Briefkopf-Vorlagen für Ihr Unternehmen

Wählen Sie eine Vorlage und passen Sie sie direkt im Browser an — mit Falzmarken und einem Adressfeld, das zu einem C6/5-Fensterkuvert passt. Kein Konto nötig: Ihr Briefkopf mit Handelsregisterdaten in der Fußzeile steht in Sekunden als PDF oder Word bereit.

Briefkopf Vorlage nach DIN 5008: Form A, Form B und Pflichtangaben je Rechtsform

Bei „Briefkopf Vorlage“ stehen sich in Deutschland zwei Lager gegenüber, die sich bislang nicht überschneiden. Auf der einen Seite Anbieter wie brief-wechsel.de oder awerka.de, die geometrisch sauber nach DIN 5008 arbeiten – aber jeweils genau ein Layout anbieten, ohne Formwechsel, ohne Designvielfalt. Auf der anderen Seite Canva mit 28 hübschen Vorlagen, deren Ratgeberseite DIN 5008, Falzmarken, Anschriftfeld oder Pflichtangaben mit keinem Wort erwähnt. Wer einen Briefkopf braucht, der gut aussieht, korrekt in ein Fensterkuvert passt und die Handelsregisterdaten der eigenen Rechtsform automatisch in der Fußzeile führt, musste sich bislang für eines von beidem entscheiden.

Hier nicht: Jede Vorlage in der Galerie unten ist auf echter DIN-5008:2020-03-Geometrie aufgebaut – Anschriftfeld, Falzmarken und Lochmarke sitzen dort, wo sie für ein C6/5-Fensterkuvert sitzen müssen –, und die Fußzeile stellt sich automatisch auf die gewählte Rechtsform ein: e. K., OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder GbR. Alles läuft direkt im Browser, ohne Konto, mit echtem PDF- und Word-Export.

DIN 5008 Form A und Form B im Detail – und die 45-mm-Zahl, die viele Quellen falsch angeben

DIN 5008 – „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“ – liegt aktuell in der Fassung 2020-03 vor, mit einer Berichtigung von Juli 2020. Rechtlich bindend ist sie nicht: Eine DIN-Norm ist eine privatwirtschaftliche Empfehlung, kein Gesetz, und ein Brief, der davon abweicht, bleibt vollständig gültig. In der Praxis ist sie trotzdem der De-facto-Standard jedes deutschen Büros, wird in jeder kaufmännischen Ausbildung gelehrt und von der IHK geprüft. Die Bezeichnungen „Form A“ und „Form B“ stammen ursprünglich aus der DIN 676, die 2011 zurückgezogen und in die DIN 5008 überführt wurde – wer heute „nach DIN 676“ wirbt, zitiert eine seit 2011 aufgehobene Norm, auch wenn die Form-A/B-Sprache selbst weiterlebt.

Form A hat eine 27 mm hohe Kopfzone, das Anschriftfeld beginnt ebenfalls bei 27 mm von der Papierkante, die Falzmarken liegen bei 87 mm und 192 mm. Form B – der deutsche Geschäftsstandard, weil er Platz für ein größeres Firmenlogo lässt – setzt die Kopfzone und den Anschriftfeld-Beginn auf 45 mm und die Falzmarken auf 105 mm und 210 mm. Bei beiden Formen liegt die Lochmarke bei exakt 148,5 mm, der geometrischen Mitte des A4-Blatts, der linke Fließtext beginnt bei 25 mm und das Anschriftfeld selbst ist 85 mm breit.

Bei der Höhe des Anschriftfelds widersprechen sich die frei zugänglichen Quellen: Ein Teil nennt 40 mm, ein anderer Teil 45 mm. Wir bauen auf 45 mm – und zwar nicht, weil die andere Zahl ignoriert wurde, sondern weil sie sich rechnerisch auflösen lässt: Das Feld setzt sich aus einer Zeile Rücksendeangabe, der vierzeiligen Zusatz- und Vermerkzone (17,7 mm) und der sechszeiligen Anschriftzone (27,3 mm) zusammen – macht in Summe exakt 45,0 mm. Die 40-mm-Zahl entsteht, wenn die Rücksendeangabe-Zeile in der Rechnung fehlt. Wir behaupten dafür bewusst kein „DIN-5008-zertifiziert“ – einen solchen Zertifizierungsstempel gibt es für eine private Norm ohnehin nicht –, sondern veröffentlichen die einzelnen Millimeterwerte offen, damit Sie sie selbst nachrechnen können.

Eine weitere Norm-Feinheit, die veraltete Vorlagen verrät: Die Bezugszeichenzeile, die früher unter dem Anschriftfeld stand, wurde in der aktuellen Fassung endgültig gestrichen und durch den Informationsblock ersetzt. Eine Vorlage, die noch eine Bezugszeichenzeile zeigt, arbeitet nach einer veralteten Fassung der Norm.

