Hotelrechnung erstellen Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Hotelrechnung oder ein Gästefolio mit Check-in/out, Zimmer, Gästen, Verpflegung, Kurtaxe als separatem Posten und dem MWST-Sondersatz von 3.8 % auf die Beherbergung (Restaurant/Extras 8.1 %) — als QR-Rechnung, PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Positionen
Die Mehrwertsteuer wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das „MWST — Sondersatz Beherbergung 3.8% (Kurtaxe separat/ohne MWST; Restaurant/Extras 8.1%)“-Feld aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Room charge — Double room, room only | 3 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Breakfast | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| City / tourist tax | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Parking | 3 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Minibar & room service | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Laundry service | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Late check-out fee | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Less: deposit / prepayment received | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MWST — Sondersatz Beherbergung 3.8% (Kurtaxe separat/ohne MWST; Restaurant/Extras 8.1%) (3.8%) | CHF0.00 |
| Total | CHF0.00 |
Hotelrechnung Generator für die Schweiz
Erstellen Sie eine Schweizer Hotelrechnung oder ein Gästefolio für Hotel, Pension, Gästezimmer oder Ferienwohnung — mit Check-in/out, Zimmer, Gästen, Verpflegung, Kurtaxe und der korrekten MWST-Behandlung. Die Beherbergung unterliegt dem Sondersatz und die Kurtaxe liegt ausserhalb der MWST.
Das Besondere in der Schweiz: Die Übernachtung wird zum Sondersatz Beherbergung von 3.8 % besteuert — nicht zum Normalsatz von 8.1 %. Das Frühstück ist im Sondersatz eingeschlossen, solange es Teil der Beherbergungsleistung ist.
Sondersatz Beherbergung 3.8 % — und wann 8.1 % gilt
Die reine Übernachtung inklusive Frühstück wird mit dem Sondersatz von 3.8 % besteuert. Dieser Sondersatz ist über 2027 hinaus gesichert. Das Frühstück bleibt auch dann im Sondersatz, wenn es separat ausgewiesen wird — vorausgesetzt, es ist Teil der Beherbergungsleistung.
Eigenständige Restaurantleistungen, Abendessen, Minibar, Spa oder andere Nebenleistungen unterliegen dagegen dem Normalsatz von 8.1 %. Weisen Sie diese Positionen getrennt aus oder stellen Sie im Zweifel beide Sätze klar dar.
Kurtaxe / Beherbergungstaxe ausserhalb der MWST
Die Kurtaxe (Beherbergungs- oder Gästetaxe) ist ein durchlaufender Posten und liegt ausserhalb der MWST. Sie wird pro Person und Nacht erhoben, von Gemeinde oder Kanton festgelegt und als separate Zeile ohne MWST ausgewiesen — niemals in den Zimmerpreis eingerechnet.
Es gibt keinen nationalen Tarif: Die Höhe ist gemeinde- bzw. kantonsabhängig (grob CHF 0–7 pro erwachsener Person und Nacht, je nach Ort). Einzelne Städte erheben stattdessen eine freiwillige City Tax. Prüfen Sie stets die lokale Regelung statt eines festen Betrags.
MWST, Bewilligung und Zahlteil
- Betrieb mit Adresse und, falls MWST-pflichtig, UID mit MWST-Zusatz (CHE-123.456.789 MWST).
- Beherbergung 3.8 %, Restaurant/Extras 8.1 %, Kurtaxe ohne MWST als eigene Zeile.
- Für das Gastgewerbe ist je nach Kanton eine Wirtschafts-/Gastgewerbebewilligung (Patent) nötig.
- MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz; Branchenverband ist HotellerieSuisse.
- Für den Zahlteil gilt die QR-Rechnung.



