Handelsrechnung erstellen Schweiz

Erstellen Sie eine zolltaugliche Schweizer Handelsrechnung (Ausfuhrrechnung) für den Export mit UID (CHE-Nummer), HS-/Zolltarifnummer, Ursprungsland, Incoterms 2020 und Warenwert — Grundlage für die Zollanmeldung beim BAZG über Passar. Als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.

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0% — echt steuerbefreite Ausfuhr (Art. 23 MWSTG); Einfuhrabgaben erhebt das Bestimmungsland
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Men's T-shirts, 100% cotton, knit50CHF0.00CHF0.00
Ceramic coffee mugs, 350 ml100CHF0.00CHF0.00
LED desk lamp, model DL-200, plastic/aluminium20CHF0.00CHF0.00
Stainless-steel water bottles, 750 ml40CHF0.00CHF0.00
Printed product catalogues — no commercial value, value for customs only10CHF0.00CHF0.00
Freight charge1CHF0.00CHF0.00
Insurance charge1CHF0.00CHF0.00
ZwischensummeCHF0.00
TotalCHF0.00

Handelsrechnung (Ausfuhrrechnung) für die Schweiz erstellen

Erstellen Sie eine zolltaugliche Handelsrechnung — auch Ausfuhrrechnung, kommerzielle Rechnung oder Zollrechnung genannt — für eine internationale Sendung: mit Exporteur und Empfänger, UID des Schweizer Beteiligten, Grund der Ausfuhr, HS-/Zolltarifnummer und Ursprungsland je Position, Incoterms 2020 sowie Warenwert und Währung. Gratis, ohne Anmeldung, als PDF.

Die Schweiz gehört nicht zur EU und nicht zur EU-Zollunion: Jede Warenbewegung Schweiz↔EU löst auf beiden Seiten eine Zollanmeldung aus. Schweizer Seite ist das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, seit 2022 der neue Name der früheren EZV) zuständig; die Anmeldung läuft über das System Passar (Nachfolger von e-dec/NCTS).

Pflichtangaben auf einer Schweizer Handelsrechnung

  • Exporteur und Empfänger (Consignee) mit vollständiger Adresse; der Schweizer Beteiligte mit seiner UID im Format CHE-123.456.789.
  • Genaue Warenbezeichnung, HS-/Zolltarifnummer, Menge sowie Brutto- und Nettogewicht.
  • Warenwert mit Währung, Ursprungsland und Incoterms 2020 (z. B. DAP, DDP, EXW, FCA) mit benanntem Ort.
  • Liefer- und Zahlungsbedingungen, Grund der Ausfuhr sowie Frachtbrief-/Trackingnummer.

UID statt EORI — kein EORI für die Schweizer Verzollung

Schweizer Exporteure und Importeure weisen sich gegenüber dem BAZG mit ihrer UID (CHE-Format) aus — nicht mit einer EORI-Nummer. EORI ist ein reines EU-Konzept; eine Schweizer Firma braucht nur dann eine EU-EORI, wenn sie innerhalb der EU selbst als Importeur oder Anmelder auftritt.

Es gibt für Schweizer Unternehmen weder Intrastat noch eine EORI-Pflicht für die Schweizer Zollanmeldung. Das Zoll-IT-System heisst Passar (Nachfolger von e-dec).

MWST: Ausfuhren sind echt steuerbefreit

Eine Handelsrechnung, die einen Export dokumentiert, trägt keine Schweizer MWST: Ausfuhren sind echt steuerbefreit (Nullsatz mit Vorsteuerabzug) nach Art. 23 MWSTG. Nachgewiesen wird die Befreiung mit der Veranlagungsverfügung des BAZG.

Die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrsteuer) erhebt jeweils das Bestimmungsland — dieses Dokument berechnet sie nicht. Für den Zahlteil einer Inlandrechnung gilt in der Schweiz die QR-Rechnung.

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Häufige Fragen zur Handelsrechnung in der Schweiz