  • Form A – 27 mm Kopfzone, Anschriftfeld ab 27 mm, Falzmarken bei 87/192 mm: geeignet für private Briefe und ein kleines Wortzeichen.
  • Form B – 45 mm Kopfzone, Anschriftfeld ab 45 mm, Falzmarken bei 105/210 mm: der Standard im deutschen Geschäftsverkehr, mit Platz für ein vollformatiges Logo.
  • Lochmarke bei 148,5 mm – bei beiden Formen identisch, exakte Blattmitte.
  • Informationsblock (Datum, Ihr/Unser Zeichen) beginnt 5 mm unter dem Anschriftfeld: 32 mm bei Form A, 50 mm bei Form B.

Pflichtangaben nach § 37a HGB und § 35a GmbHG – und die Korrektur, die kaum ein Ratgeber nachgezogen hat

Als Geschäftsbrief zählt jedes an einen bestimmten Empfänger gerichtete Schriftstück, das den ersten schriftlichen Kontakt zwischen Geschäftspartnern herstellen kann – Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestellscheine, Rechnungen, Quittungen, Preislisten. Seit dem 1. Januar 2007 gilt das ausdrücklich „gleichviel welcher Form“: Die Pflichtangaben müssen ebenso auf E-Mails, Faxen und Postkarten stehen wie auf dem Papierbrief – ein Grund, warum sich dieselben Daten unverändert für Ihre E-Mail-Signatur weiterverwenden lassen.

Welche Angaben genau verpflichtend sind, hängt von der Rechtsform ab, und genau hier scheitern die meisten generischen Vorlagen, die ein einziges Footer-Format für alle anbieten:

  • Eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau (§ 37a HGB): Firma exakt wie im Handelsregister, Rechtsformzusatz (e. K. / e. Kfm. / e. Kfr.), Ort der Handelsniederlassung, Registergericht, Handelsregisternummer (HRA).
  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt) (§ 35a GmbHG): Firma, Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht, Handelsregisternummer (HRB), alle Geschäftsführer mit Nachname und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, und – sofern vorhanden – der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
  • AG (§ 80 AktG): dieselben Grunddaten plus alle Vorstandsmitglieder, wobei der Vorstandsvorsitzende ausdrücklich als solcher zu bezeichnen ist, und – anders als bei der GmbH optional – zwingend der Vorsitzende des Aufsichtsrats, da eine AG immer einen Aufsichtsrat hat.
  • OHG und KG (§ 125 HGB, für die KG über § 177a HGB): Firma, Sitz, Rechtsform, Registergericht, Handelsregisternummer (HRA).
  • GmbH & Co. KG: zusätzlich zu den OHG/KG-Angaben die Firma der persönlich haftenden Komplementär-Gesellschaft sowie deren komplette eigene Pflichtangaben einschließlich ihrer Geschäftsführer – die am häufigsten fehlerhafte Fußzeile im deutschen Geschäftsverkehr, weil zwei Gesellschaften mit zwei Registereinträgen genannt werden müssen.
  • GbR und Freiberufler: keine Handelsregister-Pflichtangabe, weil keine Eintragung vorliegt – §§ 37a/125 HGB, 35a GmbHG und 80 AktG greifen schlicht nicht. Üblich und sinnvoll sind trotzdem die vollständigen Namen aller Gesellschafter und eine ladungsfähige Anschrift.
  • Ein Detail, das viele Ratgeberseiten – bis hinauf zu offiziellen IHK-Merkblättern – noch falsch führen: Die Vorschrift, die früher als § 125a HGB die Pflichtangaben von OHG und KG regelte, existiert seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat § 125a HGB aufgehoben und seinen Inhalt in den neu gefassten § 125 HGB überführt, der über § 177a HGB weiterhin auch für die Kommanditgesellschaft gilt. Ein Aufruf von gesetze-im-internet.de/hgb/__125a.html liefert seither einen 404-Fehler – der Paragraf ist tatsächlich weg, nicht nur umnummeriert in der Wahrnehmung. Wer seinen Briefkopf oder seine Fußzeile heute noch mit „§ 125a HGB“ begründet, zitiert damit eine seit über zwei Jahren aufgehobene Norm; wir zitieren bewusst die aktuelle Fassung – ein kleiner, aber überprüfbarer Unterschied zu vielen sonst sorgfältig recherchierten Quellen.
  • Bei Verstößen gegen die jeweiligen Pflichtangaben kann das zuständige Registergericht ein Zwangsgeld von bis zu 5.000 € je Anordnung verhängen – wiederholbar, bis die Angaben vollständig sind (§ 37a Abs. 4 HGB u. a.). Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

brief-wechsel.de, Canva, awerka.de: ein ehrlicher Vergleich mit den aktuellen Marktführern

