Barkeeper-Vertrag Vorlage (Deutschland)
Aktualisiert am 13. August 2026
Ein Barkeeper-Vertrag regelt, zu welchen Bedingungen ein Barkeeper bei einer Veranstaltung eines Kunden Getränke ausschenkt: Termin, Vergütung und — weil Alkoholausschank an Gäste im Mittelpunkt steht — wer für die gaststättenrechtliche Erlaubnis, die Altersprüfung und die Absicherung des Risikos alkoholbedingter Schäden verantwortlich ist.
Die weit verbreitete US-Vorlage lässt die Qualifikation des Barkeepers als leere Zeile ohne jede Anforderung an ihre Aktualität. In Deutschland ist entscheidend, dass die Veranstaltung selbst über eine bestehende Gaststättenerlaubnis oder eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz verfügt und dass die Altersgrenzen des § 9 Jugendschutzgesetz eingehalten werden — nicht eine persönliche Zertifizierung des Barkeepers. Diese Vorlage verlangt, wer diese Erlaubnis bestätigt, eine echte Ausschankverweigerungspflicht und eine Haftpflichtversicherung.
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Barkeeper-Vertrag
Dieser Barkeeper-Vertrag wird am zwischen (der "Barkeeper") und (der "Kunde") geschlossen.
1. Veranstaltungsdaten
- Veranstaltungsdatum:
- Ort:
- Dauer:
Der Barkeeper erbringt Barkeeper-Leistungen für die oben beschriebene Veranstaltung. Umfang und Dauer der Leistungen nach diesem Vertrag beschränken sich auf diese Veranstaltung.
2. Gestattung
ist dafür verantwortlich zu bestätigen, dass für den Alkoholausschank bei der Veranstaltung eine Gaststättenerlaubnis oder eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz vorliegt.
3. Altersprüfung und Ausschankverweigerung
Der Barkeeper verlangt von jedem Gast, der jünger erscheint als gesetzlich zulässig, einen gültigen Altersnachweis vor dem Ausschank, und verweigert den Ausschank an Gäste, die keinen gültigen Altersnachweis vorlegen können oder erkennbar betrunken sind.
4. Vergütung
- Feste Vergütung pro Veranstaltung:
Trinkgeld, das Gäste direkt an den Barkeeper geben, gehört dem Barkeeper.
5. Versicherung
Die für den Alkoholausschank verantwortliche Partei schließt eine Haftpflichtversicherung bei (Versicherungsnummer ) für die Veranstaltung ab.
6. Stornierung
Jede Partei kann diesen Vertrag bei wesentlicher Vertragsverletzung der anderen Partei kündigen. Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Barkeeper kündigen; in diesem Fall vergütet der Kunde den Barkeeper für bereits erbrachte Leistungen bis zum Kündigungstermin, einschließlich nicht erstattungsfähiger Anzahlungen oder angemessener Vorbereitungskosten. Kann der Barkeeper nicht erscheinen, informiert er den Kunden nach Möglichkeit mindestens Tage im Voraus unter Angabe des Grundes und bemüht sich um eine geeignete Ersatzperson.
7. Allgemeines
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden schriftlich als Anhang zu diesem Vertrag festgehalten.
Der Barkeeper
Datum:
Der Kunde
Datum:
Die Gestattung der Veranstaltung, nicht ein persönliches Zertifikat, ist entscheidend
Für den Alkoholausschank bei einer einmaligen Veranstaltung ohne bestehende Gaststättenerlaubnis ist grundsätzlich eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. Eine leere Zeile "Zertifikat von ___" für den Barkeeper trifft in Deutschland nicht den entscheidenden Punkt — das Dokument sollte bestätigen, dass die Veranstaltung selbst über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
Altersprüfung nach dem Jugendschutzgesetz ist Pflicht, kein Nachgedanke
Nach § 9 Jugendschutzgesetz dürfen Bier, Wein und ähnliche Getränke an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden, branntweinhaltige Getränke erst ab 18 Jahren. Die weit verbreitete kostenlose Vorlage enthält als einzige Haftungsklausel eine pauschale Freizeichnung für "Vergiftungsfälle und Ähnliches" — sie behandelt weder Überausschank noch eine echte Ausschankverweigerungspflicht. Diese Vorlage ergänzt eine ausdrückliche Altersprüfungs- und Ausschankverweigerungspflicht entsprechend den gesetzlichen Altersgrenzen.
Eine Vergütungsstruktur, die sich tatsächlich umsetzen lässt
"____ % Umsatzbeteiligung" ohne Definition des Umsatzes und ohne Unterscheidung zwischen einer Bar mit Verkauf und einer vom Gastgeber vollständig übernommenen Bar ist kein praktikabler Vergütungspunkt. Diese Vorlage trennt eine feste Vergütung pro Veranstaltung von einer optional klar definierten Umsatzbeteiligung, die nur greift, wenn tatsächlich Barverkäufe stattfinden.
