Fotograf Rechnung erstellen Schweiz

Erstellen Sie eine Schweizer Foto- oder Videorechnung für Hochzeit, Porträt, Business oder Fotostudio — mit Shootingdatum, Location, Paket, Lieferumfang, Nutzungsrechten und 8.1 % MWST. Als QR-Rechnung, PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.

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Photography package — full-day coverage (8 hrs)1CHF0.00CHF0.00
Second shooter / assistant1CHF0.00CHF0.00
Editing & retouching1CHF0.00CHF0.00
Digital delivery — edited images via online gallery1CHF0.00CHF0.00
Usage license — commercial use, web + print, 12 months1CHF0.00CHF0.00
Fine-art album / prints1CHF0.00CHF0.00
Travel & accommodation1CHF0.00CHF0.00
Less: non-refundable retainer received on booking1CHF0.00CHF0.00
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Fotograf Rechnung Generator für die Schweiz

Erstellen Sie eine Schweizer Foto- oder Videorechnung für Hochzeitsfotografie, Porträts, Businessfotografie oder Ihr Fotostudio — mit Shootingdatum, Location, Paket, Lieferumfang, Nutzungsrechten, Anzahlung und Reisekosten. Fotografische Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten unterliegen einheitlich 8.1 % MWST.

Anders als in Deutschland, wo zwischen Lizenzhonorar und Fotolieferung unterschieden wird, kennt die Schweiz keinen reduzierten Satz für Fotografie — es gilt durchgehend der Normalsatz von 8.1 %.

Was auf eine Schweizer Fotorechnung gehört

  • Fotografin oder Fotograf mit Adresse und, falls MWST-pflichtig, UID mit MWST-Zusatz (CHE-123.456.789 MWST).
  • Kunde, Shootingdatum, Location, Paket/Art des Shootings und Liefertermin.
  • Lieferumfang (Anzahl Bilder, Formate, Alben) und eingeräumte Nutzungsrechte.
  • Getrennte Positionen für Shooting, Bearbeitung, Reisekosten und Zusatzleistungen.
  • Erhaltene Anzahlung als Abzug, 8.1 % MWST und eine fortlaufende Rechnungsnummer, idealerweise als QR-Rechnung.

MWST: ein Satz für Fotografie und Nutzungsrechte

Sowohl die fotografische Dienstleistung als auch die Einräumung von Nutzungsrechten unterliegen dem Normalsatz von 8.1 %. Es gibt keinen reduzierten Satz und keine Aufteilung wie in Deutschland — Sie fakturieren alles zu 8.1 %.

MWST-pflichtig werden Sie ab einem Umsatz von CHF 100'000. Darunter fakturieren Sie ohne MWST; eine freiwillige Anmeldung kann sich lohnen, um die Vorsteuer auf Kamera- und Studioausrüstung zurückzufordern.

Keine Bewilligung, viele Einzelunternehmen

Für die Tätigkeit als Fotografin oder Fotograf gibt es keine Bewilligungspflicht (Gewerbefreiheit); eine Ausbildung als Fotograf/in EFZ ist nicht erforderlich, um tätig zu sein. Viele Fotografen führen ein Einzelunternehmen.

Für den Zahlteil gilt die QR-Rechnung. Ein online genannter Saldosteuersatz ist kein Rechnungssatz — auf der Rechnung steht immer der gesetzliche Satz von 8.1 %.

Schweizer Rechnungsgenerator

FAQs zu Fotografen-Rechnungen in der Schweiz