total | CHF0.00 |
Fotograf Rechnung Generator für die Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Foto- oder Videorechnung für Hochzeitsfotografie, Porträts, Businessfotografie oder Ihr Fotostudio — mit Shootingdatum, Location, Paket, Lieferumfang, Nutzungsrechten, Anzahlung und Reisekosten. Fotografische Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten unterliegen einheitlich 8.1 % MWST.
Anders als in Deutschland, wo zwischen Lizenzhonorar und Fotolieferung unterschieden wird, kennt die Schweiz keinen reduzierten Satz für Fotografie — es gilt durchgehend der Normalsatz von 8.1 %.
Was auf eine Schweizer Fotorechnung gehört
- Fotografin oder Fotograf mit Adresse und, falls MWST-pflichtig, UID mit MWST-Zusatz (CHE-123.456.789 MWST).
- Kunde, Shootingdatum, Location, Paket/Art des Shootings und Liefertermin.
- Lieferumfang (Anzahl Bilder, Formate, Alben) und eingeräumte Nutzungsrechte.
- Getrennte Positionen für Shooting, Bearbeitung, Reisekosten und Zusatzleistungen.
- Erhaltene Anzahlung als Abzug, 8.1 % MWST und eine fortlaufende Rechnungsnummer, idealerweise als QR-Rechnung.
MWST: ein Satz für Fotografie und Nutzungsrechte
Sowohl die fotografische Dienstleistung als auch die Einräumung von Nutzungsrechten unterliegen dem Normalsatz von 8.1 %. Es gibt keinen reduzierten Satz und keine Aufteilung wie in Deutschland — Sie fakturieren alles zu 8.1 %.
MWST-pflichtig werden Sie ab einem Umsatz von CHF 100'000. Darunter fakturieren Sie ohne MWST; eine freiwillige Anmeldung kann sich lohnen, um die Vorsteuer auf Kamera- und Studioausrüstung zurückzufordern.
Keine Bewilligung, viele Einzelunternehmen
Für die Tätigkeit als Fotografin oder Fotograf gibt es keine Bewilligungspflicht (Gewerbefreiheit); eine Ausbildung als Fotograf/in EFZ ist nicht erforderlich, um tätig zu sein. Viele Fotografen führen ein Einzelunternehmen.
Für den Zahlteil gilt die QR-Rechnung. Ein online genannter Saldosteuersatz ist kein Rechnungssatz — auf der Rechnung steht immer der gesetzliche Satz von 8.1 %.