Die Klauseln erklärt
- Parteien und Veranstaltungsdaten
- Barkeeper und Kunde sowie Termin, Ort und Dauer der Veranstaltung.
- Bestätigung der Gestattung
- Bestätigt, dass die Veranstaltung über eine Gaststättenerlaubnis oder eine Gestattung nach § 12 GastG verfügt.
- Leistungsumfang
- Was der Barkeeper leistet: Zubereitung und Ausschank von Getränken, Auf- und Abbau der Bar und individuelle Getränkeauswahl.
- Altersprüfung und Ausschankverweigerung
- Verpflichtet zur Alterskontrolle entsprechend § 9 Jugendschutzgesetz und zur Verweigerung des Ausschanks an sichtlich betrunkene Gäste.
- Vergütung
- Eine feste Vergütung pro Veranstaltung zuzüglich einer optionalen, klar definierten Umsatzbeteiligung, getrennt von Trinkgeldern.
- Versicherung
- Verpflichtet zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung.
- Stornierung und Nichterscheinen
- Was jede Partei der anderen schuldet, wenn die Veranstaltung oder die Teilnahme des Barkeepers ausfällt.
- Anwendbares Recht und Unterschriften
- Das anwendbare Recht sowie die Unterschriften von Barkeeper und Kunde.
Compliance-Checkliste (Deutschland)
Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben für den Veranstaltungsort, bevor Sie ausschenken.
Gestattung oder Erlaubnis der Veranstaltung bestätigen
Ohne bestehende Gaststättenerlaubnis ist für den Alkoholausschank bei der Veranstaltung grundsätzlich eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich.
Gesetze im Internet — Gaststättengesetz (GastG)Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes einhalten
Nach § 9 Jugendschutzgesetz dürfen Bier, Wein und ähnliche Getränke ab 16 Jahren abgegeben werden, branntweinhaltige Getränke erst ab 18 Jahren — außer in Begleitung eines Personensorgeberechtigten für die 16-Jahre-Grenze.
Gesetze im Internet — § 9 JuSchG Alkoholische Getränke
So verwenden Sie diese Vorlage
- Parteien und Veranstaltungsdaten eintragen. Tragen Sie die Angaben von Barkeeper und Kunde sowie Termin, Ort und Dauer der Veranstaltung ein.
- Gestattung bestätigen. Legen Sie fest, wer bestätigt, dass die Veranstaltung über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
- Vergütung festlegen. Tragen Sie die feste Vergütung pro Veranstaltung und, falls vereinbart, eine Umsatzbeteiligung ein.
- Versicherung eintragen. Tragen Sie die Angaben zur Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung ein.
- Stornoregelung vereinbaren und unterschreiben. Legen Sie die Storno- und Nichterscheinensregelung fest, dann unterschreiben beide Parteien.
Häufig gestellte Fragen
Braucht der Barkeeper ein persönliches Zertifikat?
In Deutschland gibt es kein einheitliches nationales Zertifizierungssystem wie in manchen anderen Ländern — entscheidend ist, dass die Veranstaltung selbst über eine Gaststättenerlaubnis oder eine Gestattung nach § 12 GastG verfügt.
Braucht jede einmalige Veranstaltung eine besondere Erlaubnis?
In der Regel ja, wenn kein bestehender Gaststättenbetrieb vorliegt — üblich ist eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.
Darf der Barkeeper den Ausschank verweigern?
Ja — und diese Vorlage verlangt es: Der Barkeeper muss den Ausschank an Gäste verweigern, die keinen gültigen Altersnachweis vorlegen können oder erkennbar betrunken sind, entsprechend § 9 Jugendschutzgesetz.
Wie funktioniert die Umsatzbeteiligung bei einer vollständig übernommenen Bar?
In der Regel gar nicht — bei einer vom Gastgeber vollständig übernommenen Bar ohne Verkauf an Gäste gibt es keinen Umsatz, aus dem sich eine Beteiligung berechnen ließe. Die Beteiligung greift nur bei tatsächlichem Barverkauf.
Wem gehört das Trinkgeld?
Nach dieser Vorlage gehört das Trinkgeld, das Gäste direkt an den Barkeeper geben, dem Barkeeper und ist von der festen Vergütung und einer etwaigen Umsatzbeteiligung getrennt.
Ab welchem Alter darf Alkohol abgegeben werden?
Bier, Wein und ähnliche Getränke ab 16 Jahren, branntweinhaltige Getränke ab 18 Jahren, entsprechend § 9 Jugendschutzgesetz.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und Anleitung dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Gaststättenrecht ist teilweise Ländersache. Prüfen Sie die konkreten Vorgaben für Ihre Veranstaltung, bevor Sie ausschenken.


