GmbH Gesellschaftsvertrag Vorlage (Deutschland)
Aktualisiert am 9. August 2026
Die deutsche Entsprechung zu Articles of Association ist bei der GmbH der Gesellschaftsvertrag und bei der AG die Satzung. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist der GmbH-Gesellschaftsvertrag die relevante Such- und Praxisform.
Diese Vorlage ist ein Arbeitsentwurf für die Vorbereitung des Notartermins. Sie ersetzt keine notarielle Beurkundung: § 2 GmbHG verlangt notarielle Form und Unterschrift sämtlicher Gesellschafter; § 3 GmbHG nennt den Mindestinhalt.
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ENTWURF EINES GMBH-GESELLSCHAFTSVERTRAGS
- Firma:
- Sitz:
- Stammkapital:
1. Firma, Sitz und Gegenstand
Die Gesellschaft führt die Firma mit Sitz in . Gegenstand des Unternehmens:
2. Stammkapital und Geschäftsanteile
Das Stammkapital beträgt . Die Geschäftsanteile werden wie folgt übernommen:
3. Geschäftsführung
Geschäftsführer und Vertretung: . Zustimmungspflichtige Geschäfte:
4. Gesellschafterbeschlüsse
Beschlüsse, Mehrheiten und Dokumentation:
5. Übertragung von Geschäftsanteilen
Dieser Entwurf ist für die notarielle Prüfung bestimmt und ersetzt keine Beurkundung oder Handelsregisteranmeldung.
Gesellschafter
Datum:
Gesellschafter
Datum:
Notarielle Form ist kein Detail
Ein GmbH-Gesellschaftsvertrag entsteht nicht durch einfache Unterzeichnung als PDF. § 2 GmbHG verlangt notarielle Form. Die Gründung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch im vereinfachten Verfahren mit Musterprotokoll erfolgen, dann dürfen aber keine vom Gesetz abweichenden Zusatzbestimmungen aufgenommen werden.
Die Vorlage ist daher als Vorbereitungsdokument formuliert: Sie sammelt Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile, Geschäftsführung, Gesellschafterbeschlüsse und Abtretungsregeln, damit der Notar einen beurkundungsfähigen Entwurf prüfen kann.
Pflichtinhalt nach dem GmbHG
§ 3 GmbHG verlangt Firma und Sitz, Unternehmensgegenstand, Betrag des Stammkapitals sowie Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt. Ohne diese Kerndaten ist der Vertrag für die GmbH-Gründung nicht vollständig.
Zusätzliche Verpflichtungen der Gesellschafter, besondere Dauer, Nachschüsse, Wettbewerbsverbote oder Call-Optionen gehören nur dann in den Gesellschaftsvertrag, wenn sie wirklich gesellschaftsrechtlich wirken sollen. Viele wirtschaftliche Nebenabreden sind besser in einer vertraulichen Gesellschaftervereinbarung aufgehoben.
Geschäftsführung, Beschlüsse und Minderheitenschutz
Ein guter Entwurf legt fest, wer Geschäftsführer wird, ob Einzel- oder Gesamtvertretung gelten soll, welche Geschäfte zustimmungspflichtig sind und wie Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden. Das ist besonders wichtig, wenn Gründer gleich beteiligt sind oder externe Investoren einsteigen.
Die Vorlage trennt Beschlussmehrheiten, Vetorechte, Informationsrechte und Deadlock-Mechanismen. Dadurch werden operative Fragen nicht mit Kapitalstruktur verwechselt.
Geschäftsanteile und Übertragungen
Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen ist formstrenger als die Abtretung einer einfachen Forderung. Vinkulierung, Zustimmungserfordernisse, Vorkaufsrechte und Mitverkaufsrechte müssen sauber zur Register- und Notarpraxis passen.
Die Vorlage fragt diese Punkte als Entwurf ab, verspricht aber keine automatische Wirksamkeit. Gerade bei Investoren, Familiengesellschaften und Mitarbeiterbeteiligungen ist eine separate rechtliche Gestaltung sinnvoll.
Änderungen des Gesellschaftsvertrags
Satzungsänderungen sind bei der GmbH nicht bloße interne Beschlüsse. § 53 GmbHG verlangt regelmäßig eine qualifizierte Mehrheit und notarielle Beurkundung; § 54 GmbHG ordnet die Anmeldung und Eintragung in das Handelsregister an. Vor Eintragung hat die Änderung grundsätzlich keine rechtliche Wirkung.
Die Vorlage enthält deshalb einen Änderungsvermerk und eine Checkliste für den Notar, statt so zu tun, als könne eine PDF-Klausel die Handelsregistereintragung ersetzen.