Platz 1 für „briefkopf vorlage“ belegt derzeit brief-wechsel.de – zu Recht: der Editor lässt sich ohne Konto direkt im Browser bedienen, ist kostenlos und finanziert sich über den kostenpflichtigen Versand per Deutsche Post. Aber: Es gibt genau ein Layout, keinen Form-A/B-Wechsel, und Falzmarken werden zwar im Text erwähnt („nach dem Falten entlang der Falzmarken im Fensterkuvert“), aber auf dem Blatt selbst nie tatsächlich eingezeichnet. Die Pflichtangaben-Hinweise decken nur GmbH und UG ab – e. K., OHG, KG, GmbH & Co. KG und AG fehlen komplett. Und die eigene Millimeterangabe der Seite – „Anschriftfeld beginnt bei 50 mm von oben“ – bezeichnet tatsächlich den Beginn des Informationsblocks bei Form B, nicht das Anschriftfeld, das bei 45 mm beginnt. Derselbe Fehler findet sich auf mehreren konkurrierenden Seiten.

Canva zeigt 28 Vorlagen mit erkennbar nativ geschriebenem, nicht maschinenübersetztem Deutsch – aber ohne ein einziges Wort zu DIN 5008, Falzmarken, Anschriftfeld oder Pflichtangaben. Bearbeiten und Herunterladen setzen ein Konto voraus, ein Teil der Vorlagen liegt hinter der Pro-Bezahlschranke.

awerka.de ist der unbequemste Konkurrent: ein sofortiger, anmeldefreier Word-Generator, der Falzmarken korrekt bei 105/210 mm setzt und Pflichtangaben-Felder anbietet. Aber es bleibt ein Formular, keine Galerie – ein einziges nüchternes Layout, kein Design zur Auswahl, Export nur als DOCX, ein PDF müssten Sie sich selbst durch Öffnen in Word erzeugen, keine Live-Vorschau beim Tippen.

vorlage-muster.de rangiert auf Platz 2, obwohl die Seite selbst offen einräumt: „Bitte beachten Sie, dass diese Vorlagen nicht auf Basis der Norm DIN 5008 angefertigt wurden.“ Ein Wettbewerber, der auf Platz 2 steht und gleichzeitig die eigene Normkonformität verneint.

Der Markt zerfällt damit in zwei Lager, die sich nie überschneiden: normgerecht, aber ohne Designauswahl (brief-wechsel.de, awerka.de, din5008.net) – oder gestalterisch vielfältig, aber ohne jede DIN-Kenntnis (Canva, design.com). Eine rechtsformabhängige Pflichtangaben-Fußzeile bietet dabei keiner der beiden Seiten – das ist die Lücke, die diese Galerie schließt.

„Briefpapier“ ist nicht „Briefkopf“ – warum die Wortwahl bei der Suche entscheidet

Im Deutschen zerfällt „letterhead“ in mehrere Begriffe mit ganz unterschiedlicher Suchabsicht. Briefkopf meint den gestalteten Kopfbereich des Briefs – Absender, Empfänger, Datum, Logo – und ist der richtige, universell verwendete Begriff für eine Vorlage wie diese hier. Briefbogen ist die technisch korrekte Bezeichnung für das ganze bedruckte Blatt, so wie DIN 5008 selbst es nennt („Geschäftsbriefbogen“), aber im Alltag seltener getippt. Geschäftsbrief meint das gesamte Schreiben inklusive Fließtext und ist eng mit DIN 5008 und den Pflichtangaben verknüpft.

Briefpapier dagegen ist im Deutschen kein Synonym für eine editierbare Vorlage, auch wenn es wörtlich naheliegt. Wer „Briefpapier Vorlage“ sucht, landet überwiegend im Onlinehandel – Amazon, Otto, Thalia, Manufactum und Druckereien wie FLYERALARM verkaufen dort physisches, oft dekoratives Schreibpapier zum Selbstbedrucken, nicht eine online bearbeitbare Geschäftsvorlage. Für jemanden, der einen professionellen, DIN-konformen Briefkopf für sein Unternehmen sucht, ist das die falsche Suchspur und die falsche Ergebnisseite.

Diese Seite ist deshalb bewusst auf Briefkopf und Briefkopf Vorlage ausgerichtet, verwendet Briefbogen dort im Text, wo die technisch präzisere Formulierung angebracht ist, und meidet Briefpapier als Leitbegriff – damit Sie hier landen, statt in einem Einkaufswagen voller Bastelpapier.

Häufige Fragen zum Briefkopf nach DIN 5008