Asset-Deal-Kaufvertrag Vorlage (Deutschland)

Aktualisiert am 9. August 2026

Ein deutscher Asset Deal verkauft ausgewählte Vermögensgegenstände eines Unternehmens, nicht die Geschäftsanteile. Der Vertrag muss Kaufgegenstände, ausgeschlossene Assets, Verbindlichkeiten, Umsatzsteuer, Arbeitnehmer, Verträge, Datenschutz, IP, Inventar und Vollzug getrennt regeln.

Diese Vorlage ist lokal auf Deutschland zugeschnitten: Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Absatz 1a UStG, Betriebsübergang nach § 613a BGB, HGB/AO-Belege und deutsche Abtretungs- und Schuldübernahme-Regeln.

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ASSET-DEAL-KAUFVERTRAG

Verkäufer:
Käufer:
Datum:
Kaufpreis:

1. Kaufgegenstände

Übertragen werden: . Ausgeschlossen sind:

2. Kaufpreis und Umsatzsteuer

Kaufpreis: . Umsatzsteuerstatus: . Die Parteien prüfen, ob § 1 Absatz 1a UStG anwendbar ist.

3. Arbeitnehmer

4. Verträge und Forderungen

5. Vollzug

Verkäufer

Datum:

Käufer

Datum:

Asset Deal ist selektiv

Anders als ein Share Deal lässt ein Asset Deal die Rechtsträgerstruktur grundsätzlich bestehen und überträgt nur ausgewählte Gegenstände, Rechte und Vertragspositionen. Deshalb muss der Vertrag sehr genau sagen, was gekauft wird und was beim Verkäufer bleibt.

Die Vorlage arbeitet mit Anlagen für Sachanlagen, Vorräte, Forderungen, Verträge, IP, Domains, Daten, Mitarbeiter, Verbindlichkeiten, Genehmigungen und ausgeschlossene Gegenstände. So wird der Vollzug prüfbar.

Umsatzsteuer: Geschäftsveräußerung im Ganzen

§ 1 Absatz 1a UStG bestimmt, dass Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übertragen oder eingebracht wird; der Erwerber tritt an die Stelle des Veräußerers.

Das ist kein pauschaler Steuerfreibrief für einzelne Maschinen, Domains oder Lagerbestände. Die Vorlage fragt deshalb, ob ein ganzer Betrieb, Teilbetrieb oder nur Einzelassets übertragen werden und wer das Umsatzsteuerrisiko trägt.

Arbeitnehmer und § 613a BGB

Wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft übergeht, tritt der Erwerber nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Arbeitnehmer sind in Textform über Zeitpunkt, Grund, Folgen und Maßnahmen zu unterrichten und können widersprechen.

Die Vorlage enthält daher keinen Satz, wonach Mitarbeiter einfach neu anfangen. Sie fragt nach Betriebsübergang, Unterrichtung, Widerspruchsfrist, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Urlaub, Boni, Altersversorgung und Haftungsverteilung.

Verträge, Forderungen und Schulden

Forderungen können nach § 398 BGB durch Abtretung übertragen werden, soweit § 399 BGB oder der Vertrag nicht entgegenstehen. Schuldübernahme ist strenger: Wird sie zwischen Schuldner und Übernehmer vereinbart, hängt ihre Wirksamkeit nach § 415 BGB von der Genehmigung des Gläubigers ab.

Der Asset Deal braucht deshalb getrennte Anlagen für Abtretungen, Vertragsübernahmen, Genehmigungen, Novationen, Sicherheiten und Mitteilungen. Eine pauschale Formulierung über alle Rechte und Pflichten reicht nicht.

Daten, Belege und Vollzug

Kundenlisten, Mitarbeiterdaten, Lieferantenkontakte und IT-Systeme enthalten personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse. Die DSGVO verlangt Zweckbindung, Datenminimierung und Sicherheit; überflüssige oder unzulässige Daten dürfen nicht einfach mitverkauft werden.