GmbH, UG und AG sauber auseinanderhalten
Der Begriff Articles of Association führt in Deutschland schnell in die Irre, weil die GmbH mit Gesellschaftsvertrag arbeitet, die AG mit Satzung und die UG haftungsbeschränkt zwar eine GmbH-Variante ist, aber in der Gründung oft mit Musterprotokoll eingesetzt wird. Eine SEO-starke deutsche Seite muss diese Suchintentionen zusammenführen und trotzdem klar sagen, welches Dokument die Vorlage tatsächlich vorbereitet.
Die Vorlage bleibt deshalb bewusst bei der GmbH und erwähnt UG und AG nur zur Abgrenzung. Eine AG-Satzung braucht andere Organe, Kapitalregeln, Hauptversammlungsmechanik und Aktienrechtsverweise. Eine UG mit Musterprotokoll lässt gerade keine abweichenden Zusatzregelungen zu. Wer alle drei Formen in einem Formular vermischt, baut ein Dokument, das im Notartermin wieder zerlegt werden muss.
Praktisch wichtig ist auch der öffentliche Charakter vieler Satzungs- und Registerinformationen. Gründer wollen Vesting, Wettbewerbsverbote, Drag-along, Pooling oder Investorenschutz oft in einem Dokument sehen. Nicht jede dieser Abreden gehört aber in den Gesellschaftsvertrag. Diese Vorlage nutzt den Gesellschaftsvertrag als Register- und Grundordnungsdokument und verweist sensible wirtschaftliche Nebenabreden in die gesonderte Prüfung.
Nachweis, Freigabe und Versionierung
Für deutsche Unternehmen und Auftraggeber ist nicht nur der Text des Dokuments wichtig, sondern auch der Nachweis, wann welche Fassung freigegeben wurde und welche Anlagen dazugehört haben. Handels-, Steuer-, Datenschutz- und Registerfragen scheitern in der Praxis häufig nicht am Hauptvertrag, sondern an fehlenden Belegen, falschen Versionen oder unklaren Zuständigkeiten. Deshalb sollte die ausgefüllte Vorlage mit Datum, Bearbeiter, Anlagenliste und Freigabestatus abgelegt werden.
Bei Dokumenten mit wirtschaftlicher Wirkung sollte außerdem klar sein, ob die Unterzeichnung nur eine interne Freigabe, einen Verhandlungsstand, einen Beschlussentwurf oder bereits eine bindende Erklärung darstellt. Diese Unterscheidung schützt beide Seiten: Der Empfänger weiß, worauf er sich verlassen darf, und der Aussteller vermeidet, dass ein Arbeitsentwurf später als fertiger Vertrag, Registerbeschluss oder Rechtefreigabe behandelt wird.
Die deutsche Fassung verwendet deshalb Felder für Status, Anlagen, Nachweise und Verantwortliche. Wer die Vorlage als DOCX weiterbearbeitet, sollte Änderungen nachvollziehbar halten, finale Fassungen unverändert archivieren und bei notariellen, steuerlichen, arbeitsrechtlichen oder datenschutzrelevanten Punkten die jeweils zuständige fachliche Prüfung dokumentieren. So wird aus einer Vorlage ein prüfbarer Vorgang statt einer losen Datei.
Sinnvoll ist auch eine kurze Abschlusskontrolle vor Versand oder Unterzeichnung: Stimmen Namen, Registerdaten, Beträge, Fristen, Anlagen, Quellen und Zuständigkeiten überein; sind vertrauliche oder personenbezogene Angaben wirklich erforderlich; und ist erkennbar, ob die Datei Entwurf, Freigabeversion oder unterschriebene Endfassung ist? Diese scheinbar kleinen Punkte entscheiden später oft, ob das Dokument beweisbar und praktisch nutzbar bleibt.
Für Teams empfiehlt sich zusätzlich ein Verantwortlicher für spätere Aktualisierungen. Ändern sich Gesetz, Registerpraxis, Steuerbehandlung, Projektumfang oder Vertragspartner, sollte nicht eine alte Vorlage neu verwendet werden, sondern eine neue Version mit sichtbarem Änderungsdatum entstehen.
Klausel für Klausel erklärt
- Firma und Sitz
- Bereitet den Registereintrag und die lokale Zuständigkeit vor.
- Unternehmensgegenstand
- Beschreibt die Tätigkeit konkret genug, ohne erlaubnispflichtige Tätigkeiten ungeprüft zu behaupten.
- Stammkapital und Geschäftsanteile
- Erfasst Nennbeträge, Einlagen und Beteiligungsquoten.
