Gärtner- und Gartenbaurechnung erstellen Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Rechnung für Gartenunterhalt, Gartengestaltung und Landschaftsbau mit Objektadresse, Besuchsrhythmus, Arbeitsleistung und Material — 8.1 % MWST auf Arbeit (Pflanzen als Ware ggf. 2.6 %). Zahlteil als QR-Rechnung, dann als PDF herunterladen, gratis und ohne Anmeldung.
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Positionen
Die Mehrwertsteuer wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das „MWST 8.1 % auf Arbeit (Pflanzen als Ware ggf. 2.6 % — siehe FAQ)“-Feld aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Lawn mowing & edging — June (4 visits) | 4 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Hedge trimming & shrub pruning | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Garden bed weeding & mulch top-up — mulch 2 m³ | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Plants & materials (shrubs, soil, turf) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Tree pruning — birch, approx. 8 m | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Equipment charge — stump grinder hire | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Green waste removal & disposal | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Less deposit received | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MWST 8.1 % auf Arbeit (Pflanzen als Ware ggf. 2.6 % — siehe FAQ) (8.1%) | CHF0.00 |
| Total | CHF0.00 |
Gärtner- und Gartenbaurechnung Generator für die Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Rechnung für Gartenunterhalt, Gartenpflege, Gartengestaltung und Landschaftsbau mit Objektadresse, Leistungszeitraum, Besuchsrhythmus, Fläche in m², Arbeitsleistung und Material.
In der Schweiz gilt auf alle Gartenarbeiten ein einheitlicher MWST-Satz von 8.1 % — es gibt keinen Unterschied zwischen «Unterhalt» und «Gestaltung» (anders als in vielen EU-Ländern). Nur Waren wie lebende Pflanzen und Schnittblumen können zu 2.6 % geliefert werden.
Was auf eine Schweizer Gärtnerrechnung gehört
- Gärtner oder Gartenbaubetrieb mit Adresse, Kontakt und UID mit MWST-Zusatz (CHE-123.456.789 MWST).
- Kunde, Objekt- bzw. Gartenadresse, Leistungszeitraum und Art/Häufigkeit der Leistung.
- Rasenmähen, Heckenschnitt, Baumschnitt, Pflanzung, Bewässerung und Pflege als getrennte Positionen.
- Ca. Fläche (m²), Geräteeinsatz und Grünschnittentsorgung als eigene Zeilen.
- Arbeit zu 8.1 %; gelieferte Pflanzen/Schnittblumen als Ware ggf. zu 2.6 % getrennt ausweisen.
- Zahlteil als QR-Rechnung sowie Zahlungsfrist.
MWST: ein Satz für alle Gartenarbeiten — kein Unterhalt/Gestaltung-Split
Die Schweiz kennt keine Unterscheidung zwischen Gartenunterhalt und Gartengestaltung: Auf die gärtnerische Arbeit gilt durchgehend der Normalsatz von 8.1 %, es gibt keinen reduzierten Satz für «Unterhalt». Der einzige relevante Unterschied ist ein Waren-/Dienstleistungs-Unterschied — lebende Pflanzen und Schnittblumen sowie Dünger können als Ware zu 2.6 % geliefert werden. Wer als Gärtner Pflanzen verkauft, kann diese Waren also zu 2.6 % fakturieren, während die Pflanzung und Pflege 8.1 % tragen.
Werden Pflanzenlieferung und Pflanzung als eine kombinierte Werkleistung erbracht, folgt die gesamte Leistung dem dominierenden Satz (8.1 %). Bei gemischten Rechnungen mit Pflanzenverkauf und Arbeit ist die Abgrenzung im Einzelfall zu prüfen. Ein online oft genannter Satz von 4.5 % ist ein Saldosteuersatz und kein Rechnungssatz — auf der Rechnung wird stets der gesetzliche Satz ausgewiesen.
Keine Berufsbewilligung
Für den Gartenbau gibt es keine eidgenössische Gewerbebewilligung. Die Qualifikation läuft über die Berufslehre (Gärtner/Landschaftsgärtner EFZ). Branchenverband ist JardinSuisse.