Beim Vollzug sollten Kaufpreis, Übergabeprotokoll, Inventarliste, Passwörter, Domaincodes, IP-Unterlagen, Lösch- und Berechtigungsnachweise, Belege, Gewährleistungen und Steuerunterlagen dokumentiert werden.

Warum der deutsche Asset Deal keine simple Bill of Sale ist

Ein deutscher Asset Deal kann eine ganze Betriebseinheit übertragen oder nur einzelne Gegenstände. Diese Unterscheidung entscheidet über Umsatzsteuer, Arbeitnehmer, Vertragszustimmungen, Datenübertragung und Haftung. Eine simple Bill of Sale bildet das nicht ab, weil sie weder § 1 Absatz 1a UStG noch § 613a BGB noch die Genehmigungserfordernisse bei Verträgen sauber prüft.

Die Vorlage zwingt deshalb zu Anlagen. Ohne Anlage ist unklar, ob eine Maschine, ein Kundenvertrag, eine Domain, eine Forderung, eine Softwarelizenz, ein Mitarbeiter, ein Datensatz oder eine Verbindlichkeit übertragen werden soll. Gerade beim Mittelstandskauf ist diese Detailarbeit der eigentliche Vertrag.

Für Käufer ist außerdem wichtig, dass Besitz und rechtliche Übertragung auseinanderfallen können. Schlüssel und Passwörter zu erhalten bedeutet nicht, dass Verträge übertragen, Sicherheiten gelöscht, Arbeitnehmer ordnungsgemäß informiert oder personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet sind. Die Vorlage legt diese Punkte als Vollzugsvoraussetzungen an.

Nachweis, Freigabe und Versionierung

Für deutsche Unternehmen und Auftraggeber ist nicht nur der Text des Dokuments wichtig, sondern auch der Nachweis, wann welche Fassung freigegeben wurde und welche Anlagen dazugehört haben. Handels-, Steuer-, Datenschutz- und Registerfragen scheitern in der Praxis häufig nicht am Hauptvertrag, sondern an fehlenden Belegen, falschen Versionen oder unklaren Zuständigkeiten. Deshalb sollte die ausgefüllte Vorlage mit Datum, Bearbeiter, Anlagenliste und Freigabestatus abgelegt werden.

Bei Dokumenten mit wirtschaftlicher Wirkung sollte außerdem klar sein, ob die Unterzeichnung nur eine interne Freigabe, einen Verhandlungsstand, einen Beschlussentwurf oder bereits eine bindende Erklärung darstellt. Diese Unterscheidung schützt beide Seiten: Der Empfänger weiß, worauf er sich verlassen darf, und der Aussteller vermeidet, dass ein Arbeitsentwurf später als fertiger Vertrag, Registerbeschluss oder Rechtefreigabe behandelt wird.

Die deutsche Fassung verwendet deshalb Felder für Status, Anlagen, Nachweise und Verantwortliche. Wer die Vorlage als DOCX weiterbearbeitet, sollte Änderungen nachvollziehbar halten, finale Fassungen unverändert archivieren und bei notariellen, steuerlichen, arbeitsrechtlichen oder datenschutzrelevanten Punkten die jeweils zuständige fachliche Prüfung dokumentieren. So wird aus einer Vorlage ein prüfbarer Vorgang statt einer losen Datei.

Sinnvoll ist auch eine kurze Abschlusskontrolle vor Versand oder Unterzeichnung: Stimmen Namen, Registerdaten, Beträge, Fristen, Anlagen, Quellen und Zuständigkeiten überein; sind vertrauliche oder personenbezogene Angaben wirklich erforderlich; und ist erkennbar, ob die Datei Entwurf, Freigabeversion oder unterschriebene Endfassung ist? Diese scheinbar kleinen Punkte entscheiden später oft, ob das Dokument beweisbar und praktisch nutzbar bleibt.

Für Teams empfiehlt sich zusätzlich ein Verantwortlicher für spätere Aktualisierungen. Ändern sich Gesetz, Registerpraxis, Steuerbehandlung, Projektumfang oder Vertragspartner, sollte nicht eine alte Vorlage neu verwendet werden, sondern eine neue Version mit sichtbarem Änderungsdatum entstehen.

