Ehevertrag Vorlage (Deutschland)
Aktualisiert am 13. August 2026
Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft: Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines eigenen Vermögens, doch bei Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (Zugewinn) ausgeglichen — meist durch eine Geldzahlung.
Wer stattdessen Gütertrennung, eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft vereinbaren möchte, braucht einen Ehevertrag nach §1408 BGB. Nach §1410 BGB muss dieser bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar beurkundet werden — ein privat unterschriebenes Formular ist wirkungslos und nach §125 BGB nichtig. Diese Seite erklärt die Rechtslage, ersetzt aber keinen Notartermin.
Wo Sie einen Ehevertrag beurkunden lassen
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Diese Seite kann diese Beurkundung nicht ersetzen.
- Bundesnotarkammer — NotarsucheVerzeichnis der Notare in Deutschland.
Ohne Vertrag: Zugewinngemeinschaft
Der gesetzliche Güterstand gilt automatisch, wenn kein Ehevertrag geschlossen wird. Jeder Partner verwaltet sein Vermögen selbst; erst bei Scheidung wird der Zugewinn — die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen — ausgeglichen.
Notarielle Beurkundung ist zwingend
Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn beide Ehegatten gleichzeitig vor einem Notar erscheinen und der Vertrag beurkundet wird. Diese Form schützt vor übereilten Entscheidungen und stellt sicher, dass beide Seiten rechtlich beraten werden.
Was ein Ehevertrag regeln kann
Güterstand (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft), Unterhaltsfragen und den Versorgungsausgleich — jeweils mit den Grenzen, die die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen setzt.
Was ein Ehevertrag typischerweise regelt
- Güterstand
- Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft statt der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft.
- Unterhalt
- Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, innerhalb der von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen.
- Versorgungsausgleich
- Ausschluss oder Modifikation des Versorgungsausgleichs.
Anforderungen nach deutschem Recht
Diese Anforderungen entscheiden über die Wirksamkeit eines Ehevertrags.
Notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit
Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar beurkundet werden (§1410 BGB).
§1410 BGB — FormNichtigkeit bei Formverstoß
Ein Verstoß gegen die Formvorschrift führt zur Nichtigkeit nach §125 BGB.
Inhaltskontrolle beachten
Die Rechtsprechung unterzieht Eheverträge einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle — ein einseitig belastender Vertrag kann trotz korrekter Form unwirksam sein.
So bereiten Sie einen Ehevertrag vor
- Güterstand wählen. Entscheiden Sie, ob Gütertrennung, eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft gewünscht ist.
- Vermögen auflisten. Erstellen Sie eine Übersicht über Vermögenswerte und Schulden beider Partner.
- Notartermin vereinbaren. Beide Partner müssen gleichzeitig beim Notar erscheinen.
- Beurkundung. Der Notar beurkundet den Vertrag und berät beide Seiten.
Häufig gestellte Fragen
Was gilt ohne Ehevertrag?
Automatisch die Zugewinngemeinschaft: getrenntes Vermögen während der Ehe, Ausgleich des Zugewinns bei Scheidung.
Kann ich einen Ehevertrag selbst schreiben und unterschreiben?
Nein — ohne notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner ist der Vertrag nach §125 BGB nichtig.
Was kostet die notarielle Beurkundung?
Die Kosten richten sich nach dem Vermögenswert und der Gebührenordnung für Notare — der Notar informiert vorab über die zu erwartenden Kosten.
Kann der Vertrag später geändert werden?
Ja, durch einen weiteren notariell beurkundeten Vertrag.
Ist jede Klausel in einem Ehevertrag wirksam?
Nicht automatisch — die Rechtsprechung prüft Eheverträge auf unangemessene Benachteiligung, unabhängig von der korrekten Form.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden — diese Seite kann das nicht leisten. Wenden Sie sich direkt an einen Notar.


