Dividenden-Besteuerung: das Sollertrag-System

Warum Dividenden aus Privatvermögen in Liechtenstein steuerfrei sind: das Sollertrag-System (4% fiktiver Vermögensertrag) einfach erklärt und interaktiv dargestellt.

Net dividend
CHF 20'000

TaxCHF 0
Effective rate0.0%

Liechtenstein has no separate dividend/capital-gains tax for private individuals holding shares as private assets. Instead the tax authority adds a fingierter Vermögensertrag (imputed/notional return, "Sollertrag") of 4% on the taxpayer's net wealth (assets minus debts, including the value of the shareholding) to the ordinary Erwerbssteuer income base every year, REGARDLESS of whether a dividend is actually paid. Because that notional 4% return is already taxed annually at the progressive Erwerbssteuer tariff whether or not a distribution happens, an ACTUAL dividend received in a given year is not taxed again on top — it is effectively 0% additional tax at the point of distribution. This is modelled here as flatWithholding at rate 0, which is accurate for the private-shareholder case this calculator targets (company-level profit is still taxed at the 12.5% Ertragssteuer before distribution — see the company-profit-dividend/id17 calculator). This 0% treatment does not extend to professional/commercial securities trading, which can be reclassified as Erwerb (taxable business income) rather than private capital gain.

Warum eine Dividende in Liechtenstein keine zusätzliche Steuer auslöst

Liechtenstein besteuert Dividenden aus privatem Aktien- oder GmbH-Besitz nicht separat. Stattdessen wird jedes Jahr ein fiktiver Vermögensertrag (Sollertrag) von 4% auf Ihr Nettovermögen — einschliesslich des Werts Ihrer Beteiligung — zur ordentlichen Erwerbssteuer hinzugerechnet, unabhängig davon, ob überhaupt eine Dividende ausgeschüttet wird. Dieser Rechner erklärt und visualisiert dieses Sollertrag-System für 2026.

Weil der fiktive 4%-Ertrag ohnehin jedes Jahr besteuert wird, löst eine tatsächlich ausgeschüttete Dividende keine zusätzliche Steuer aus — effektiv 0% auf die Ausschüttung selbst. Das gilt allerdings nur für Privatvermögen, nicht für professionellen bzw. gewerbsmässigen Wertschriftenhandel, der als steuerbares Erwerbseinkommen umqualifiziert werden kann.

Wie das Sollertrag-System funktiert

  1. Ihr Nettovermögen (Aktiven minus Schulden, inklusive des Werts der Beteiligung) wird jährlich ermittelt
  2. Darauf wird ein fiktiver Vermögensertrag von 4% berechnet und der ordentlichen Erwerbssteuer-Bemessungsgrundlage hinzugerechnet — egal, ob eine Dividende fliesst oder nicht
  3. Dieser fiktive Ertrag wird zum progressiven Erwerbssteuertarif besteuert (0% bis 8% national, plus Gemeindezuschlag)
  4. Eine tatsächlich ausgeschüttete Dividende wird deshalb kein zweites Mal besteuert

Häufig gestellte Fragen