Klausel für Klausel erklärt

Kaufgegenstände
Listet alle übertragenen Assets und ausgeschlossenen Gegenstände.
Kaufpreis und Allokation
Ordnet Kaufpreis Sachanlagen, Vorräten, IP, Goodwill und Forderungen zu.
Umsatzsteuer
Dokumentiert Geschäftsveräußerung im Ganzen oder Einzelasset-Verkauf.
Arbeitnehmer
Prüft Betriebsübergang, Unterrichtung und Haftung.
Verträge
Trennt Abtretung, Vertragsübernahme, Zustimmung und Mitteilung.
Verbindlichkeiten
Bestimmt übernommene und zurückbehaltene Schulden.
Daten und IT
Regelt personenbezogene Daten, Zugänge, Löschung und Berechtigungen.
Vollzug
Listet Übergabe, Zahlung, Belege, Schlüssel, Domains und Nachweise.

Deutsche Asset-Deal-Checkliste

So füllen Sie den Asset-Deal-Kaufvertrag aus

  1. Assets listen. Sachanlagen, Vorräte, Forderungen, Verträge, IP, Domains, Daten und ausgeschlossene Gegenstände erfassen.
  2. Steuern einschätzen. Einzelasset-Verkauf oder Geschäftsveräußerung im Ganzen dokumentieren.
  3. Mitarbeiter prüfen. Betriebsübergang, Unterrichtung, Widerspruch, Tarifbindung und Haftung klären.
  4. Zustimmungen sammeln. Abtretungsverbote, Schuldübernahmen, Vermieter, Banken, Software und Kundenverträge prüfen.
  5. Vollzug vorbereiten. Zahlung, Übergabe, Belege, Schlüssel, Zugänge, Löschung und Mitteilungen terminieren.

Häufige Fragen

Was ist ein Asset Deal?

Der Käufer erwirbt ausgewählte Vermögensgegenstände eines Unternehmens, nicht die Anteile am Rechtsträger.

Ist ein Asset Deal umsatzsteuerfrei?

Nicht automatisch. § 1 Absatz 1a UStG betrifft die Geschäftsveräußerung im Ganzen an einen Unternehmer, nicht jeden Einzelasset-Verkauf.

Gehen Arbeitnehmer automatisch über?

Bei Betriebsübergang tritt der Erwerber nach § 613a BGB in bestehende Arbeitsverhältnisse ein. Arbeitnehmer sind zu informieren und können widersprechen.

Kann ich alle Verträge einfach übertragen?

Nein. Viele Verträge brauchen Zustimmung, Abtretung, Vertragsübernahme oder Neuabschluss.

Was ist der Unterschied zwischen Abtretung und Schuldübernahme?

Abtretung überträgt Forderungen. Schuldübernahme setzt je nach Struktur die Genehmigung des Gläubigers voraus.

Dürfen Kundendaten verkauft werden?

Nur soweit eine Datenschutzgrundlage besteht und Zweck, Umfang und Schutz passen. Unnötige Daten sollten nicht übertragen werden.

Warum braucht der Vertrag Anlagen?

Ohne Anlagen ist unklar, welche Assets, Verträge, Mitarbeiter, Schulden und Daten tatsächlich übertragen werden.

Warum ist diese deutsche Vorlage keine Übersetzung der US-Version?

Weil deutsche Formvorschriften, Registerpraxis, Urheberrecht, Steuerregeln, Arbeitsrecht und Datenschutz eigene Dokumentlogik verlangen. Die Vorlage verwendet deutsche Begriffe und verweist auf lokale Rechtsquellen.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Leitfaden dienen nur der allgemeinen Information. Sie sind keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Datenschutzberatung, Notarleistung oder berufsrechtliche Prüfung und wurden nicht anwaltlich freigegeben. Prüfen Sie aktuelle Gesetze, Registerpraxis, Satzung, Verträge und Einzelfallrisiken vor der Verwendung.