Versicherungsrechnung erstellen Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Prämienrechnung oder Provisionsabrechnung mit Policennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum, FINMA-Vermittlerregister und Prämie. Prämien sind von der MWST ausgenommen; die eidgenössische Stempelabgabe (Versicherungsstempel) trägt der Versicherer — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Positionen
Die Mehrwertsteuer wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das „Prämien von der MWST ausgenommen — separate Stempelabgabe 5% (vom Versicherer geschuldet)“-Feld aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Annual premium — commercial general liability (policy no. above) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Annual premium — commercial property, fire & perils | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Mid-term endorsement — additional insured (pro-rata premium) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Broker fee — placement & arrangement of cover | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Policy administration fee | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Premium finance / instalment charge | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Risk survey & insurance review (fee-based advice, 1 hr) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Return premium — pro-rata cancellation credit | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| Total | CHF0.00 |
Versicherungsrechnung Generator für die Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Prämienrechnung oder Provisionsabrechnung für Versicherer, Makler, Broker oder Vermittler — mit Policennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum, Versicherungsart und FINMA-Vermittlerregister-Nummer. Die MWST-Behandlung ist hier eine Besonderheit: Versicherungsprämien sind von der MWST ausgenommen.
Prämien und ihre Zuschläge sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG, unecht — ohne Vorsteuerabzug); auch die Versicherungsvermittlung ist ausgenommen. Eine reine Prämienrechnung trägt daher keine MWST.
MWST: Prämien sind ausgenommen
Versicherungsprämien und die Versicherungsvermittlung sind von der MWST ausgenommen (unecht, ohne Vorsteuerabzug). Eine reine Prämienrechnung weist deshalb keine MWST aus.
Nuance: Separat in Rechnung gestellte Beratungs- oder Maklerhonorare, die ausserhalb der ausgenommenen Vermittlung liegen, können zum Normalsatz steuerbar sein — halten Sie dies allgemein und prüfen Sie den Einzelfall.
Stempelabgabe / Versicherungsstempel
Neben der MWST gibt es eine eidgenössische Stempelabgabe (Versicherungsstempel) auf Prämien, erhoben über die ESTV: allgemein 5 % auf die Prämie (die meisten Nichtleben-Sparten — Hausrat, Haftpflicht, Motorfahrzeug-Kasko). Auf rückkaufsfähige Lebensversicherungen mit Einmalprämie beträgt die Abgabe 2.5 %.
Von der Stempelabgabe ausgenommen (kein Ansatz von 5 %) sind unter anderem: periodisch finanzierte Lebensversicherungen, Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung, Warentransport, Hagel, Vieh sowie Rückversicherung. Die Abgabe schuldet in der Regel der Versicherer und ist in der Prämie enthalten; bei Policen ausländischer Versicherer kann die Pflicht auf den Versicherungsnehmer übergehen (Formular 12).
Regulierung: FINMA und VAG
Versicherer und Versicherungsvermittler stehen unter der Aufsicht der FINMA nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Nach dem revidierten VAG (2024) müssen ungebundene Vermittler im FINMA-Vermittlerregister eingetragen sein.
Führen Sie die Registernummer auf broker-seitigen Dokumenten auf. Für den Zahlteil gilt die QR-Rechnung.



