Gärtner- und Gartenbaurechnung erstellen Schweiz

Erstellen Sie eine Schweizer Rechnung für Gartenunterhalt, Gartengestaltung und Landschaftsbau mit Objektadresse, Besuchsrhythmus, Arbeitsleistung und Material — 8.1 % MWST auf Arbeit (Pflanzen als Ware ggf. 2.6 %). Zahlteil als QR-Rechnung, dann als PDF herunterladen, gratis und ohne Anmeldung.

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MWST 8.1 % auf Arbeit (Pflanzen als Ware ggf. 2.6 % — siehe FAQ)
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BeschreibungMengePreisBetrag
Lawn mowing & edging — June (4 visits)4CHF0.00CHF0.00
Hedge trimming & shrub pruning1CHF0.00CHF0.00
Garden bed weeding & mulch top-up — mulch 2 m³1CHF0.00CHF0.00
Plants & materials (shrubs, soil, turf)1CHF0.00CHF0.00
Tree pruning — birch, approx. 8 m1CHF0.00CHF0.00
Equipment charge — stump grinder hire1CHF0.00CHF0.00
Green waste removal & disposal1CHF0.00CHF0.00
Less deposit received1CHF0.00CHF0.00
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MWST 8.1 % auf Arbeit (Pflanzen als Ware ggf. 2.6 % — siehe FAQ) (8.1%)CHF0.00
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Gärtner- und Gartenbaurechnung Generator für die Schweiz

Erstellen Sie eine Schweizer Rechnung für Gartenunterhalt, Gartenpflege, Gartengestaltung und Landschaftsbau mit Objektadresse, Leistungszeitraum, Besuchsrhythmus, Fläche in m², Arbeitsleistung und Material.

In der Schweiz gilt auf alle Gartenarbeiten ein einheitlicher MWST-Satz von 8.1 % — es gibt keinen Unterschied zwischen «Unterhalt» und «Gestaltung» (anders als in vielen EU-Ländern). Nur Waren wie lebende Pflanzen und Schnittblumen können zu 2.6 % geliefert werden.

Was auf eine Schweizer Gärtnerrechnung gehört

  • Gärtner oder Gartenbaubetrieb mit Adresse, Kontakt und UID mit MWST-Zusatz (CHE-123.456.789 MWST).
  • Kunde, Objekt- bzw. Gartenadresse, Leistungszeitraum und Art/Häufigkeit der Leistung.
  • Rasenmähen, Heckenschnitt, Baumschnitt, Pflanzung, Bewässerung und Pflege als getrennte Positionen.
  • Ca. Fläche (m²), Geräteeinsatz und Grünschnittentsorgung als eigene Zeilen.
  • Arbeit zu 8.1 %; gelieferte Pflanzen/Schnittblumen als Ware ggf. zu 2.6 % getrennt ausweisen.
  • Zahlteil als QR-Rechnung sowie Zahlungsfrist.

MWST: ein Satz für alle Gartenarbeiten — kein Unterhalt/Gestaltung-Split

Die Schweiz kennt keine Unterscheidung zwischen Gartenunterhalt und Gartengestaltung: Auf die gärtnerische Arbeit gilt durchgehend der Normalsatz von 8.1 %, es gibt keinen reduzierten Satz für «Unterhalt». Der einzige relevante Unterschied ist ein Waren-/Dienstleistungs-Unterschied — lebende Pflanzen und Schnittblumen sowie Dünger können als Ware zu 2.6 % geliefert werden. Wer als Gärtner Pflanzen verkauft, kann diese Waren also zu 2.6 % fakturieren, während die Pflanzung und Pflege 8.1 % tragen.

Werden Pflanzenlieferung und Pflanzung als eine kombinierte Werkleistung erbracht, folgt die gesamte Leistung dem dominierenden Satz (8.1 %). Bei gemischten Rechnungen mit Pflanzenverkauf und Arbeit ist die Abgrenzung im Einzelfall zu prüfen. Ein online oft genannter Satz von 4.5 % ist ein Saldosteuersatz und kein Rechnungssatz — auf der Rechnung wird stets der gesetzliche Satz ausgewiesen.

Keine Berufsbewilligung

Für den Gartenbau gibt es keine eidgenössische Gewerbebewilligung. Die Qualifikation läuft über die Berufslehre (Gärtner/Landschaftsgärtner EFZ). Branchenverband ist JardinSuisse.

Schweizer Rechnungsgenerator

FAQs zu Gärtner- und Gartenbaurechnungen in der Schweiz