- Geschäftsführung
- Regelt Bestellung, Vertretung und zustimmungspflichtige Geschäfte.
- Beschlüsse
- Legt Einberufung, Stimmen, Mehrheiten und Dokumentation fest.
- Anteilsübertragung
- Hält Zustimmung, Vorkaufsrechte und sonstige Bindungen als Notarentwurf fest.
- Gewinnverwendung
- Trennt Jahresabschluss, Ausschüttung und Rücklagen.
- Änderung
- Verweist auf notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung.
Prüfliste für den GmbH-Gesellschaftsvertrag
Notarielle Form einplanen
Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form und ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen.
§ 2 GmbHG - Form des GesellschaftsvertragsPflichtinhalt vollständig erfassen
Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Geschäftsanteile gehören zwingend in den Vertrag.
§ 3 GmbHG - Inhalt des GesellschaftsvertragsMusterprotokoll nicht überladen
Beim vereinfachten Verfahren dürfen keine vom Gesetz abweichenden Zusatzbestimmungen aufgenommen werden.
§ 2 GmbHG - Form des GesellschaftsvertragsSatzungsänderungen beurkunden
Änderungen benötigen eine qualifizierte Beschlussgrundlage und notarielle Beurkundung.
§ 53 GmbHG - SatzungsänderungÄnderungen zum Handelsregister anmelden
Der vollständige Wortlaut ist einzureichen; Wirksamkeit tritt grundsätzlich erst mit Eintragung ein.
§ 54 GmbHG - Anmeldung der SatzungsänderungNebenabreden bewusst auslagern
Vertrauliche Investor- oder Gründerabreden sollten geprüft werden, bevor sie in den öffentlichen Registerkontext wandern.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten prüfen
Finanzdienstleistungen, Handwerk, Rechtsberatung, Medizin und andere regulierte Tätigkeiten brauchen eigene Prüfung.
So bereiten Sie den Gesellschaftsvertrag vor
- Kerndaten sammeln. Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Gesellschafter und Geschäftsanteile eintragen.
- Geschäftsführung regeln. Vertretung, Zustimmungskatalog und Informationspflichten vorbereiten.
- Beschlüsse festlegen. Einberufung, Mehrheiten, Vetorechte und Dokumentation abstimmen.
- Übertragungen planen. Vorkaufsrechte, Zustimmung und Abtretungsbeschränkungen als Entwurf festhalten.
- Notartermin vorbereiten. Entwurf, Gesellschafterdaten und Ausweisdokumente vor der Beurkundung prüfen.
Häufige Fragen
Ist diese Vorlage ein fertiger GmbH-Gesellschaftsvertrag?
Nein. Sie ist ein Arbeitsentwurf für die Vorbereitung. Die Gründung einer GmbH erfordert notarielle Form und Handelsregisterverfahren.
Was muss im Vertrag mindestens stehen?
§ 3 GmbHG nennt Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital sowie Zahl und Nennbeträge der übernommenen Geschäftsanteile.
Wann reicht das Musterprotokoll?
Das vereinfachte Verfahren ist nur für einfache Konstellationen vorgesehen und erlaubt keine zusätzlichen abweichenden Bestimmungen.
Kann ich spätere Änderungen selbst unterschreiben?
In der Regel nicht. Satzungsänderungen brauchen Beschluss, notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung.
Gehören Drag-along und Vesting in den Gesellschaftsvertrag?
Manchmal, aber nicht automatisch. Viele wirtschaftliche Abreden werden besser in einer separaten Gesellschaftervereinbarung geprüft.
Ist eine AG-Satzung dasselbe?
Nein. Die AG hat eine Satzung und folgt dem Aktiengesetz. Diese Vorlage ist bewusst auf die GmbH-Praxis ausgerichtet.
Kann ein Online-Notartermin möglich sein?
Das GmbHG lässt bestimmte Beurkundungen mittels Videokommunikation zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Warum ist diese deutsche Vorlage keine Übersetzung der US-Version?
Weil deutsche Formvorschriften, Registerpraxis, Urheberrecht, Steuerregeln, Arbeitsrecht und Datenschutz eigene Dokumentlogik verlangen. Die Vorlage verwendet deutsche Begriffe und verweist auf lokale Rechtsquellen.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und der Leitfaden dienen nur der allgemeinen Information. Sie sind keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Datenschutzberatung, Notarleistung oder berufsrechtliche Prüfung und wurden nicht anwaltlich freigegeben. Prüfen Sie aktuelle Gesetze, Registerpraxis, Satzung, Verträge und Einzelfallrisiken vor der Verwendung.


