Editierbare Vorlage für Catering und Partyservice
Cateringrechnung Vorlage für die Schweiz
Laden Sie eine Vorlage für Hochzeiten, Bankette, Firmenanlässe, Partyservice und Take-away herunter. Das Format bündelt Veranstaltungsort, Gäste, Menü, Personal und MWST.
- ✓Felder für Veranstaltungsort, Gäste, Menü, Personal und Anzahlung.
- ✓Konsumation vor Ort 8.1 %, Take-away 2.6 %, Alkohol immer 8.1 %.
- ✓Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.
Lieber die Rechnung direkt online ausfüllen? Cateringrechnung-Generator öffnen.

Cateringrechnung
Editierbares Format für die Schweiz

Gedacht für Catering- und Gastrobetriebe, die eine feste Datei für Offerten und Rechnungen möchten.
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So nutzen Sie die Cateringrechnung-Vorlage
Die Vorlage passt für Catering- und Gastrobetriebe. Neben den üblichen Angaben braucht eine Cateringrechnung Veranstaltungsort, Gäste, Menü, Personal und die richtige MWST-Zuordnung.
Zentral in der Schweiz: Konsumation vor Ort mit Service trägt 8.1 %, reines Take-away trägt 2.6 % — und Alkohol immer 8.1 %.
Felder, die Sie behalten sollten
- Betrieb mit UID mit MWST-Zusatz und Zahlungsdaten.
- Kunde, Veranstaltungsort, Datum und Anzahl Gäste.
- Getrennte Positionen für Speisen (vor Ort 8.1 % / Take-away 2.6 %), Getränke, Alkohol (8.1 %) und Personal.
- Anzahlung als Abzug und Restbetrag.
Der MWST-Split: vor Ort vs. Take-away
Gastgewerbliche Leistungen mit Service tragen 8.1 %; Take-away (zum Mitnehmen, ohne Service) trägt 2.6 %. Der reduzierte Satz gilt nur, wenn geeignete organisatorische Massnahmen die Trennung belegen (getrennte Kassentasten/Belege).
Alkoholische Getränke tragen immer 8.1 %, nie den Take-away-Satz. Betriebe mit höchstens 20 Sitzplätzen können eine Pauschalvariante nutzen.
Vorlage oder Generator online
Nutzen Sie die Vorlage für eine wiederverwendbare Datei; nutzen Sie den Generator online für eine rasche Rechnung als PDF. Für den Zahlteil gilt die QR-Rechnung.
Häufige Fragen zur Cateringrechnung-Vorlage
Welche MWST gilt für Catering?
Konsumation vor Ort mit Service 8.1 %, reines Take-away 2.6 %, Alkohol immer 8.1 %.
Wann darf ich 2.6 % anwenden?
Nur für Take-away und nur, wenn geeignete organisatorische Massnahmen die Trennung belegen. Ohne diese Trennung wird alles zu 8.1 % besteuert.
Wie fakturiere ich Alkohol?
Alkohol trägt immer 8.1 %, auch beim Take-away. Weisen Sie ihn getrennt aus.

